wohl etwas zu niedrig angesetzt. Die Brachweide ist hier, des frühen Auf- bruchs wegen, zu unbedeutend, um berechnet werden zu können, zumal da Wirth- schaften dieser Art in der Regel keine Schaafe halten.
Die Tagearbeit war zu geringe angesetzt, sie hat zwar 120 Morgen Ge- treide weniger abzuernten, aber 171 Morgen Klee zu Heu zu machen, auch hat sie ungefähr 1/4 mehr Mist auszufahren. So wie der Tagelohn hier steht, ist es speziell berechnet.
No. 4. Diese Wirthschaft kann mit demselben Arbeitsvieh ausreichen wie No. 3. No. 4. hat zwar 240 Morgen Brache zu bearbeiten, No. 3. nur 171 3/7, jene also 68 4/7 Morgen mehr. Dagegen hat No. 4. nur 240 Morgen Sömmerung, No. 3. aber 347 6/7, jene also 102 6/7 Morgen weniger, wodurch die Arbeit ungefähr gleich bleibt.
Um völlige Gleichheit zu erhalten, ist die Brachweide auf dem einem Brach- schlage, gleich der Weide bei der Dreifelderwirthschaft, berechnet, nämlich 120 Morgen = 24 Morgen Dreeschweide. Wenn es gleich in der Mecklen- burgischen Koppelwirthschaft nicht gebräuchlich ist, die Mürbebrache zur Weide im ersten Theile des Sommers liegen zu lassen, so könnten die Brachen doch durch die Haltung von Schaafen -- obwohl sie diesen Wirthschaften observanz- mäßig nicht berechnet sind -- so viel genutzt werden.
Endlich ist der Tagelohn nach einer genaueren Berechnung erhöhet worden.
No. 5. Es war unrichtig hier einen Knecht mehr anzusetzen. Die Tage- lohn-Arbeiten aber müssen hier mehr kosten, als bei No. 4. weil mehrere Och- sen zu halten sind, und mehreres Getreide ausgesäet wird.
No. 6. Es war in der alten Tabelle für die Pferde Weide angenom- men, nach der bei dieser Wirthschaft ziemlich gebräuchlichen Einrichtung, die übrigen Kosten der Pferde dagegen niedriger angesetzt. Um darin mehrere Gleichheit zu erhalten, ist ihre Erhaltung mit den andern Wirthschaften gleich gemacht. Die Pflugarbeit ist hier geringer, und darum der Tagelohn, der frei- lich durch die mehreren Mistarbeiten und durch die doppelte Aberntung des Klee- schlages sich wieder vermehrt, um ein Weniges geringer angesetzt worden.
No. 7. Wegen der stärkeren Mistausfuhr, dem Kartoffeln- und Heuein- fahren sind hier noch 2 Pferde mehr als in der alten Tabelle angesetzt. Auch
Nachſchrift.
wohl etwas zu niedrig angeſetzt. Die Brachweide iſt hier, des fruͤhen Auf- bruchs wegen, zu unbedeutend, um berechnet werden zu koͤnnen, zumal da Wirth- ſchaften dieſer Art in der Regel keine Schaafe halten.
Die Tagearbeit war zu geringe angeſetzt, ſie hat zwar 120 Morgen Ge- treide weniger abzuernten, aber 171 Morgen Klee zu Heu zu machen, auch hat ſie ungefaͤhr ¼ mehr Miſt auszufahren. So wie der Tagelohn hier ſteht, iſt es ſpeziell berechnet.
No. 4. Dieſe Wirthſchaft kann mit demſelben Arbeitsvieh ausreichen wie No. 3. No. 4. hat zwar 240 Morgen Brache zu bearbeiten, No. 3. nur 171 3/7, jene alſo 68 4/7 Morgen mehr. Dagegen hat No. 4. nur 240 Morgen Soͤmmerung, No. 3. aber 347 6/7, jene alſo 102 6/7 Morgen weniger, wodurch die Arbeit ungefaͤhr gleich bleibt.
Um voͤllige Gleichheit zu erhalten, iſt die Brachweide auf dem einem Brach- ſchlage, gleich der Weide bei der Dreifelderwirthſchaft, berechnet, naͤmlich 120 Morgen = 24 Morgen Dreeſchweide. Wenn es gleich in der Mecklen- burgiſchen Koppelwirthſchaft nicht gebraͤuchlich iſt, die Muͤrbebrache zur Weide im erſten Theile des Sommers liegen zu laſſen, ſo koͤnnten die Brachen doch durch die Haltung von Schaafen — obwohl ſie dieſen Wirthſchaften obſervanz- maͤßig nicht berechnet ſind — ſo viel genutzt werden.
Endlich iſt der Tagelohn nach einer genaueren Berechnung erhoͤhet worden.
No. 5. Es war unrichtig hier einen Knecht mehr anzuſetzen. Die Tage- lohn-Arbeiten aber muͤſſen hier mehr koſten, als bei No. 4. weil mehrere Och- ſen zu halten ſind, und mehreres Getreide ausgeſaͤet wird.
No. 6. Es war in der alten Tabelle fuͤr die Pferde Weide angenom- men, nach der bei dieſer Wirthſchaft ziemlich gebraͤuchlichen Einrichtung, die uͤbrigen Koſten der Pferde dagegen niedriger angeſetzt. Um darin mehrere Gleichheit zu erhalten, iſt ihre Erhaltung mit den andern Wirthſchaften gleich gemacht. Die Pflugarbeit iſt hier geringer, und darum der Tagelohn, der frei- lich durch die mehreren Miſtarbeiten und durch die doppelte Aberntung des Klee- ſchlages ſich wieder vermehrt, um ein Weniges geringer angeſetzt worden.
No. 7. Wegen der ſtaͤrkeren Miſtausfuhr, dem Kartoffeln- und Heuein- fahren ſind hier noch 2 Pferde mehr als in der alten Tabelle angeſetzt. Auch
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Nachſchrift.
wohl etwas zu niedrig angeſetzt. Die Brachweide iſt hier, des fruͤhen Auf-
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ſchaften dieſer Art in der Regel keine Schaafe halten.
Die Tagearbeit war zu geringe angeſetzt, ſie hat zwar 120 Morgen Ge-
treide weniger abzuernten, aber 171 Morgen Klee zu Heu zu machen, auch
hat ſie ungefaͤhr ¼ mehr Miſt auszufahren. So wie der Tagelohn hier ſteht,
iſt es ſpeziell berechnet.
No. 4. Dieſe Wirthſchaft kann mit demſelben Arbeitsvieh ausreichen
wie No. 3. No. 4. hat zwar 240 Morgen Brache zu bearbeiten, No. 3. nur
171 3/7, jene alſo 68 4/7 Morgen mehr. Dagegen hat No. 4. nur 240 Morgen
Soͤmmerung, No. 3. aber 347 6/7, jene alſo 102 6/7 Morgen weniger, wodurch die
Arbeit ungefaͤhr gleich bleibt.
Um voͤllige Gleichheit zu erhalten, iſt die Brachweide auf dem einem Brach-
ſchlage, gleich der Weide bei der Dreifelderwirthſchaft, berechnet, naͤmlich
120 Morgen = 24 Morgen Dreeſchweide. Wenn es gleich in der Mecklen-
burgiſchen Koppelwirthſchaft nicht gebraͤuchlich iſt, die Muͤrbebrache zur Weide
im erſten Theile des Sommers liegen zu laſſen, ſo koͤnnten die Brachen doch
durch die Haltung von Schaafen — obwohl ſie dieſen Wirthſchaften obſervanz-
maͤßig nicht berechnet ſind — ſo viel genutzt werden.
Endlich iſt der Tagelohn nach einer genaueren Berechnung erhoͤhet worden.
No. 5. Es war unrichtig hier einen Knecht mehr anzuſetzen. Die Tage-
lohn-Arbeiten aber muͤſſen hier mehr koſten, als bei No. 4. weil mehrere Och-
ſen zu halten ſind, und mehreres Getreide ausgeſaͤet wird.
No. 6. Es war in der alten Tabelle fuͤr die Pferde Weide angenom-
men, nach der bei dieſer Wirthſchaft ziemlich gebraͤuchlichen Einrichtung, die
uͤbrigen Koſten der Pferde dagegen niedriger angeſetzt. Um darin mehrere
Gleichheit zu erhalten, iſt ihre Erhaltung mit den andern Wirthſchaften gleich
gemacht. Die Pflugarbeit iſt hier geringer, und darum der Tagelohn, der frei-
lich durch die mehreren Miſtarbeiten und durch die doppelte Aberntung des Klee-
ſchlages ſich wieder vermehrt, um ein Weniges geringer angeſetzt worden.
No. 7. Wegen der ſtaͤrkeren Miſtausfuhr, dem Kartoffeln- und Heuein-
fahren ſind hier noch 2 Pferde mehr als in der alten Tabelle angeſetzt. Auch
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 450. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/474>, abgerufen am 16.02.2025.
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