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Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815.

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ters, betragen im Durchschnitt der Jahre gegen
400 Rthlr.

Der Arbeitslohn, welcher in den Jahren
1809 -- 1814, sowohl für verdungene Arbeiten,
wie in Tagelohn, berechnet worden, beträgt im
Durchschnitt 484 Rthlr. Hierin sind die Hülfs-
tage mit begriffen, welche die Hausleute für
Miethe und Feuerung und zwei Halb-Kossäthen,
welche Deputate erhalten, ohne die sie nicht
würden leben können, thun, und dem Tagelohn
gleich berechnet, indem sich auch die Arbeit von
der der Tagelöhner nicht unterscheidet. Alle,
nicht für die Wirthschaft, sondern für die herr-
schaftliche Haushaltung, im Garten, beim Bau,
Meliorationen auch Fabrikation geschehene Ar-
beiten, sind nicht hierin begriffen, sondern abge-
sondert. Drescherlohn des Getreides wird durch
die Dreschergarbe bezahlt.

Die Arbeiten der Menschen, welche bei der
Wirthschaft geschehen, kosten also an

Gehalt und Lohn340Rthlr.
Speisung und Unterhaltung1000"
Deputatkosten400"
Einzelner Arbeitslohn484"
2224Rthlr.

ters, betragen im Durchſchnitt der Jahre gegen
400 Rthlr.

Der Arbeitslohn, welcher in den Jahren
1809 — 1814, ſowohl fuͤr verdungene Arbeiten,
wie in Tagelohn, berechnet worden, betraͤgt im
Durchſchnitt 484 Rthlr. Hierin ſind die Huͤlfs-
tage mit begriffen, welche die Hausleute fuͤr
Miethe und Feuerung und zwei Halb-Koſſaͤthen,
welche Deputate erhalten, ohne die ſie nicht
wuͤrden leben koͤnnen, thun, und dem Tagelohn
gleich berechnet, indem ſich auch die Arbeit von
der der Tageloͤhner nicht unterſcheidet. Alle,
nicht fuͤr die Wirthſchaft, ſondern fuͤr die herr-
ſchaftliche Haushaltung, im Garten, beim Bau,
Meliorationen auch Fabrikation geſchehene Ar-
beiten, ſind nicht hierin begriffen, ſondern abge-
ſondert. Dreſcherlohn des Getreides wird durch
die Dreſchergarbe bezahlt.

Die Arbeiten der Menſchen, welche bei der
Wirthſchaft geſchehen, koſten alſo an

Gehalt und Lohn340Rthlr.
Speiſung und Unterhaltung1000
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Einzelner Arbeitslohn484
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[244/0261] ters, betragen im Durchſchnitt der Jahre gegen 400 Rthlr. Der Arbeitslohn, welcher in den Jahren 1809 — 1814, ſowohl fuͤr verdungene Arbeiten, wie in Tagelohn, berechnet worden, betraͤgt im Durchſchnitt 484 Rthlr. Hierin ſind die Huͤlfs- tage mit begriffen, welche die Hausleute fuͤr Miethe und Feuerung und zwei Halb-Koſſaͤthen, welche Deputate erhalten, ohne die ſie nicht wuͤrden leben koͤnnen, thun, und dem Tagelohn gleich berechnet, indem ſich auch die Arbeit von der der Tageloͤhner nicht unterſcheidet. Alle, nicht fuͤr die Wirthſchaft, ſondern fuͤr die herr- ſchaftliche Haushaltung, im Garten, beim Bau, Meliorationen auch Fabrikation geſchehene Ar- beiten, ſind nicht hierin begriffen, ſondern abge- ſondert. Dreſcherlohn des Getreides wird durch die Dreſchergarbe bezahlt. Die Arbeiten der Menſchen, welche bei der Wirthſchaft geſchehen, koſten alſo an Gehalt und Lohn 340 Rthlr. Speiſung und Unterhaltung 1000 ″ Deputatkoſten 400 ″ Einzelner Arbeitslohn 484 ″ 2224 Rthlr.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_moeglin_1815/261>, abgerufen am 22.11.2024.