So einträglich der Krappbau seyn kann, wenn er einmal gehörig organi- sirt ist, so muß das, was über den Handelsgewächsbau überhaupt gesagt wor- den ist, hierbei vor allen erwogen werden. Er findet fast nur bei einem Ue- berflusse von Dünger statt. Auch paßt er in keine gewöhnliche Feldrota- tion, wegen seiner drei- oder mindestens zweijährigen Dauer, und er muß so eingerichtet werden, daß alljährig ein Feld zur Ernte komme.
Der Waid (Isatis tinctoria).
§. 245.
Der Anbau dieser Pflanze war vormals in Deutschland, besonders inDessen Anbau überhaupt. Thüringen, sehr beträchtlich, und ward schon im 13ten Jahrhundert um Er- furt betrieben. Er machte einen großen Handelszweig aus, und bewirkte den Wohlstand verschiedener Provinzen und Städte, die sich Waid-Handelsstädte nannten. In der Mitte des 16ten Jahrhunderts aber lernte man den aus Ostindien kommenden Indigo kennen, dessen Gebrauch sich im 17ten Jahr- hundert verbreite, und den Waid verdrängte. Zwar erkannte man das Uebel, und setzte harte Geld- und Leibesstrafen auf den Gebrauch jener Teufelsfarbe, wie man den Indigo nannte. Allein diese Handelspolizei-Maaßregeln hatten denselben Erfolg, wie alle ähnliche: das Uebel ärger zu machen. Die Manu- fakturisten und Färber behaupteten nun, daß sie ohne Indigo gar nicht beste- hen könnten, und daß 1 Pfd. Indigo so viel wie 3 Ctr. Waid färbe. Man setzte den Waid in so üblen Ruf, daß nun die Färber ihn anzuwenden sich schämten, und lauter Indigo zu brauchen vorgaben; obwohl sie, wie man versichert, den Waid noch in der Stille anwandten. Der Waidbau wird seitdem aber nur noch höchst einzeln betrieben.
Jetzt, wo uns Bedürfniß aufs neue zu ihm hinleitet, fängt man wieder an, größere Aufmerksamkeit darauf zu wenden, und es ist wahrscheinlich, daß sich die Kunst, aus dieser Pflanze einen dem indischen gleichkommenden Indigo zu bereiten, bewähren und verbreiten werde. Dann kann dieser Bau unter den bei den Handelsgewächsen angeführten Bedingungen allerdings wieder vor- theilhaft für den Landwirth werden.
Der Waid.
So eintraͤglich der Krappbau ſeyn kann, wenn er einmal gehoͤrig organi- ſirt iſt, ſo muß das, was uͤber den Handelsgewaͤchsbau uͤberhaupt geſagt wor- den iſt, hierbei vor allen erwogen werden. Er findet faſt nur bei einem Ue- berfluſſe von Duͤnger ſtatt. Auch paßt er in keine gewoͤhnliche Feldrota- tion, wegen ſeiner drei- oder mindeſtens zweijaͤhrigen Dauer, und er muß ſo eingerichtet werden, daß alljaͤhrig ein Feld zur Ernte komme.
Der Waid (Isatis tinctoria).
§. 245.
Der Anbau dieſer Pflanze war vormals in Deutſchland, beſonders inDeſſen Anbau uͤberhaupt. Thuͤringen, ſehr betraͤchtlich, und ward ſchon im 13ten Jahrhundert um Er- furt betrieben. Er machte einen großen Handelszweig aus, und bewirkte den Wohlſtand verſchiedener Provinzen und Staͤdte, die ſich Waid-Handelsſtaͤdte nannten. In der Mitte des 16ten Jahrhunderts aber lernte man den aus Oſtindien kommenden Indigo kennen, deſſen Gebrauch ſich im 17ten Jahr- hundert verbreite, und den Waid verdraͤngte. Zwar erkannte man das Uebel, und ſetzte harte Geld- und Leibesſtrafen auf den Gebrauch jener Teufelsfarbe, wie man den Indigo nannte. Allein dieſe Handelspolizei-Maaßregeln hatten denſelben Erfolg, wie alle aͤhnliche: das Uebel aͤrger zu machen. Die Manu- fakturiſten und Faͤrber behaupteten nun, daß ſie ohne Indigo gar nicht beſte- hen koͤnnten, und daß 1 Pfd. Indigo ſo viel wie 3 Ctr. Waid faͤrbe. Man ſetzte den Waid in ſo uͤblen Ruf, daß nun die Faͤrber ihn anzuwenden ſich ſchaͤmten, und lauter Indigo zu brauchen vorgaben; obwohl ſie, wie man verſichert, den Waid noch in der Stille anwandten. Der Waidbau wird ſeitdem aber nur noch hoͤchſt einzeln betrieben.
Jetzt, wo uns Beduͤrfniß aufs neue zu ihm hinleitet, faͤngt man wieder an, groͤßere Aufmerkſamkeit darauf zu wenden, und es iſt wahrſcheinlich, daß ſich die Kunſt, aus dieſer Pflanze einen dem indiſchen gleichkommenden Indigo zu bereiten, bewaͤhren und verbreiten werde. Dann kann dieſer Bau unter den bei den Handelsgewaͤchſen angefuͤhrten Bedingungen allerdings wieder vor- theilhaft fuͤr den Landwirth werden.
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Der Waid.
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den iſt, hierbei vor allen erwogen werden. Er findet faſt nur bei einem Ue-
berfluſſe von Duͤnger ſtatt. Auch paßt er in keine gewoͤhnliche Feldrota-
tion, wegen ſeiner drei- oder mindeſtens zweijaͤhrigen Dauer, und er muß ſo
eingerichtet werden, daß alljaͤhrig ein Feld zur Ernte komme.
Der Waid (Isatis tinctoria).
§. 245.
Der Anbau dieſer Pflanze war vormals in Deutſchland, beſonders in
Thuͤringen, ſehr betraͤchtlich, und ward ſchon im 13ten Jahrhundert um Er-
furt betrieben. Er machte einen großen Handelszweig aus, und bewirkte den
Wohlſtand verſchiedener Provinzen und Staͤdte, die ſich Waid-Handelsſtaͤdte
nannten. In der Mitte des 16ten Jahrhunderts aber lernte man den aus
Oſtindien kommenden Indigo kennen, deſſen Gebrauch ſich im 17ten Jahr-
hundert verbreite, und den Waid verdraͤngte. Zwar erkannte man das Uebel,
und ſetzte harte Geld- und Leibesſtrafen auf den Gebrauch jener Teufelsfarbe,
wie man den Indigo nannte. Allein dieſe Handelspolizei-Maaßregeln hatten
denſelben Erfolg, wie alle aͤhnliche: das Uebel aͤrger zu machen. Die Manu-
fakturiſten und Faͤrber behaupteten nun, daß ſie ohne Indigo gar nicht beſte-
hen koͤnnten, und daß 1 Pfd. Indigo ſo viel wie 3 Ctr. Waid faͤrbe. Man
ſetzte den Waid in ſo uͤblen Ruf, daß nun die Faͤrber ihn anzuwenden ſich
ſchaͤmten, und lauter Indigo zu brauchen vorgaben; obwohl ſie, wie man verſichert,
den Waid noch in der Stille anwandten. Der Waidbau wird ſeitdem aber
nur noch hoͤchſt einzeln betrieben.
Deſſen Anbau
uͤberhaupt.
Jetzt, wo uns Beduͤrfniß aufs neue zu ihm hinleitet, faͤngt man wieder
an, groͤßere Aufmerkſamkeit darauf zu wenden, und es iſt wahrſcheinlich, daß
ſich die Kunſt, aus dieſer Pflanze einen dem indiſchen gleichkommenden Indigo
zu bereiten, bewaͤhren und verbreiten werde. Dann kann dieſer Bau unter
den bei den Handelsgewaͤchſen angefuͤhrten Bedingungen allerdings wieder vor-
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/213>, abgerufen am 23.11.2024.
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