Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.mich zur Zeit, eines Atheisini Speculativi vel Practici convainciret und zu einer Selbstgeständnis bewogen; noch die Stadt-Obrigkeit, nach der deutlichen Vorschrifft der Rechte: welche den Richtern scharff einbinden, niemanden ungehöret, und ohne genugsame Erörterung der Sache, zu verdammen oder zubestraffen; Entweder der, von der Clerisey mir angenäheten, aber unerwiesenen Gottes-Verläugnung: oder weiter: da in ihrer Stadt, wegen politischer, meine zeitliche Wohlfahrt concernirender Angelegenheiten, mich arretiret, und wie in der gemeinen Conversation also in der Religion: ein stilles, friedliches und eingezogenes Leben geführet; wie solches, das Gezeugnis meines gewesenen Hn. Hospitis suffisamment documentiren könte; durch eine gerichtlich gehörigte Rechts-Erweis- und Uberzeugung, auch Testimonia & Testes, omni Exceptione majores mich überführet: daß den Staats- oder Kirchen-Händeln mich einzuflechten: die weltliche und geistliche Regiments-Verfassung aus ihrer Consistentz zu heben: die Recht-Gläubigen und Christen auff Irrwege zu leiten: auch wohl zu dem kostbahren Proceß, welchen wieder den Hochweisen Rath, die Bürgerschafft pro salute Civitatis angestrenget; Pech-Cräntze und Pulver-Säcke bey zutragen: solte gesuchet haben; So folget 5. aus solchen warhafftigen Praemissen: die natürliche ungezwungene, 28. Folge nun 5) nothwendig, daß ihm unrecht geschehen und unsere Rationes decidendi nichts hiessen. gesunde und unläugbahre Conclusion: ([fremdsprachliches Material]) die Geistlichen nebst dem Magistrat: die erstere, durch ihre übereilte Atheisterey und Ketzermacherey; die andern, durch das ungerechte Consilium abeundi, haben, wie alle Rechte, also hauptsächlich das Ius Divinum & Publicum, in meiner Persohn durchlöchert und gebrochen. Es verliehren durch solches wahre und gerechte Assertum: ([fremdsprachliches Material]) die, zu meiner Verdammung von Euren Hochedlen gebrauchte Rationes decidendi gleichfalls ihre wenige Force und Schneidigkeit: denn sie ohnedem, auff mürben Ecksteinen gemauret und aus spröden Metall sind gegossen worden. Und kan mein Büchlein: aus welchem die Herrn Adversarii ihre Feuerwercke zu meiner Bombardirung entlehnen: durch meine eigene Waffen und Minen, mich in die Lufft zu sprengen und den Rest zu geben; ihnen zu keinem Pulver-Magazin und Zeughause dienen. Denn ich will mit freyem Munde selbst gestehen: daß (aa) vernünfftiger29. Wie er dann in specie wegen des ihm von gethan hätte, nach Eurer Hochedlen Gutachten: an statt der Philosophen, die Bibel allein und darinne den Salomonem und Syrach etc. sonderlich zu studiren und nachzuforschen; wiewohl durch dieses Monitum, das meine hochgeehrte Herrn mir gegeben, und mit danckvollen Hertzen angenommen wird; mich genöthiget sehe, en passant zu melden; mich zur Zeit, eines Atheisini Speculativi vel Practici convainciret und zu einer Selbstgeständnis bewogen; noch die Stadt-Obrigkeit, nach der deutlichen Vorschrifft der Rechte: welche den Richtern scharff einbinden, niemanden ungehöret, und ohne genugsame Erörterung der Sache, zu verdammen oder zubestraffen; Entweder der, von der Clerisey mir angenäheten, aber unerwiesenen Gottes-Verläugnung: oder weiter: da in ihrer Stadt, wegen politischer, meine zeitliche Wohlfahrt concernirender Angelegenheiten, mich arretiret, und wie in der gemeinen Conversation also in der Religion: ein stilles, friedliches und eingezogenes Leben geführet; wie solches, das Gezeugnis meines gewesenen Hn. Hospitis suffisamment documentiren könte; durch eine gerichtlich gehörigte Rechts-Erweis- und Uberzeugung, auch Testimonia & Testes, omni Exceptione majores mich überführet: daß den Staats- oder Kirchen-Händeln mich einzuflechten: die weltliche und geistliche Regiments-Verfassung aus ihrer Consistentz zu heben: die Recht-Gläubigen und Christen auff Irrwege zu leiten: auch wohl zu dem kostbahren Proceß, welchen wieder den Hochweisen Rath, die Bürgerschafft pro salute Civitatis angestrenget; Pech-Cräntze und Pulver-Säcke bey zutragen: solte gesuchet haben; So folget 5. aus solchen warhafftigen Praemissen: die natürliche ungezwungene, 28. Folge nun 5) nothwendig, daß ihm unrecht geschehen und unsere Rationes decidendi nichts hiessen. gesunde und unläugbahre Conclusion: ([fremdsprachliches Material]) die Geistlichen nebst dem Magistrat: die erstere, durch ihre übereilte Atheisterey und Ketzermacherey; die andern, durch das ungerechte Consilium abeundi, haben, wie alle Rechte, also hauptsächlich das Ius Divinum & Publicum, in meiner Persohn durchlöchert und gebrochen. Es verliehren durch solches wahre und gerechte Assertum: ([fremdsprachliches Material]) die, zu meiner Verdammung von Euren Hochedlen gebrauchte Rationes decidendi gleichfalls ihre wenige Force und Schneidigkeit: denn sie ohnedem, auff mürben Ecksteinen gemauret und aus spröden Metall sind gegossen worden. Und kan mein Büchlein: aus welchem die Herrn Adversarii ihre Feuerwercke zu meiner Bombardirung entlehnen: durch meine eigene Waffen und Minen, mich in die Lufft zu sprengen und den Rest zu geben; ihnen zu keinem Pulver-Magazin und Zeughause dienen. Denn ich will mit freyem Munde selbst gestehen: daß (aa) vernünfftiger29. Wie er dann in specie wegen des ihm von gethan hätte, nach Eurer Hochedlen Gutachten: an statt der Philosophen, die Bibel allein und darinne den Salomonem und Syrach etc. sonderlich zu studiren und nachzuforschen; wiewohl durch dieses Monitum, das meine hochgeehrte Herrn mir gegeben, und mit danckvollen Hertzen angenommen wird; mich genöthiget sehe, en passant zu melden; <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0301" n="285"/> mich zur Zeit, eines Atheisini Speculativi vel Practici convainciret und zu einer Selbstgeständnis bewogen; noch die Stadt-Obrigkeit, nach der deutlichen Vorschrifft der Rechte: welche den Richtern scharff einbinden, niemanden ungehöret, und ohne genugsame Erörterung der Sache, zu verdammen oder zubestraffen; Entweder der, von der Clerisey mir angenäheten, aber unerwiesenen Gottes-Verläugnung: oder weiter: da in ihrer Stadt, wegen politischer, meine zeitliche Wohlfahrt concernirender Angelegenheiten, mich arretiret, und wie in der gemeinen <hi rendition="#i">C</hi>onversation also in der Religion: ein stilles, friedliches und eingezogenes Leben geführet; wie solches, das Gezeugnis meines gewesenen Hn. 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So folget 5. aus solchen warhafftigen Praemissen: die natürliche ungezwungene, gesunde und unläugbahre Conclusion: (_ ) die Geistlichen nebst dem Magistrat: die erstere, durch ihre übereilte Atheisterey und Ketzermacherey; die andern, durch das ungerechte Consilium abeundi, haben, wie alle Rechte, also hauptsächlich das Ius Divinum & Publicum, in meiner Persohn durchlöchert und gebrochen. Es verliehren durch solches wahre und gerechte Assertum: (_ ) die, zu meiner Verdammung von Euren Hochedlen gebrauchte Rationes decidendi gleichfalls ihre wenige Force und Schneidigkeit: denn sie ohnedem, auff mürben Ecksteinen gemauret und aus spröden Metall sind gegossen worden. Und kan mein Büchlein: aus welchem die Herrn Adversarii ihre Feuerwercke zu meiner Bombardirung entlehnen: durch meine eigene Waffen und Minen, mich in die Lufft zu sprengen und den Rest zu geben; ihnen zu keinem Pulver-Magazin und Zeughause dienen.
28. Folge nun 5) nothwendig, daß ihm unrecht geschehen und unsere Rationes decidendi nichts hiessen. Denn ich will mit freyem Munde selbst gestehen: daß (aa) vernünfftiger gethan hätte, nach Eurer Hochedlen Gutachten: an statt der Philosophen, die Bibel allein und darinne den Salomonem und Syrach etc. sonderlich zu studiren und nachzuforschen; wiewohl durch dieses Monitum, das meine hochgeehrte Herrn mir gegeben, und mit danckvollen Hertzen angenommen wird; mich genöthiget sehe, en passant zu melden;
29. Wie er dann in specie wegen des ihm von
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