An Bier und Branntewein haben jedoch auch fremde Arbeiter, bei der Ernte und andern schnell betriebenen Arbeiten, Theil genommen.
Im Durchschnitt mehrerer Jahre beträgt das Conto auf 16 Personen nahe an 1000 Rthlr. Dies würde also für die Person 62 Rthlr. 12 Gr. seyn. Auf die Unterhaltung des Schreibers muß aber wenigstens 130 Rthlr., und auf die der Ausgeberin 100 Rthlr. berechnet werden. Wenn das abgeht, bleibt auf die Person 55 Rthlr. Es wird aber auf die starken Mannspersonen 60 Rthir., auf die Jungen und Mägde 50 Rthlr. gerechnet. So wird dann die Unterhaltung der Personen auf das Conto des Zweiges übertra- gen, für den sie hauptsächlich gehalten werden. Was etwa nicht aufgeht, wird auf das Insge- mein-Conto übertragen, damit jenes Conto als ein Interims-Conto sich auflöse.
Der Gehalt und Lohn dieser im Vorwerks- hause unterhaltenen Wirthschaftsbedienten und Gesinde, beträgt im Durchschnitt der Jahre 340 Rthlr. In Ansehung des Gesindes wird dies ebenfalls den Zweigen zugeschrieben, wofür sie gehalten werden.
Die Deputate und der Lohn des Meyers, Schäfers, Ochsen- und Kuhhirten, Nachtwäch-
An Bier und Branntewein haben jedoch auch fremde Arbeiter, bei der Ernte und andern ſchnell betriebenen Arbeiten, Theil genommen.
Im Durchſchnitt mehrerer Jahre betraͤgt das Conto auf 16 Perſonen nahe an 1000 Rthlr. Dies wuͤrde alſo fuͤr die Perſon 62 Rthlr. 12 Gr. ſeyn. Auf die Unterhaltung des Schreibers muß aber wenigſtens 130 Rthlr., und auf die der Ausgeberin 100 Rthlr. berechnet werden. Wenn das abgeht, bleibt auf die Perſon 55 Rthlr. Es wird aber auf die ſtarken Mannsperſonen 60 Rthir., auf die Jungen und Maͤgde 50 Rthlr. gerechnet. So wird dann die Unterhaltung der Perſonen auf das Conto des Zweiges uͤbertra- gen, fuͤr den ſie hauptſaͤchlich gehalten werden. Was etwa nicht aufgeht, wird auf das Insge- mein-Conto uͤbertragen, damit jenes Conto als ein Interims-Conto ſich aufloͤſe.
Der Gehalt und Lohn dieſer im Vorwerks- hauſe unterhaltenen Wirthſchaftsbedienten und Geſinde, betraͤgt im Durchſchnitt der Jahre 340 Rthlr. In Anſehung des Geſindes wird dies ebenfalls den Zweigen zugeſchrieben, wofuͤr ſie gehalten werden.
Die Deputate und der Lohn des Meyers, Schaͤfers, Ochſen- und Kuhhirten, Nachtwaͤch-
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An Bier und Branntewein haben jedoch
auch fremde Arbeiter, bei der Ernte und andern
ſchnell betriebenen Arbeiten, Theil genommen.
Im Durchſchnitt mehrerer Jahre betraͤgt
das Conto auf 16 Perſonen nahe an 1000 Rthlr.
Dies wuͤrde alſo fuͤr die Perſon 62 Rthlr. 12 Gr.
ſeyn. Auf die Unterhaltung des Schreibers muß
aber wenigſtens 130 Rthlr., und auf die der
Ausgeberin 100 Rthlr. berechnet werden. Wenn
das abgeht, bleibt auf die Perſon 55 Rthlr.
Es wird aber auf die ſtarken Mannsperſonen
60 Rthir., auf die Jungen und Maͤgde 50 Rthlr.
gerechnet. So wird dann die Unterhaltung der
Perſonen auf das Conto des Zweiges uͤbertra-
gen, fuͤr den ſie hauptſaͤchlich gehalten werden.
Was etwa nicht aufgeht, wird auf das Insge-
mein-Conto uͤbertragen, damit jenes Conto als
ein Interims-Conto ſich aufloͤſe.
Der Gehalt und Lohn dieſer im Vorwerks-
hauſe unterhaltenen Wirthſchaftsbedienten und
Geſinde, betraͤgt im Durchſchnitt der Jahre
340 Rthlr. In Anſehung des Geſindes wird
dies ebenfalls den Zweigen zugeſchrieben, wofuͤr
ſie gehalten werden.
Die Deputate und der Lohn des Meyers,
Schaͤfers, Ochſen- und Kuhhirten, Nachtwaͤch-
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Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_moeglin_1815/260>, abgerufen am 25.11.2024.
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