Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812.Mastung des Rindviehes. eintritt, sich gegen das Arbeiten sträubt, und nach dem Hofe oder nach der Wei-dekoppel verlangt. Das Stallvieh wird unruhig, wenn seine Fütterungsstunde nicht pünktlich beobachtet wird, hält sich aber bis dahin ganz ruhig. Auch kennt es seine ihm zugetheilte Portion und begiebt sich, wenn es solche erhalten und gefressen hat, zur Ruhe, bleibt aber unruhig, wenn sie nicht vollständig gewesen ist. Diese Ruhe und Befriedigung aber, diese glückliche Sorglosigkeit oder das Zutrauen, daß es zu rechter Zeit und in gerechtem Maaße das Seinige erhalten werde, befördert seine Zunahme so sehr, daß ein ungleich stärkeres, aber unor- dentlich gegebenes Futter den Mangel der Ordnung nicht ersetzen kann. Die Futterzeiten und Portionen können mannigfaltig eingerichtet werden, aber so wie sie bestimmt sind, müssen sie immerfort gehalten werden. §. 72. Die Wintermastung wird in heureichen Gegenden zuweilen allein mit HeuHeumastung. §. 73. Wenn ein Ochse aber statt 30 Pfd. Heu täglich 60 Pfd. Kartoffeln, undKartoffelma- Vierter Theil. A a a
Maſtung des Rindviehes. eintritt, ſich gegen das Arbeiten ſtraͤubt, und nach dem Hofe oder nach der Wei-dekoppel verlangt. Das Stallvieh wird unruhig, wenn ſeine Fuͤtterungsſtunde nicht puͤnktlich beobachtet wird, haͤlt ſich aber bis dahin ganz ruhig. Auch kennt es ſeine ihm zugetheilte Portion und begiebt ſich, wenn es ſolche erhalten und gefreſſen hat, zur Ruhe, bleibt aber unruhig, wenn ſie nicht vollſtaͤndig geweſen iſt. Dieſe Ruhe und Befriedigung aber, dieſe gluͤckliche Sorgloſigkeit oder das Zutrauen, daß es zu rechter Zeit und in gerechtem Maaße das Seinige erhalten werde, befoͤrdert ſeine Zunahme ſo ſehr, daß ein ungleich ſtaͤrkeres, aber unor- dentlich gegebenes Futter den Mangel der Ordnung nicht erſetzen kann. Die Futterzeiten und Portionen koͤnnen mannigfaltig eingerichtet werden, aber ſo wie ſie beſtimmt ſind, muͤſſen ſie immerfort gehalten werden. §. 72. Die Wintermaſtung wird in heureichen Gegenden zuweilen allein mit HeuHeumaſtung. §. 73. Wenn ein Ochſe aber ſtatt 30 Pfd. Heu taͤglich 60 Pfd. Kartoffeln, undKartoffelma- Vierter Theil. A a a
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0393" n="369"/><fw place="top" type="header">Maſtung des Rindviehes.</fw><lb/> eintritt, ſich gegen das Arbeiten ſtraͤubt, und nach dem Hofe oder nach der Wei-<lb/> dekoppel verlangt. Das Stallvieh wird unruhig, wenn ſeine Fuͤtterungsſtunde<lb/> nicht puͤnktlich beobachtet wird, haͤlt ſich aber bis dahin ganz ruhig. Auch kennt<lb/> es ſeine ihm zugetheilte Portion und begiebt ſich, wenn es ſolche erhalten und<lb/> gefreſſen hat, zur Ruhe, bleibt aber unruhig, wenn ſie nicht vollſtaͤndig geweſen<lb/> iſt. Dieſe Ruhe und Befriedigung aber, dieſe gluͤckliche Sorgloſigkeit oder das<lb/> Zutrauen, daß es zu rechter Zeit und in gerechtem Maaße das Seinige erhalten<lb/> werde, befoͤrdert ſeine Zunahme ſo ſehr, daß ein ungleich ſtaͤrkeres, aber unor-<lb/> dentlich gegebenes Futter den Mangel der Ordnung nicht erſetzen kann. Die<lb/> Futterzeiten und Portionen koͤnnen mannigfaltig eingerichtet werden, aber ſo wie<lb/> ſie beſtimmt ſind, muͤſſen ſie immerfort gehalten werden.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 72.</head><lb/> <p>Die Wintermaſtung wird in heureichen Gegenden zuweilen allein mit Heu<note place="right">Heumaſtung.</note><lb/> betrieben. Ein Ochſe, der zu 700 bis 750 Pfund getrieben wird, und taͤglich<lb/> 40 Pfd. gutes Heu bekommt, nimmt taͤglich 2 Pfd. oder woͤchentlich 14 Pfd.<lb/> zu. Wenn der Werth eines Pfundes fetten Fleiſches 2 Gr. iſt, ſo vermehrt er<lb/> ſeinen Werth woͤchentlich um 1 Rthlr. 4 Gr. Folglich wird 1 Centner Heu<lb/> (110 Pfd.) mit 11 Gr. bezahlt, wenn wir den Miſt fuͤr Stroh und Wartung<lb/> rechnen. In allen Faͤllen, wo dieſer Preis des Heues dem Landwirthe genuͤgend<lb/> ſeyn kann, iſt alſo die Heumaſtung nicht ſo unwirthſchaftlich, wie ſie es man-<lb/> chem ſcheint.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 73.</head><lb/> <p>Wenn ein Ochſe aber ſtatt 30 Pfd. Heu taͤglich 60 Pfd. Kartoffeln, und<note place="right">Kartoffelma-<lb/> ſtung.</note><lb/> daneben noch 10 Pfd. Heu bekommt, oder woͤchentlich 420 Pfd. Kartoffeln und<lb/> 70 Pfd. Heu, ſo wird er ſich nach den vielen in unſrer Gegend gemachten Beob-<lb/> achtungen beſſer dabei ſtehen, und betraͤchtlich ſtaͤrker aufſetzen. Er wird dabei<lb/> jedoch etwas mehr Stroh freſſen, und in dieſer Hinſicht wollen wir den Maſtge-<lb/> gewinn als gleich annehmen. Der Werth von 70 Pfd. Heu woͤchentlich betraͤgt<lb/> 7 Gr.; die 420 Pfd. Kartoffeln, die er woͤchentlich bekommt, werden alſo bezahlt<lb/> mit 21 Gr. und ſonach wird ein Schfl. Kartoffeln oder 100 Pfd. benutzt zu<lb/> 5 Gr. Die Kartoffeln, welche den Ochſen hier gegeben werden, ſind nur ſchlech-<lb/> ter, waͤßriger Art, und ſie bezahlen ſich folglich ganz befriedigend.</p><lb/> <fw place="bottom" type="sig">Vierter Theil. A a a</fw><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [369/0393]
Maſtung des Rindviehes.
eintritt, ſich gegen das Arbeiten ſtraͤubt, und nach dem Hofe oder nach der Wei-
dekoppel verlangt. Das Stallvieh wird unruhig, wenn ſeine Fuͤtterungsſtunde
nicht puͤnktlich beobachtet wird, haͤlt ſich aber bis dahin ganz ruhig. Auch kennt
es ſeine ihm zugetheilte Portion und begiebt ſich, wenn es ſolche erhalten und
gefreſſen hat, zur Ruhe, bleibt aber unruhig, wenn ſie nicht vollſtaͤndig geweſen
iſt. Dieſe Ruhe und Befriedigung aber, dieſe gluͤckliche Sorgloſigkeit oder das
Zutrauen, daß es zu rechter Zeit und in gerechtem Maaße das Seinige erhalten
werde, befoͤrdert ſeine Zunahme ſo ſehr, daß ein ungleich ſtaͤrkeres, aber unor-
dentlich gegebenes Futter den Mangel der Ordnung nicht erſetzen kann. Die
Futterzeiten und Portionen koͤnnen mannigfaltig eingerichtet werden, aber ſo wie
ſie beſtimmt ſind, muͤſſen ſie immerfort gehalten werden.
§. 72.
Die Wintermaſtung wird in heureichen Gegenden zuweilen allein mit Heu
betrieben. Ein Ochſe, der zu 700 bis 750 Pfund getrieben wird, und taͤglich
40 Pfd. gutes Heu bekommt, nimmt taͤglich 2 Pfd. oder woͤchentlich 14 Pfd.
zu. Wenn der Werth eines Pfundes fetten Fleiſches 2 Gr. iſt, ſo vermehrt er
ſeinen Werth woͤchentlich um 1 Rthlr. 4 Gr. Folglich wird 1 Centner Heu
(110 Pfd.) mit 11 Gr. bezahlt, wenn wir den Miſt fuͤr Stroh und Wartung
rechnen. In allen Faͤllen, wo dieſer Preis des Heues dem Landwirthe genuͤgend
ſeyn kann, iſt alſo die Heumaſtung nicht ſo unwirthſchaftlich, wie ſie es man-
chem ſcheint.
Heumaſtung.
§. 73.
Wenn ein Ochſe aber ſtatt 30 Pfd. Heu taͤglich 60 Pfd. Kartoffeln, und
daneben noch 10 Pfd. Heu bekommt, oder woͤchentlich 420 Pfd. Kartoffeln und
70 Pfd. Heu, ſo wird er ſich nach den vielen in unſrer Gegend gemachten Beob-
achtungen beſſer dabei ſtehen, und betraͤchtlich ſtaͤrker aufſetzen. Er wird dabei
jedoch etwas mehr Stroh freſſen, und in dieſer Hinſicht wollen wir den Maſtge-
gewinn als gleich annehmen. Der Werth von 70 Pfd. Heu woͤchentlich betraͤgt
7 Gr.; die 420 Pfd. Kartoffeln, die er woͤchentlich bekommt, werden alſo bezahlt
mit 21 Gr. und ſonach wird ein Schfl. Kartoffeln oder 100 Pfd. benutzt zu
5 Gr. Die Kartoffeln, welche den Ochſen hier gegeben werden, ſind nur ſchlech-
ter, waͤßriger Art, und ſie bezahlen ſich folglich ganz befriedigend.
Kartoffelma-
ſtung.
Vierter Theil. A a a
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |