Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.schuld: allerhand Waffen mich bediene, die mir die Vernunfft, die Bibel, die Rechte in die Hände legen; zumahl bey dieser Abwehrung und Repoussirung der mir den politischen und geistlichen Todt dräuenden Attaques und Bestürmungen: nebst dem Moderamine Inculpatae Tutelae, ich insonderheit das Droit de Bienseance und die Regulas Decori, gegen die Personas Morales meiner hochgeehrten Herrn so wohl, als in meiner Schreib-Art, punctuellement zu beobachten; mir eine schuldige Obliegenheit habe seyn lassen. Ich nehme indessen noch die eintzige Erlaubniß, unter anhoffender Genehmhaltung meiner hochgeehrten Herrn, die in der Beylage: Verläumdung und Unschuld sub No. 2. angeschlossene Poetische Gedancken, welche über das Schicksaal meines Philosophischen Tractätgens und eigener Person: auff Veranlassung guter Hertzens-Freunde, Minerva quamvis invita verfertiget; Euren Hochedlen, welche von keinem melancholischen Temperament zu seyn, nach freyer Muthmassung supponire; zu einer Gemüths-Ergötzlichkeit gehorsamst zu überreichen; da meine hochgeehrte Herrn in selbigen die Trieb-Federn der Druck-Presse, welche die Meditationes den Lesern eingehändiget: mein Christenthum und wahre Complexion: dergestalt augenscheinlich vorgebildet werden ersehen; daß, nachdem, durch die Unumstößlichkeit meiner Vernunfft- und Rechts-Gründe, Eure Hochedlen sich unvermerckt werden überwunden finden; sie vor keine Verminderung ihrer vollständigen Gelahrheit es schätzen werden: die erste, mein Temperament und Religion concernirende Sentimenten, freywillig zu ändern: und nebst der ächten Leibes- und Gemüths-Beschaffenheit; den rechten Christlich-Lutherischen Glauben; mir eigenthümlich, auff Befehl des Königlichen Symboli: Suum Cuique: zurück zu geben. 41. Nebst angehängten voto und recommendation.Ich wünsche übrigens der weitberühmten Hällischen Universität einen ewig blühenden Wohlstand: weil eben auff derselbigen das thätige Christenthum: die von dem Sauerteig unnützer und verdorbener Lehre distillirte reine Iurisprudentz: und die von den Schlacken der Vorurtheile und Irrthümer, geläuterte Weltweißheit: aus dem Munde frommer Aposteln, fürtrefflicher Priester der Gerechtigkeit, und kluger Philosophen: erlernet und begriffen. Der Illustren Juristen-Facultät aber und Euren Hochedlen, meinen hochgeehrten Herrn sammt und sonders, empfehle mich zur beharrlichen Hochgewogenheit, mit der finceren Assurance: die particuliere Estime welche ihres zustrengen Responsi ungeachtet, dennoeh mit einer unverfälschten Passion, Euren Hochedlen gewidmet; schuld: allerhand Waffen mich bediene, die mir die Vernunfft, die Bibel, die Rechte in die Hände legen; zumahl bey dieser Abwehrung und Repoussirung der mir den politischen und geistlichen Todt dräuenden Attaques und Bestürmungen: nebst dem Moderamine Inculpatae Tutelae, ich insonderheit das Droit de Bienseance und die Regulas Decori, gegen die Personas Morales meiner hochgeehrten Herrn so wohl, als in meiner Schreib-Art, punctuellement zu beobachten; mir eine schuldige Obliegenheit habe seyn lassen. Ich nehme indessen noch die eintzige Erlaubniß, unter anhoffender Genehmhaltung meiner hochgeehrten Herrn, die in der Beylage: Verläumdung und Unschuld sub No. 2. angeschlossene Poetische Gedancken, welche über das Schicksaal meines Philosophischen Tractätgens und eigener Person: auff Veranlassung guter Hertzens-Freunde, Minerva quamvis invita verfertiget; Euren Hochedlen, welche von keinem melancholischen Temperament zu seyn, nach freyer Muthmassung supponire; zu einer Gemüths-Ergötzlichkeit gehorsamst zu überreichen; da meine hochgeehrte Herrn in selbigen die Trieb-Federn der Druck-Presse, welche die Meditationes den Lesern eingehändiget: mein Christenthum und wahre Complexion: dergestalt augenscheinlich vorgebildet werden ersehen; daß, nachdem, durch die Unumstößlichkeit meiner Vernunfft- und Rechts-Gründe, Eure Hochedlen sich unvermerckt werden überwunden finden; sie vor keine Verminderung ihrer vollständigen Gelahrheit es schätzen werden: die erste, mein Temperament und Religion concernirende Sentimenten, freywillig zu ändern: und nebst der ächten Leibes- und Gemüths-Beschaffenheit; den rechten Christlich-Lutherischen Glauben; mir eigenthümlich, auff Befehl des Königlichen Symboli: Suum Cuique: zurück zu geben. 41. Nebst angehängten voto und recommendation.Ich wünsche übrigens der weitberühmten Hällischen Universität einen ewig blühenden Wohlstand: weil eben auff derselbigen das thätige Christenthum: die von dem Sauerteig unnützer und verdorbener Lehre distillirte reine Iurisprudentz: und die von den Schlacken der Vorurtheile und Irrthümer, geläuterte Weltweißheit: aus dem Munde frommer Aposteln, fürtrefflicher Priester der Gerechtigkeit, und kluger Philosophen: erlernet und begriffen. Der Illustren Juristen-Facultät aber und Euren Hochedlen, meinen hochgeehrten Herrn sammt und sonders, empfehle mich zur beharrlichen Hochgewogenheit, mit der finceren Assurance: die particuliere Estime welche ihres zustrengen Responsi ungeachtet, dennoeh mit einer unverfälschten Passion, Euren Hochedlen gewidmet; <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0308" n="292"/> schuld: allerhand Waffen mich bediene, die mir die Vernunfft, die Bibel, die Rechte in die Hände legen; zumahl bey dieser Abwehrung und Repoussirung der mir den politischen und geistlichen Todt dräuenden Attaques und Bestürmungen: nebst dem Moderamine Inculpatae Tutelae, ich insonderheit das Droit de Bienseance und die Regulas Decori, gegen die Personas Morales meiner hochgeehrten Herrn so wohl, als in meiner Schreib-Art, punctuellement zu beobachten; mir eine schuldige Obliegenheit habe seyn lassen.</p> <note place="left">40. 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Ich nehme indessen noch die eintzige Erlaubniß, unter anhoffender Genehmhaltung meiner hochgeehrten Herrn, die in der Beylage: Verläumdung und Unschuld sub No. 2. angeschlossene Poetische Gedancken, welche über das Schicksaal meines Philosophischen Tractätgens und eigener Person: auff Veranlassung guter Hertzens-Freunde, Minerva quamvis invita verfertiget; Euren Hochedlen, welche von keinem melancholischen Temperament zu seyn, nach freyer Muthmassung supponire; zu einer Gemüths-Ergötzlichkeit gehorsamst zu überreichen; da meine hochgeehrte Herrn in selbigen die Trieb-Federn der Druck-Presse, welche die Meditationes den Lesern eingehändiget: mein Christenthum und wahre Complexion: dergestalt augenscheinlich vorgebildet werden ersehen; daß, nachdem, durch die Unumstößlichkeit meiner Vernunfft- und Rechts-Gründe, Eure Hochedlen sich unvermerckt werden überwunden finden; sie vor keine Verminderung ihrer vollständigen Gelahrheit es schätzen werden: die erste, mein Temperament und Religion concernirende Sentimenten, freywillig zu ändern: und nebst der ächten Leibes- und Gemüths-Beschaffenheit; den rechten Christlich-Lutherischen Glauben; mir eigenthümlich, auff Befehl des Königlichen Symboli: Suum Cuique: zurück zu geben.
Ich wünsche übrigens der weitberühmten Hällischen Universität einen ewig blühenden Wohlstand: weil eben auff derselbigen das thätige Christenthum: die von dem Sauerteig unnützer und verdorbener Lehre distillirte reine Iurisprudentz: und die von den Schlacken der Vorurtheile und Irrthümer, geläuterte Weltweißheit: aus dem Munde frommer Aposteln, fürtrefflicher Priester der Gerechtigkeit, und kluger Philosophen: erlernet und begriffen. Der Illustren Juristen-Facultät aber und Euren Hochedlen, meinen hochgeehrten Herrn sammt und sonders, empfehle mich zur beharrlichen Hochgewogenheit, mit der finceren Assurance: die particuliere Estime welche ihres zustrengen Responsi ungeachtet, dennoeh mit einer unverfälschten Passion, Euren Hochedlen gewidmet;
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/308>, abgerufen am 24.07.2024. |