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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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rum, Torreblancam, Bodinum Delrico, und was ich für Autores de Magia mehr in meiner wenigen Bibliothec antraff, zu consuliren, und da fiele nun freylich nach dieser Männer Ihren Lehren der Ausschlag dahin, daß die Inquisitin, wo nicht mit der Schärffe, doch zum wenigsten mit mäßiger Pein wegen der beschuldigten Hexerey anzugreiffen wäre. Und dachte ich dannenhero mit diesem meinen voto in der Facultät Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren gantz anderer Meinung, und muste ich dannenhero das Conclusum Facultatis auff folgende Art entwerffen.

Daß wieder Barbaren Labarentzin in Ermangelung anderer Indicien ferner nichts vorzunehmen, sondern Sie ist nunmehro nach geleisteten Urpheden der gefänglichen Hafst zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren, und ist auf ihr Leben und Wandel fleißig acht zu geben, Sie ist auch die auff diesem Proceß ergangene Unkosten nach vorhergegangener Liquidation und richterlicher Ermäßigung zuerstatten schuldig. V. R. W.

§. VI. Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, daß bey diesem erstenDessen rationes decidendi. mir unter die Hände gerathenen Hexen-Proceß mein votum nicht hatte wollen attendiret werden, aber dieser Verdruß war nicht sowohl wieder den damahligen Herrn Ordinarium und meine übrige Herren Collegen, als wieder mich selbst gerichtet. Denn da ich allbereit in der Ausarbeitung meiner Teutschen Logic gelehrt hatte, daß ein weiser Mann die beyden Haupt-praejudicia, menschlicher autorität und der Ubereilung meyden müste, verdroß es mich auff mich selbst, daß mein votum auff nichts als die autorität obiger, und zwar grösten Theils offenbahr partheyischer unvernünfftiger Männer, und auff dero übereilte und unzulängliche rationes sich gründete, fürnehmlich darauff, daß die justificirte Hexe es der Inquisitin in die Augen gesagt, daß Sie von Ihr hexen lernen, und umgetaufft worden, auch bey dieser Aussage biß an Ihrem Tod beständig verharret wäre. Ja es verdrosse mich noch mehr auff mich, daß ich, so bald ich die rationes contrarias meiner Herren Collegen nur hörete, ich alsbald von deren Wichtigkeit convinciret wurde, und nichts drauff antworten kunte. Es bestanden aber diese rationes in folgenden Umständen.

Ob wohl die wegen Hexerey verbrannte Anna Strackefelds bey der Confrontation Inquisitin in die Augen gesaget, daß Sie vor ohngefehr 15. Jahren von der Inquisitin Zaubern gelernet, und von Ihr einen Teuffel Hans genannt in einer Neige Kohl bekommen, auff denselben umgetauffet und Maria genennet worden, ingleichen daß Inquisitin mit ihr öffters auffn Blocksberge gewesen, und zu 2. mahlen andern Leuten das Bier-Brauen verderbet; Hiernechst Inquisita von andern Zeugen beschuldiget worden, daß Sie Läuse gemachet, und etliche Personen durch Hexerey gelähmet,

rum, Torreblancam, Bodinum Delrico, und was ich für Autores de Magia mehr in meiner wenigen Bibliothec antraff, zu consuliren, und da fiele nun freylich nach dieser Männer Ihren Lehren der Ausschlag dahin, daß die Inquisitin, wo nicht mit der Schärffe, doch zum wenigsten mit mäßiger Pein wegen der beschuldigten Hexerey anzugreiffen wäre. Und dachte ich dannenhero mit diesem meinen voto in der Facultät Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren gantz anderer Meinung, und muste ich dannenhero das Conclusum Facultatis auff folgende Art entwerffen.

Daß wieder Barbaren Labarentzin in Ermangelung anderer Indicien ferner nichts vorzunehmen, sondern Sie ist nunmehro nach geleisteten Urpheden der gefänglichen Hafst zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren, und ist auf ihr Leben und Wandel fleißig acht zu geben, Sie ist auch die auff diesem Proceß ergangene Unkosten nach vorhergegangener Liquidation und richterlicher Ermäßigung zuerstatten schuldig. V. R. W.

§. VI. Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, daß bey diesem erstenDessen rationes decidendi. mir unter die Hände gerathenen Hexen-Proceß mein votum nicht hatte wollen attendiret werden, aber dieser Verdruß war nicht sowohl wieder den damahligen Herrn Ordinarium und meine übrige Herren Collegen, als wieder mich selbst gerichtet. Denn da ich allbereit in der Ausarbeitung meiner Teutschen Logic gelehrt hatte, daß ein weiser Mann die beyden Haupt-praejudicia, menschlicher autorität und der Ubereilung meyden müste, verdroß es mich auff mich selbst, daß mein votum auff nichts als die autorität obiger, und zwar grösten Theils offenbahr partheyischer unvernünfftiger Männer, und auff dero übereilte und unzulängliche rationes sich gründete, fürnehmlich darauff, daß die justificirte Hexe es der Inquisitin in die Augen gesagt, daß Sie von Ihr hexen lernen, und umgetaufft worden, auch bey dieser Aussage biß an Ihrem Tod beständig verharret wäre. Ja es verdrosse mich noch mehr auff mich, daß ich, so bald ich die rationes contrarias meiner Herren Collegen nur hörete, ich alsbald von deren Wichtigkeit convinciret wurde, und nichts drauff antworten kunte. Es bestanden aber diese rationes in folgenden Umständen.

Ob wohl die wegen Hexerey verbrannte Anna Strackefelds bey der Confrontation Inquisitin in die Augen gesaget, daß Sie vor ohngefehr 15. Jahren von der Inquisitin Zaubern gelernet, und von Ihr einen Teuffel Hans genannt in einer Neige Kohl bekommen, auff denselben umgetauffet und Maria genennet worden, ingleichen daß Inquisitin mit ihr öffters auffn Blocksberge gewesen, und zu 2. mahlen andern Leuten das Bier-Brauen verderbet; Hiernechst Inquisita von andern Zeugen beschuldiget worden, daß Sie Läuse gemachet, und etliche Personen durch Hexerey gelähmet,

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[201/0217] rum, Torreblancam, Bodinum Delrico, und was ich für Autores de Magia mehr in meiner wenigen Bibliothec antraff, zu consuliren, und da fiele nun freylich nach dieser Männer Ihren Lehren der Ausschlag dahin, daß die Inquisitin, wo nicht mit der Schärffe, doch zum wenigsten mit mäßiger Pein wegen der beschuldigten Hexerey anzugreiffen wäre. Und dachte ich dannenhero mit diesem meinen voto in der Facultät Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren gantz anderer Meinung, und muste ich dannenhero das Conclusum Facultatis auff folgende Art entwerffen. Daß wieder Barbaren Labarentzin in Ermangelung anderer Indicien ferner nichts vorzunehmen, sondern Sie ist nunmehro nach geleisteten Urpheden der gefänglichen Hafst zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren, und ist auf ihr Leben und Wandel fleißig acht zu geben, Sie ist auch die auff diesem Proceß ergangene Unkosten nach vorhergegangener Liquidation und richterlicher Ermäßigung zuerstatten schuldig. V. R. W. §. VI. Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, daß bey diesem ersten mir unter die Hände gerathenen Hexen-Proceß mein votum nicht hatte wollen attendiret werden, aber dieser Verdruß war nicht sowohl wieder den damahligen Herrn Ordinarium und meine übrige Herren Collegen, als wieder mich selbst gerichtet. Denn da ich allbereit in der Ausarbeitung meiner Teutschen Logic gelehrt hatte, daß ein weiser Mann die beyden Haupt-praejudicia, menschlicher autorität und der Ubereilung meyden müste, verdroß es mich auff mich selbst, daß mein votum auff nichts als die autorität obiger, und zwar grösten Theils offenbahr partheyischer unvernünfftiger Männer, und auff dero übereilte und unzulängliche rationes sich gründete, fürnehmlich darauff, daß die justificirte Hexe es der Inquisitin in die Augen gesagt, daß Sie von Ihr hexen lernen, und umgetaufft worden, auch bey dieser Aussage biß an Ihrem Tod beständig verharret wäre. Ja es verdrosse mich noch mehr auff mich, daß ich, so bald ich die rationes contrarias meiner Herren Collegen nur hörete, ich alsbald von deren Wichtigkeit convinciret wurde, und nichts drauff antworten kunte. Es bestanden aber diese rationes in folgenden Umständen. Dessen rationes decidendi. Ob wohl die wegen Hexerey verbrannte Anna Strackefelds bey der Confrontation Inquisitin in die Augen gesaget, daß Sie vor ohngefehr 15. Jahren von der Inquisitin Zaubern gelernet, und von Ihr einen Teuffel Hans genannt in einer Neige Kohl bekommen, auff denselben umgetauffet und Maria genennet worden, ingleichen daß Inquisitin mit ihr öffters auffn Blocksberge gewesen, und zu 2. mahlen andern Leuten das Bier-Brauen verderbet; Hiernechst Inquisita von andern Zeugen beschuldiget worden, daß Sie Läuse gemachet, und etliche Personen durch Hexerey gelähmet,

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/217>, abgerufen am 28.11.2024.