kleinen Gerste oft der Fall war. Dagegen gab sie in andern Jahren 11 -- 12 Scheffel. Frei- lich würde ich keinem rathen, sie auf diesen Bo- den in die Stoppel zu säen, die im Frühjahre mehrere Furchen erhalten muß. Denn es ist hier eine unerläßliche Bedingung, daß sie mög- lichst früh in die dem Boden erhaltene Winter- feuchtigkeit gesäet werde, damit sie den Acker be- schatte, wenn die heiße trockene Witterung ein- tritt. Dies wird auf folgende Weise bewirkt:
Der nach der Kartoffelernte umgepflügte Acker bleibt rauh liegen, wird im Frühjahr, so- bald es die Witterung einigermaßen erlaubt, ge- egget und dann sogleich mit der Gerste besäet. Diese wird bloß mit dem Exstirpator unterge- bracht, und gleich nachher wird auf die rauhe Furche Klee eingesäet, dann erst geegget und dar- auf gewalzt. Bei feuchter Witterung geschiehet das letztere jedoch erst wenn die Gerste heraus ist. Diese Bestellungsart der Gerste ist manchem un- glaublich vorgekommen, die dreimal dazu zu pflü- gen gewohnt sind, und es auch wirklich thun müs- sen, wenn die Gerste gerathen soll. Hier aber hat der Boden durch den Hackfruchtbau die voll- kommenste Bereitung und Gaarheit erhalten; es bedarf nur einer Erfrischung der Oberfläche und
kleinen Gerſte oft der Fall war. Dagegen gab ſie in andern Jahren 11 — 12 Scheffel. Frei- lich wuͤrde ich keinem rathen, ſie auf dieſen Bo- den in die Stoppel zu ſaͤen, die im Fruͤhjahre mehrere Furchen erhalten muß. Denn es iſt hier eine unerlaͤßliche Bedingung, daß ſie moͤg- lichſt fruͤh in die dem Boden erhaltene Winter- feuchtigkeit geſaͤet werde, damit ſie den Acker be- ſchatte, wenn die heiße trockene Witterung ein- tritt. Dies wird auf folgende Weiſe bewirkt:
Der nach der Kartoffelernte umgepfluͤgte Acker bleibt rauh liegen, wird im Fruͤhjahr, ſo- bald es die Witterung einigermaßen erlaubt, ge- egget und dann ſogleich mit der Gerſte beſaͤet. Dieſe wird bloß mit dem Exſtirpator unterge- bracht, und gleich nachher wird auf die rauhe Furche Klee eingeſaͤet, dann erſt geegget und dar- auf gewalzt. Bei feuchter Witterung geſchiehet das letztere jedoch erſt wenn die Gerſte heraus iſt. Dieſe Beſtellungsart der Gerſte iſt manchem un- glaublich vorgekommen, die dreimal dazu zu pfluͤ- gen gewohnt ſind, und es auch wirklich thun muͤſ- ſen, wenn die Gerſte gerathen ſoll. Hier aber hat der Boden durch den Hackfruchtbau die voll- kommenſte Bereitung und Gaarheit erhalten; es bedarf nur einer Erfriſchung der Oberflaͤche und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0047"n="30"/>
kleinen Gerſte oft der Fall war. Dagegen gab<lb/>ſie in andern Jahren 11 — 12 Scheffel. Frei-<lb/>
lich wuͤrde ich keinem rathen, ſie auf dieſen Bo-<lb/>
den in die Stoppel zu ſaͤen, die im Fruͤhjahre<lb/>
mehrere Furchen erhalten muß. Denn es iſt<lb/>
hier eine unerlaͤßliche Bedingung, daß ſie moͤg-<lb/>
lichſt fruͤh in die dem Boden erhaltene Winter-<lb/>
feuchtigkeit geſaͤet werde, damit ſie den Acker be-<lb/>ſchatte, wenn die heiße trockene Witterung ein-<lb/>
tritt. Dies wird auf folgende Weiſe bewirkt:</p><lb/><p>Der nach der Kartoffelernte umgepfluͤgte<lb/>
Acker bleibt rauh liegen, wird im Fruͤhjahr, ſo-<lb/>
bald es die Witterung einigermaßen erlaubt, ge-<lb/>
egget und dann ſogleich mit der Gerſte beſaͤet.<lb/>
Dieſe wird bloß mit dem Exſtirpator unterge-<lb/>
bracht, und gleich nachher wird auf die rauhe<lb/>
Furche Klee eingeſaͤet, dann erſt geegget und dar-<lb/>
auf gewalzt. Bei feuchter Witterung geſchiehet<lb/>
das letztere jedoch erſt wenn die Gerſte heraus iſt.<lb/>
Dieſe Beſtellungsart der Gerſte iſt manchem un-<lb/>
glaublich vorgekommen, die dreimal dazu zu pfluͤ-<lb/>
gen gewohnt ſind, und es auch wirklich thun muͤſ-<lb/>ſen, wenn die Gerſte gerathen ſoll. Hier aber<lb/>
hat der Boden durch den Hackfruchtbau die voll-<lb/>
kommenſte Bereitung und Gaarheit erhalten; es<lb/>
bedarf nur einer Erfriſchung der Oberflaͤche und<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[30/0047]
kleinen Gerſte oft der Fall war. Dagegen gab
ſie in andern Jahren 11 — 12 Scheffel. Frei-
lich wuͤrde ich keinem rathen, ſie auf dieſen Bo-
den in die Stoppel zu ſaͤen, die im Fruͤhjahre
mehrere Furchen erhalten muß. Denn es iſt
hier eine unerlaͤßliche Bedingung, daß ſie moͤg-
lichſt fruͤh in die dem Boden erhaltene Winter-
feuchtigkeit geſaͤet werde, damit ſie den Acker be-
ſchatte, wenn die heiße trockene Witterung ein-
tritt. Dies wird auf folgende Weiſe bewirkt:
Der nach der Kartoffelernte umgepfluͤgte
Acker bleibt rauh liegen, wird im Fruͤhjahr, ſo-
bald es die Witterung einigermaßen erlaubt, ge-
egget und dann ſogleich mit der Gerſte beſaͤet.
Dieſe wird bloß mit dem Exſtirpator unterge-
bracht, und gleich nachher wird auf die rauhe
Furche Klee eingeſaͤet, dann erſt geegget und dar-
auf gewalzt. Bei feuchter Witterung geſchiehet
das letztere jedoch erſt wenn die Gerſte heraus iſt.
Dieſe Beſtellungsart der Gerſte iſt manchem un-
glaublich vorgekommen, die dreimal dazu zu pfluͤ-
gen gewohnt ſind, und es auch wirklich thun muͤſ-
ſen, wenn die Gerſte gerathen ſoll. Hier aber
hat der Boden durch den Hackfruchtbau die voll-
kommenſte Bereitung und Gaarheit erhalten; es
bedarf nur einer Erfriſchung der Oberflaͤche und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_moeglin_1815/47>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.