Es macht nach der Geburt oft die meiste Mühe, die Mütter zum Anneh- men des Lammes zu bringen, jedoch wohl nur bei schlecht genährten Schaafen. Bei reichlich genährten kommt es selten vor, da der Ueberfluß der Milch die Mütter selbst anreizt, das Lamm beizulassen. Sonst ist die Absonderung der Mutter mit ihrem Lamme in einem besonderen Verschlage, das Anbringen des Lammes, indem man die Mutter an den Füßen hält, nöthig.
§. 109.
Eine reichliche Fütterung der säugenden Mütter sichert nur das Gedeihen der Lämmer. Vom übertriebenen will man jedoch auch Nachtheile bemerkt ha- ben; wahrscheinlich jedoch nur bei vorhin schlecht gehaltenen.
Nach drei oder vier Wochen kann man den Lämmern schon einiges Neben- futter, einen Mehl- oder Oelkuchentrank, und dann etwas zartes Heu geben. Man sondert ihren Futterplatz ab durch Horden, welche nur die Lämmer, nicht die Mütter durchlassen, oder giebt ihnen das Futter, wenn die Mütter ausge- lassen sind. Die Lämmer müssen 18 bis 20 Wochen saugen. Die um des Mel- kens der Schaafe willen früher entwöhnten bleiben ihr ganzes Leben hindurch schlecht. Das Entwöhnen aber muß allmählig geschehen, indem man ihnen immer mehreres Futter oder gute Weide giebt, sie von den Müttern immer län- ger entfernt und nur selten zusammenbringt. Sobald sie aber völlig abgesetzt sind, muß man sie möglichst weit von den Müttern entfernen, damit sie sich durch gegenseitiges Blöken nicht beunruhigen. Es gehen oft vier Wochen darauf hin, ehe sie einander und die Lämmer das Saugen vergessen, und man hat Beispiele, daß ein Lamm nach vier Wochen den Euter der Mutter noch wie- der aufgesogen habe.
Die Bocklämmer werden in der Regel, wenn sie drei bis vier Wochen alt sind, verschnitten, weil diese Operation um so leichter abgeht, je jünger sie sind. Den weiblichen Lämmern werden, wenn sie sechs Wochen alt sind, die Schwänze 3 bis 4 Zoll von der Wurzel abgeschnitten, damit sie sich nicht beschmutzen.
§. 110.
Alter-Kenn- zeichen.Das Alter der Schaafe wird hauptsächlich aus den Zähnen erkannt, und danach benennt man sie auch gewöhnlich.
Die Schaafzucht.
Es macht nach der Geburt oft die meiſte Muͤhe, die Muͤtter zum Anneh- men des Lammes zu bringen, jedoch wohl nur bei ſchlecht genaͤhrten Schaafen. Bei reichlich genaͤhrten kommt es ſelten vor, da der Ueberfluß der Milch die Muͤtter ſelbſt anreizt, das Lamm beizulaſſen. Sonſt iſt die Abſonderung der Mutter mit ihrem Lamme in einem beſonderen Verſchlage, das Anbringen des Lammes, indem man die Mutter an den Fuͤßen haͤlt, noͤthig.
§. 109.
Eine reichliche Fuͤtterung der ſaͤugenden Muͤtter ſichert nur das Gedeihen der Laͤmmer. Vom uͤbertriebenen will man jedoch auch Nachtheile bemerkt ha- ben; wahrſcheinlich jedoch nur bei vorhin ſchlecht gehaltenen.
Nach drei oder vier Wochen kann man den Laͤmmern ſchon einiges Neben- futter, einen Mehl- oder Oelkuchentrank, und dann etwas zartes Heu geben. Man ſondert ihren Futterplatz ab durch Horden, welche nur die Laͤmmer, nicht die Muͤtter durchlaſſen, oder giebt ihnen das Futter, wenn die Muͤtter ausge- laſſen ſind. Die Laͤmmer muͤſſen 18 bis 20 Wochen ſaugen. Die um des Mel- kens der Schaafe willen fruͤher entwoͤhnten bleiben ihr ganzes Leben hindurch ſchlecht. Das Entwoͤhnen aber muß allmaͤhlig geſchehen, indem man ihnen immer mehreres Futter oder gute Weide giebt, ſie von den Muͤttern immer laͤn- ger entfernt und nur ſelten zuſammenbringt. Sobald ſie aber voͤllig abgeſetzt ſind, muß man ſie moͤglichſt weit von den Muͤttern entfernen, damit ſie ſich durch gegenſeitiges Bloͤken nicht beunruhigen. Es gehen oft vier Wochen darauf hin, ehe ſie einander und die Laͤmmer das Saugen vergeſſen, und man hat Beiſpiele, daß ein Lamm nach vier Wochen den Euter der Mutter noch wie- der aufgeſogen habe.
Die Bocklaͤmmer werden in der Regel, wenn ſie drei bis vier Wochen alt ſind, verſchnitten, weil dieſe Operation um ſo leichter abgeht, je juͤnger ſie ſind. Den weiblichen Laͤmmern werden, wenn ſie ſechs Wochen alt ſind, die Schwaͤnze 3 bis 4 Zoll von der Wurzel abgeſchnitten, damit ſie ſich nicht beſchmutzen.
§. 110.
Alter-Kenn- zeichen.Das Alter der Schaafe wird hauptſaͤchlich aus den Zaͤhnen erkannt, und danach benennt man ſie auch gewoͤhnlich.
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Die Schaafzucht.
Es macht nach der Geburt oft die meiſte Muͤhe, die Muͤtter zum Anneh-
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Bei reichlich genaͤhrten kommt es ſelten vor, da der Ueberfluß der Milch die
Muͤtter ſelbſt anreizt, das Lamm beizulaſſen. Sonſt iſt die Abſonderung der
Mutter mit ihrem Lamme in einem beſonderen Verſchlage, das Anbringen des
Lammes, indem man die Mutter an den Fuͤßen haͤlt, noͤthig.
§. 109.
Eine reichliche Fuͤtterung der ſaͤugenden Muͤtter ſichert nur das Gedeihen
der Laͤmmer. Vom uͤbertriebenen will man jedoch auch Nachtheile bemerkt ha-
ben; wahrſcheinlich jedoch nur bei vorhin ſchlecht gehaltenen.
Nach drei oder vier Wochen kann man den Laͤmmern ſchon einiges Neben-
futter, einen Mehl- oder Oelkuchentrank, und dann etwas zartes Heu geben.
Man ſondert ihren Futterplatz ab durch Horden, welche nur die Laͤmmer, nicht
die Muͤtter durchlaſſen, oder giebt ihnen das Futter, wenn die Muͤtter ausge-
laſſen ſind. Die Laͤmmer muͤſſen 18 bis 20 Wochen ſaugen. Die um des Mel-
kens der Schaafe willen fruͤher entwoͤhnten bleiben ihr ganzes Leben hindurch
ſchlecht. Das Entwoͤhnen aber muß allmaͤhlig geſchehen, indem man ihnen
immer mehreres Futter oder gute Weide giebt, ſie von den Muͤttern immer laͤn-
ger entfernt und nur ſelten zuſammenbringt. Sobald ſie aber voͤllig abgeſetzt
ſind, muß man ſie moͤglichſt weit von den Muͤttern entfernen, damit ſie ſich
durch gegenſeitiges Bloͤken nicht beunruhigen. Es gehen oft vier Wochen darauf
hin, ehe ſie einander und die Laͤmmer das Saugen vergeſſen, und man hat
Beiſpiele, daß ein Lamm nach vier Wochen den Euter der Mutter noch wie-
der aufgeſogen habe.
Die Bocklaͤmmer werden in der Regel, wenn ſie drei bis vier Wochen alt
ſind, verſchnitten, weil dieſe Operation um ſo leichter abgeht, je juͤnger ſie ſind.
Den weiblichen Laͤmmern werden, wenn ſie ſechs Wochen alt ſind, die Schwaͤnze
3 bis 4 Zoll von der Wurzel abgeſchnitten, damit ſie ſich nicht beſchmutzen.
§. 110.
Das Alter der Schaafe wird hauptſaͤchlich aus den Zaͤhnen erkannt, und
danach benennt man ſie auch gewoͤhnlich.
Alter-Kenn-
zeichen.
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/428>, abgerufen am 22.11.2024.
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