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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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Phil Gent. Interimisticus geschrieben.Philosopho Eclectico & Gentili Morali Interimistico zwar wären geredet worden: keinesweges aber von mir quatenus Christiano; vor wahr gehalten würden.

10. b) auch geleugnet, daß solches seine eigene principia wären.

Ich habe (b) vor dem Scholarchat und in der facti specie, gantz und gar geläugnet: wie dann quam constantissime noch von mir geleugnet wird; Quod haec Philosophi Ethnici Principia, propria mea sint dogmata: quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum, symbolum meum darem & assensum.

11. c) und seine wahre intention genungsam entdecket.

Ich habe (c) zu erkennen gegeben, daß vermöge der Doctrinae de Imputatione Actionum Moralium: von welcher Materie verschiedene eminente Moralisten und Juris N. Doctores unvergleichlich geschrieben; Nach der Intentione Cordis & Animi: d. i. warum und aus was einer Bewegung das Wercklein drucken lassen; nicht aber secundum actionem factae impressionis & publicationis: d. i. weil durch den Druck es der gelehrten Welt ich communiciret; man mich anhören, prüfen und beurtheilen müste: Cum Personarum, Actionum & Verborum Moralitas & Turpitudo: Justitia & Injustitia: Innocentia & Culpa: ex voluntate, proposito, praemeditatione & proaeresi, solum dijudicari debeant.

12. d) wieder die confuse und eigenwillige Auslegung.

Es ist (d) zeitig von mir erinnert worden; die zwo Personae morales eines Gottesgelehrten und Weltweisen, welche in meiner Vorrede dahero bedächtig: in regard, errorum genitrix, est confusio semper, von einander ich placiret; müsten wegen ihrer gegen einander lauffenden Eigenschafften durchaus nicht zusammen geschmoltzen und zu einer Person geformet werden; weil durch dergleichen fallacias compositionum & divisionum: combinationes contrariarum, uti personarum, ita proprietatum: die gröbsten Irrthümer, irraisonabelste Ketzereyen und solche Articuli Fidei Philosophicae & Christianae, die meine Vernunfft und Sinnen mißbilligten: mir ohne Schwürigkeit, angezettelt werden könten; wann sonderlich noch dazu der Inhalt der Meditationum: nicht nach meiner, des Schrifft-Verfassers redlichen Auslegung; sondern nach dem Willkühr und einer eigenmächtigen Dollmetschung meiner Leser, Gedancken-Richter, und moralischer Hertzenskündiger, verstanden und ausgedeutet werden solten.

13. e) solen-

Ich habe dahero endlich (e) wieder solche schädliche Unternehmungen und Attentata moralia, aus einer billigen Vorsichtigkeit quam so-

Phil Gent. Interimisticus geschrieben.Philosopho Eclectico & Gentili Morali Interimistico zwar wären geredet worden: keinesweges aber von mir quatenus Christiano; vor wahr gehalten würden.

10. b) auch geleugnet, daß solches seine eigene principia wären.

Ich habe (b) vor dem Scholarchat und in der facti specie, gantz und gar geläugnet: wie dann quam constantissime noch von mir geleugnet wird; Quod haec Philosophi Ethnici Principia, propria mea sint dogmata: quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum, symbolum meum darem & assensum.

11. c) und seine wahre intention genungsam entdecket.

Ich habe (c) zu erkennen gegeben, daß vermöge der Doctrinae de Imputatione Actionum Moralium: von welcher Materie verschiedene eminente Moralisten und Juris N. Doctores unvergleichlich geschrieben; Nach der Intentione Cordis & Animi: d. i. warum und aus was einer Bewegung das Wercklein drucken lassen; nicht aber secundum actionem factae impressionis & publicationis: d. i. weil durch den Druck es der gelehrten Welt ich communiciret; man mich anhören, prüfen und beurtheilen müste: Cum Personarum, Actionum & Verborum Moralitas & Turpitudo: Justitia & Injustitia: Innocentia & Culpa: ex voluntate, proposito, praemeditatione & proaeresi, solum dijudicari debeant.

12. d) wieder die confuse und eigenwillige Auslegung.

Es ist (d) zeitig von mir erinnert worden; die zwo Personae morales eines Gottesgelehrten und Weltweisen, welche in meiner Vorrede dahero bedächtig: in regard, errorum genitrix, est confusio semper, von einander ich placiret; müsten wegen ihrer gegen einander lauffenden Eigenschafften durchaus nicht zusammen geschmoltzen und zu einer Person geformet werden; weil durch dergleichen fallacias compositionum & divisionum: combinationes contrariarum, uti personarum, ita proprietatum: die gröbsten Irrthümer, irraisonabelste Ketzereyen und solche Articuli Fidei Philosophicae & Christianae, die meine Vernunfft und Sinnen mißbilligten: mir ohne Schwürigkeit, angezettelt werden könten; wann sonderlich noch dazu der Inhalt der Meditationum: nicht nach meiner, des Schrifft-Verfassers redlichen Auslegung; sondern nach dem Willkühr und einer eigenmächtigen Dollmetschung meiner Leser, Gedancken-Richter, und moralischer Hertzenskündiger, verstanden und ausgedeutet werden solten.

13. e) solen-

Ich habe dahero endlich (e) wieder solche schädliche Unternehmungen und Attentata moralia, aus einer billigen Vorsichtigkeit quam so-

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[272/0288] Philosopho Eclectico & Gentili Morali Interimistico zwar wären geredet worden: keinesweges aber von mir quatenus Christiano; vor wahr gehalten würden. Phil Gent. Interimisticus geschrieben. Ich habe (b) vor dem Scholarchat und in der facti specie, gantz und gar geläugnet: wie dann quam constantissime noch von mir geleugnet wird; Quod haec Philosophi Ethnici Principia, propria mea sint dogmata: quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum, symbolum meum darem & assensum. Ich habe (c) zu erkennen gegeben, daß vermöge der Doctrinae de Imputatione Actionum Moralium: von welcher Materie verschiedene eminente Moralisten und Juris N. Doctores unvergleichlich geschrieben; Nach der Intentione Cordis & Animi: d. i. warum und aus was einer Bewegung das Wercklein drucken lassen; nicht aber secundum actionem factae impressionis & publicationis: d. i. weil durch den Druck es der gelehrten Welt ich communiciret; man mich anhören, prüfen und beurtheilen müste: Cum Personarum, Actionum & Verborum Moralitas & Turpitudo: Justitia & Injustitia: Innocentia & Culpa: ex voluntate, proposito, praemeditatione & proaeresi, solum dijudicari debeant. Es ist (d) zeitig von mir erinnert worden; die zwo Personae morales eines Gottesgelehrten und Weltweisen, welche in meiner Vorrede dahero bedächtig: in regard, errorum genitrix, est confusio semper, von einander ich placiret; müsten wegen ihrer gegen einander lauffenden Eigenschafften durchaus nicht zusammen geschmoltzen und zu einer Person geformet werden; weil durch dergleichen fallacias compositionum & divisionum: combinationes contrariarum, uti personarum, ita proprietatum: die gröbsten Irrthümer, irraisonabelste Ketzereyen und solche Articuli Fidei Philosophicae & Christianae, die meine Vernunfft und Sinnen mißbilligten: mir ohne Schwürigkeit, angezettelt werden könten; wann sonderlich noch dazu der Inhalt der Meditationum: nicht nach meiner, des Schrifft-Verfassers redlichen Auslegung; sondern nach dem Willkühr und einer eigenmächtigen Dollmetschung meiner Leser, Gedancken-Richter, und moralischer Hertzenskündiger, verstanden und ausgedeutet werden solten. Ich habe dahero endlich (e) wieder solche schädliche Unternehmungen und Attentata moralia, aus einer billigen Vorsichtigkeit quam so-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/288>, abgerufen am 22.11.2024.