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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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dieser wunderlichen Geschöpffe, wie blosse Causae per accidens, non praemeditate & intentionaliter agentes; in reiffe betrachtung genommen werden. Alles von Rechts wegen.

32. Und dieses Gleichniß auf seine Meditationes Philosophicas appliciret.

Ich statuire nun: es habe mit meinem Tractätgen eine, den supponirten Casibus, gleiche Bewandtniß: in allen und jeden Umständen; Ich nenne es (1) ein monströses und scandalöses Büchlein: ja dem oben entworffenen Horatianischen Gemählde - - - Librum

Persimilem cujus, velut aegri somnia, vanae Finguntur speeies: ut nec pes nec caput uni

Reddatur formae. - - - - Ich bejahe (2) es sey dieser Partus Litterarius Monstrosus, durch die Druck-Presse von mir, auff die offene Schau-Bühne der Welt ausgeleget worden; so müssen consequenter ob paritatem casuum & circumstantiarum: die, vor die loßgesprochene Frauen redende Rationes; zu Ausführung meiner Unschuld und völligen Loßsprechung mir ebenfalls zum Nutzen kommen; da bey Publicirung des Werckleins: wie solches unzählbar bereits moniret: und weil auff dem Angel eben, die Machine dieser Streit-Sache sich umdrehet, zum öfftern hat wiederholet werden müssen; ich mich nur wie eine zufällige und der Philosophischen und Christlichen Warheit zum Vortheil, würckende Ursache dargelehnet; indem von denen darinn zusammengetragenen Meinungen: die Philosophi, die ächte Väter und Mütter seyn; ich mich aber dazu für einen blossen Gevatter erkenne: der wie ein Philosophus Eclecticus sie aus denen Büchern als Papiernen Tauff-Steinen gehoben: in die gedruckte Blätter gleich Windeln eingewickelt: und ihnen den Nahmen Meditationes Philosophicae gegeben: durch selbigen, ihre Natur und Wesen, dem geneigten Leser in wenig Linien abzureissen.

33. Auch den locum des Defensoris Vanini für sich anführet.

Ich will ferner (3) zugeben; daß die quintam Essentiam der verfluchtesten Atheistischen Gründe, in mein Büchlein ich vereiniget und die Composition dieser Gifft-Tropffen mit entdecket hätte; so vermöchte doch niemand vel ex hoc Medio Termino, für einen Atheisten mich anzugeben. Der Ausspruch eines weisen Gelehrten über die Rechtfertigung des Vanini, kommet in hoc passu mir ungemein zu statten: und schmecket selbiger nach dem Kern der Vernunfft-Lehre des Christenthums und derer Rechte. Von einem elenden Schlage ist die Anklage wieder Vaninum (so lauten seine notable Worte) daß er der Atheisten Argumenta erzehlet und fürgetragen: gleich als wann jemand refutiret werden könte; den man nicht erst höret. Dergleichen al-

dieser wunderlichen Geschöpffe, wie blosse Causae per accidens, non praemeditate & intentionaliter agentes; in reiffe betrachtung genommen werden. Alles von Rechts wegen.

32. Und dieses Gleichniß auf seine Meditationes Philosophicas appliciret.

Ich statuire nun: es habe mit meinem Tractätgen eine, den supponirten Casibus, gleiche Bewandtniß: in allen und jeden Umständen; Ich nenne es (1) ein monströses und scandalöses Büchlein: ja dem oben entworffenen Horatianischen Gemählde - - - Librum

Persimilem cujus, velut aegri somnia, vanae Finguntur speeies: ut nec pes nec caput uni

Reddatur formae. - - - - Ich bejahe (2) es sey dieser Partus Litterarius Monstrosus, durch die Druck-Presse von mir, auff die offene Schau-Bühne der Welt ausgeleget worden; so müssen consequenter ob paritatem casuum & circumstantiarum: die, vor die loßgesprochene Frauen redende Rationes; zu Ausführung meiner Unschuld und völligen Loßsprechung mir ebenfalls zum Nutzen kommen; da bey Publicirung des Werckleins: wie solches unzählbar bereits moniret: und weil auff dem Angel eben, die Machine dieser Streit-Sache sich umdrehet, zum öfftern hat wiederholet werden müssen; ich mich nur wie eine zufällige und der Philosophischen und Christlichen Warheit zum Vortheil, würckende Ursache dargelehnet; indem von denen darinn zusammengetragenen Meinungen: die Philosophi, die ächte Väter und Mütter seyn; ich mich aber dazu für einen blossen Gevatter erkenne: der wie ein Philosophus Eclecticus sie aus denen Büchern als Papiernen Tauff-Steinen gehoben: in die gedruckte Blätter gleich Windeln eingewickelt: und ihnen den Nahmen Meditationes Philosophicae gegeben: durch selbigen, ihre Natur und Wesen, dem geneigten Leser in wenig Linien abzureissen.

33. Auch den locum des Defensoris Vanini für sich anführet.

Ich will ferner (3) zugeben; daß die quintam Essentiam der verfluchtesten Atheistischen Gründe, in mein Büchlein ich vereiniget und die Composition dieser Gifft-Tropffen mit entdecket hätte; so vermöchte doch niemand vel ex hoc Medio Termino, für einen Atheisten mich anzugeben. Der Ausspruch eines weisen Gelehrten über die Rechtfertigung des Vanini, kommet in hoc passu mir ungemein zu statten: und schmecket selbiger nach dem Kern der Vernunfft-Lehre des Christenthums und derer Rechte. Von einem elenden Schlage ist die Anklage wieder Vaninum (so lauten seine notable Worte) daß er der Atheisten Argumenta erzehlet und fürgetragen: gleich als wann jemand refutiret werden könte; den man nicht erst höret. Dergleichen al-

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[288/0304] dieser wunderlichen Geschöpffe, wie blosse Causae per accidens, non praemeditate & intentionaliter agentes; in reiffe betrachtung genommen werden. Alles von Rechts wegen. Ich statuire nun: es habe mit meinem Tractätgen eine, den supponirten Casibus, gleiche Bewandtniß: in allen und jeden Umständen; Ich nenne es (1) ein monströses und scandalöses Büchlein: ja dem oben entworffenen Horatianischen Gemählde - - - Librum Persimilem cujus, velut aegri somnia, vanae Finguntur speeies: ut nec pes nec caput uni Reddatur formae. - - - - Ich bejahe (2) es sey dieser Partus Litterarius Monstrosus, durch die Druck-Presse von mir, auff die offene Schau-Bühne der Welt ausgeleget worden; so müssen consequenter ob paritatem casuum & circumstantiarum: die, vor die loßgesprochene Frauen redende Rationes; zu Ausführung meiner Unschuld und völligen Loßsprechung mir ebenfalls zum Nutzen kommen; da bey Publicirung des Werckleins: wie solches unzählbar bereits moniret: und weil auff dem Angel eben, die Machine dieser Streit-Sache sich umdrehet, zum öfftern hat wiederholet werden müssen; ich mich nur wie eine zufällige und der Philosophischen und Christlichen Warheit zum Vortheil, würckende Ursache dargelehnet; indem von denen darinn zusammengetragenen Meinungen: die Philosophi, die ächte Väter und Mütter seyn; ich mich aber dazu für einen blossen Gevatter erkenne: der wie ein Philosophus Eclecticus sie aus denen Büchern als Papiernen Tauff-Steinen gehoben: in die gedruckte Blätter gleich Windeln eingewickelt: und ihnen den Nahmen Meditationes Philosophicae gegeben: durch selbigen, ihre Natur und Wesen, dem geneigten Leser in wenig Linien abzureissen. Ich will ferner (3) zugeben; daß die quintam Essentiam der verfluchtesten Atheistischen Gründe, in mein Büchlein ich vereiniget und die Composition dieser Gifft-Tropffen mit entdecket hätte; so vermöchte doch niemand vel ex hoc Medio Termino, für einen Atheisten mich anzugeben. Der Ausspruch eines weisen Gelehrten über die Rechtfertigung des Vanini, kommet in hoc passu mir ungemein zu statten: und schmecket selbiger nach dem Kern der Vernunfft-Lehre des Christenthums und derer Rechte. Von einem elenden Schlage ist die Anklage wieder Vaninum (so lauten seine notable Worte) daß er der Atheisten Argumenta erzehlet und fürgetragen: gleich als wann jemand refutiret werden könte; den man nicht erst höret. Dergleichen al-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/304>, abgerufen am 23.11.2024.