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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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ctoris als zweyer differenter Moral-Personen gültig, schliessend und bündig; so militiret so wohl die Distinction, inter Spinosistica & Atheistica referre & Spinosam vel Atheum esse: als auch die genaue Absonderung des Philosophi a Theologo, des Philosophi Gentillis a Philosopho Christiano: des Philosophi Eclectici a Philosopho Sectario: ebener maassen vor mich und meine Schrifften; und können die Illationes: welche in casibus plane & plene similibus; nach der Vernunfft, und dem Recht valable, vernünfftig, und gerecht sind geachtet worden, mir warhafftig nicht, nisi summa cum injuria contra Dictamina Rationis & Scripturae: Christianismi & Lutheranisini: juris & aequi: abgeschlagen und verneinet werden.

24. Und die leider allgemeine Ketzermacherey ihm nicht praejudiciren könne.

Es ist zwar freylich leider durch die Ketzermacherey dahin gediehen! daß das Wort Spinozizat so weitläufftig ist: als das Wort Eutychianizat: Nestorianizat: Judaizat: Socinianizat &c. Allein, gleich wie derjenige nicht so fort ein Jude, der eine Passage der Schrifft, wie ein Jude erkläret, oder der nicht sogleich ein Socinianer, der vieleicht in einem Neben-Punct, mit ihnen zusammen trifft; also kan ob AEquipollentiam Casus & Rationis, derselbige nicht für einen Atheisten, Spinosisten, gehalten werden: der einen blossen Referenten & Collectorem Opinionum Spinosisticarum & Atheisticarum &c. mit nichten aber derselben Sectatorem, Defensorem & Propugnatorem abgegeben. Man muß hier Christ-vernünfftig seyn, und nicht gleich mit Sectirischen und unchristlichen Nahmen um sich werffen; sondern alles prüfen, das gute behalten, das böse verwerffen.

Der im weltlichen Leben eingeführete Gebrauch, ist jederman bekannt: 25. Sondern er als ein moralischer Comödiante angesehen werden solte. wann in Schulen, auff Academien und an Höffen, die Lust-und Trauer-Spiele, aus dem Plauto, Terentio, Seneca: dem Molliere, Corneille: Gryphio, Lohenstein: und den Italiänischen Operen abgehandelt werden; daß die Actores utriusque Sexus, Personas Morales Interimisticas von Verräthern, Mördern, Ehebrechern, Zäuberern, Spitzbuben, Gifftmischern, Atheisten, ja des Teuffels annehmen: die gottloseste Actionen verüben: die üppigsten, unerbarste und irreligieuseste Reden vorbringen müssen. So wenig diese Repraesentanten und moralische Comödianten aber vor untugendhaffte Leute, criminelle Bösewichter und Gotteslästerer zu benennen; ob wohl eine wieder GOtt, die Tugend, Ehrbarkeit und Gerechtigkeit schnur gerade lauffende Conduite sie angenommen; weil zu solcher, aus dem Vorsatz, sie verbunden gewesen: die ihnen zugefallene Roolen, wohl zu agiren und Characteren-mäßig sich aufzufüh-

ctoris als zweyer differenter Moral-Personen gültig, schliessend und bündig; so militiret so wohl die Distinction, inter Spinosistica & Atheistica referre & Spinosam vel Atheum esse: als auch die genaue Absonderung des Philosophi a Theologo, des Philosophi Gentillis a Philosopho Christiano: des Philosophi Eclectici a Philosopho Sectario: ebener maassen vor mich und meine Schrifften; und können die Illationes: welche in casibus plane & plene similibus; nach der Vernunfft, und dem Recht valable, vernünfftig, und gerecht sind geachtet worden, mir warhafftig nicht, nisi summa cum injuria contra Dictamina Rationis & Scripturae: Christianismi & Lutheranisini: juris & aequi: abgeschlagen und verneinet werden.

24. Und die leider allgemeine Ketzermacherey ihm nicht praejudiciren könne.

Es ist zwar freylich leider durch die Ketzermacherey dahin gediehen! daß das Wort Spinozizat so weitläufftig ist: als das Wort Eutychianizat: Nestorianizat: Judaizat: Socinianizat &c. Allein, gleich wie derjenige nicht so fort ein Jude, der eine Passage der Schrifft, wie ein Jude erkläret, oder der nicht sogleich ein Socinianer, der vieleicht in einem Neben-Punct, mit ihnen zusammen trifft; also kan ob AEquipollentiam Casus & Rationis, derselbige nicht für einen Atheisten, Spinosisten, gehalten werden: der einen blossen Referenten & Collectorem Opinionum Spinosisticarum & Atheisticarum &c. mit nichten aber derselben Sectatorem, Defensorem & Propugnatorem abgegeben. Man muß hier Christ-vernünfftig seyn, und nicht gleich mit Sectirischen und unchristlichen Nahmen um sich werffen; sondern alles prüfen, das gute behalten, das böse verwerffen.

Der im weltlichen Leben eingeführete Gebrauch, ist jederman bekannt: 25. Sondern er als ein moralischer Comödiante angesehen werden solte. wann in Schulen, auff Academien und an Höffen, die Lust-und Trauer-Spiele, aus dem Plauto, Terentio, Seneca: dem Molliere, Corneille: Gryphio, Lohenstein: und den Italiänischen Operen abgehandelt werden; daß die Actores utriusque Sexus, Personas Morales Interimisticas von Verräthern, Mördern, Ehebrechern, Zäuberern, Spitzbuben, Gifftmischern, Atheisten, ja des Teuffels annehmen: die gottloseste Actionen verüben: die üppigsten, unerbarste und irreligieuseste Reden vorbringen müssen. So wenig diese Repraesentanten und moralische Comödianten aber vor untugendhaffte Leute, criminelle Bösewichter und Gotteslästerer zu benennen; ob wohl eine wieder GOtt, die Tugend, Ehrbarkeit und Gerechtigkeit schnur gerade lauffende Conduite sie angenommen; weil zu solcher, aus dem Vorsatz, sie verbunden gewesen: die ihnen zugefallene Roolen, wohl zu agiren und Characteren-mäßig sich aufzufüh-

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[282/0298] ctoris als zweyer differenter Moral-Personen gültig, schliessend und bündig; so militiret so wohl die Distinction, inter Spinosistica & Atheistica referre & Spinosam vel Atheum esse: als auch die genaue Absonderung des Philosophi a Theologo, des Philosophi Gentillis a Philosopho Christiano: des Philosophi Eclectici a Philosopho Sectario: ebener maassen vor mich und meine Schrifften; und können die Illationes: welche in casibus plane & plene similibus; nach der Vernunfft, und dem Recht valable, vernünfftig, und gerecht sind geachtet worden, mir warhafftig nicht, nisi summa cum injuria contra Dictamina Rationis & Scripturae: Christianismi & Lutheranisini: juris & aequi: abgeschlagen und verneinet werden. Es ist zwar freylich leider durch die Ketzermacherey dahin gediehen! daß das Wort Spinozizat so weitläufftig ist: als das Wort Eutychianizat: Nestorianizat: Judaizat: Socinianizat &c. Allein, gleich wie derjenige nicht so fort ein Jude, der eine Passage der Schrifft, wie ein Jude erkläret, oder der nicht sogleich ein Socinianer, der vieleicht in einem Neben-Punct, mit ihnen zusammen trifft; also kan ob AEquipollentiam Casus & Rationis, derselbige nicht für einen Atheisten, Spinosisten, gehalten werden: der einen blossen Referenten & Collectorem Opinionum Spinosisticarum & Atheisticarum &c. mit nichten aber derselben Sectatorem, Defensorem & Propugnatorem abgegeben. Man muß hier Christ-vernünfftig seyn, und nicht gleich mit Sectirischen und unchristlichen Nahmen um sich werffen; sondern alles prüfen, das gute behalten, das böse verwerffen. Der im weltlichen Leben eingeführete Gebrauch, ist jederman bekannt: wann in Schulen, auff Academien und an Höffen, die Lust-und Trauer-Spiele, aus dem Plauto, Terentio, Seneca: dem Molliere, Corneille: Gryphio, Lohenstein: und den Italiänischen Operen abgehandelt werden; daß die Actores utriusque Sexus, Personas Morales Interimisticas von Verräthern, Mördern, Ehebrechern, Zäuberern, Spitzbuben, Gifftmischern, Atheisten, ja des Teuffels annehmen: die gottloseste Actionen verüben: die üppigsten, unerbarste und irreligieuseste Reden vorbringen müssen. So wenig diese Repraesentanten und moralische Comödianten aber vor untugendhaffte Leute, criminelle Bösewichter und Gotteslästerer zu benennen; ob wohl eine wieder GOtt, die Tugend, Ehrbarkeit und Gerechtigkeit schnur gerade lauffende Conduite sie angenommen; weil zu solcher, aus dem Vorsatz, sie verbunden gewesen: die ihnen zugefallene Roolen, wohl zu agiren und Characteren-mäßig sich aufzufüh- 25. Sondern er als ein moralischer Comödiante angesehen werden solte.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/298>, abgerufen am 22.11.2024.