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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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nach mich vielmehr ereyfern und also kranck machen wolte; und also in der That bemühet war, diejenigen, so wieder mich geschrieben, durch diese ihre Defension zu trösten, und sie ihres über meiner Vorrede geschöpfften Verdrusses zu befreyen. Nachdem ich aber aus der allenthalben in der Schrifft selbst hervorscheinenden Tummheit und Grobheit des Concipienten gewahr wurde, daß eine dergleichen ingenieuse Satyre sein Werck nicht seyn könne, und also dieser Kobolds-Vater auch auff dem Kupfferblat mich beschimpffen wollen: habe ich es auch nicht allein gut seyn lassen; sondern ich bitte noch über dieses die Herren Patronos und Protectores dieses armen Stümpers von Hertzen, daß sie zu Bezeugung ihrer schuldigen Danckbarkeit denselben je ehe je lieber zum wenigsten mit einer austräglichen Dorff-Pfarre, oder mit einem Schuldienste versehen, und dabey auffgeben wollen, daß er seinen Zuhörern diesen Kobold zum wenigsten des Jahrs einmahl von Anfang biß zu Ende erklähre, und sie für denen Thomasischen Irrthümern warne, auch sie auff die Autorität der berühmten Leute, die er defendiren wollen, (die ich aber, wo und wer sie seyn, zu nennen nicht verlange) more [fremdsprachliches Material] orthodoxo blindlings verweise, und was sie sonst etwan für dienlich achten mögen, ihr Ansehen bey unverständigen Leuten zu mainteniren, und mich zu mortificiren. In übrigen werden mir meine Auditores Zeugniß geben, daß ich mich so wenig bemühet, dieses Werckgen verbieten oder confisciren zu lassen, daß ich vielmehr mich beflissen, ihnen selbiges zu recommendiren, als ein Werck, das mir zwar nach dem Hertzeu zielte, aber zu seinem Unglück den Absatz an Schuhe getroffen hatte; und daß ich selbst einen guten Freund vermocht, sich etliche und funffzig Exemplaria von dem Verleger aus Jena bringen zu lassen, auch so bald selbige angekommen, ich es ihnen notificirt, und nur eine vor etlichen Jahren wegen eines benachbarten Kobolds zu Trota verfertigte, und noch in der Rengerischen Buchhandlung befindliche Schrifft dabey binden zulassen recommendiret. Ja weil ich eben über das vierdte Buch des Lancelotti lase, in demselben aber der 5. Titul de sortilegis handelt, dahin die Materie von Hexen gehöret, als versprach ich, wenn ich dahin käme, in etlichen lectionibus ihnen theils die offenbah-

nach mich vielmehr ereyfern und also kranck machen wolte; und also in der That bemühet war, diejenigen, so wieder mich geschrieben, durch diese ihre Defension zu trösten, und sie ihres über meiner Vorrede geschöpfften Verdrusses zu befreyen. Nachdem ich aber aus der allenthalben in der Schrifft selbst hervorscheinenden Tummheit und Grobheit des Concipienten gewahr wurde, daß eine dergleichen ingenieuse Satyre sein Werck nicht seyn könne, und also dieser Kobolds-Vater auch auff dem Kupfferblat mich beschimpffen wollen: habe ich es auch nicht allein gut seyn lassen; sondern ich bitte noch über dieses die Herren Patronos und Protectores dieses armen Stümpers von Hertzen, daß sie zu Bezeugung ihrer schuldigen Danckbarkeit denselben je ehe je lieber zum wenigsten mit einer austräglichen Dorff-Pfarre, oder mit einem Schuldienste versehen, und dabey auffgeben wollen, daß er seinen Zuhörern diesen Kobold zum wenigsten des Jahrs einmahl von Anfang biß zu Ende erklähre, und sie für denen Thomasischen Irrthümern warne, auch sie auff die Autorität der berühmten Leute, die er defendiren wollen, (die ich aber, wo und wer sie seyn, zu nennen nicht verlange) more [fremdsprachliches Material] orthodoxo blindlings verweise, und was sie sonst etwan für dienlich achten mögen, ihr Ansehen bey unverständigen Leuten zu mainteniren, und mich zu mortificiren. In übrigen werden mir meine Auditores Zeugniß geben, daß ich mich so wenig bemühet, dieses Werckgen verbieten oder confisciren zu lassen, daß ich vielmehr mich beflissen, ihnen selbiges zu recommendiren, als ein Werck, das mir zwar nach dem Hertzeu zielte, aber zu seinem Unglück den Absatz an Schuhe getroffen hatte; und daß ich selbst einen guten Freund vermocht, sich etliche und funffzig Exemplaria von dem Verleger aus Jena bringen zu lassen, auch so bald selbige angekommen, ich es ihnen notificirt, und nur eine vor etlichen Jahren wegen eines benachbarten Kobolds zu Trota verfertigte, und noch in der Rengerischen Buchhandlung befindliche Schrifft dabey binden zulassen recommendiret. Ja weil ich eben über das vierdte Buch des Lancelotti lase, in demselben aber der 5. Titul de sortilegis handelt, dahin die Materie von Hexen gehöret, als versprach ich, wenn ich dahin käme, in etlichen lectionibus ihnen theils die offenbah-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/10>, abgerufen am 27.11.2024.