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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Die Heuernte.

Wo man es auftaßt, muß es fest, dicht und gleichmäßig liegen, so daß keine
leeren Zwischenräume bleiben, weil sich in diesen Schimmel und Dumpfigkeit erzeugt,
wenn das Gras zu schwitzen anfängt. Wenn dieses geschiehet, so erhitzt es sich oft
dermaaßen, daß es stark dampfet. Hier kann man nichts Uebleres thun, als daß
man das Heu aufstochert und ihm Luft giebt. Man muß vielmehr den Zutritt der
Lust möglichst abhalten, und die Laden auf dem Boden verschließen. Das Heu
kann sich dann besaugen und braun werden, aber es wird nicht verderben, und noch
weniger wird es sich entzünden. Nur bei einem starken Luftzuge kann das sich ent-
wickelnde, entzündliche Gas in Flamme gerathen. Man rühre also eine solche Heu-
lage gar nicht an, oder aber stürze sie schnell und ganz vom Boden herunter, um sie
abkühlen und trocknen zu lassen.

Wenn der Boden ein gutes Strohdach hat, so bringe man das Heu so dicht
als möglich an selbiges hinan, und so fest, daß wenigstens vorerst kein Zwischenraum
entstehe. Wenn das Heu von der Luft gar nicht berührt wird, so hält es sich am
besten während des Schwitzens, und Alles bleibt gut. Unter einem Ziegeldache ver-
wittert die obere Heulage leicht, wird schimmlig und dumpfig.

Daß der Fußboden gegen das Durchdringen der Viehdünste wohl verwahrt seyn
müsse, wenn das Heu nicht leiden und dem Vieh widrig werden soll, ist allge-
mein anerkannt.

Die gewölbten Bohlendächer, mit Stroh oder Rohr belegt, sind ohne Zweifel
die zweckmäßigsten, um einen für das darunter stehende Vieh zureichenden Heuvor-
rath zu fassen.

Daß man bei der Aufbringung des Heues auf Böden die Bestimmung des Heues
überlege, und einer jeden Viehart das für sie am meisten passende auswähle, auf
demselben Boden aber die verschiedenen Gattungen von Heu nach der Ordnung, wie
man sie verfuttern will, lege oder so abtheile, daß man immer dazu kommen könne,
muß wohl bedacht werden.

§. 358.

Die Aufbewahrung des Heues in Feimen oder Schobern hat aber ohneHeu-Feimen.
allen Zweifel entschiedene Vorzüge vor jeder Aufbewahrung in Gebäuden, und es tre-
ten dabei keinesweges die Bedenklichkeiten ein, die man mit Recht gegen Getreidefeimen
hat. Das Heu hält sich in selbigen, wenn sie gehörig verfertigt sind, nach allen Er-

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Die Heuernte.

Wo man es auftaßt, muß es feſt, dicht und gleichmaͤßig liegen, ſo daß keine
leeren Zwiſchenraͤume bleiben, weil ſich in dieſen Schimmel und Dumpfigkeit erzeugt,
wenn das Gras zu ſchwitzen anfaͤngt. Wenn dieſes geſchiehet, ſo erhitzt es ſich oft
dermaaßen, daß es ſtark dampfet. Hier kann man nichts Uebleres thun, als daß
man das Heu aufſtochert und ihm Luft giebt. Man muß vielmehr den Zutritt der
Luſt moͤglichſt abhalten, und die Laden auf dem Boden verſchließen. Das Heu
kann ſich dann beſaugen und braun werden, aber es wird nicht verderben, und noch
weniger wird es ſich entzuͤnden. Nur bei einem ſtarken Luftzuge kann das ſich ent-
wickelnde, entzuͤndliche Gas in Flamme gerathen. Man ruͤhre alſo eine ſolche Heu-
lage gar nicht an, oder aber ſtuͤrze ſie ſchnell und ganz vom Boden herunter, um ſie
abkuͤhlen und trocknen zu laſſen.

Wenn der Boden ein gutes Strohdach hat, ſo bringe man das Heu ſo dicht
als moͤglich an ſelbiges hinan, und ſo feſt, daß wenigſtens vorerſt kein Zwiſchenraum
entſtehe. Wenn das Heu von der Luft gar nicht beruͤhrt wird, ſo haͤlt es ſich am
beſten waͤhrend des Schwitzens, und Alles bleibt gut. Unter einem Ziegeldache ver-
wittert die obere Heulage leicht, wird ſchimmlig und dumpfig.

Daß der Fußboden gegen das Durchdringen der Viehduͤnſte wohl verwahrt ſeyn
muͤſſe, wenn das Heu nicht leiden und dem Vieh widrig werden ſoll, iſt allge-
mein anerkannt.

Die gewoͤlbten Bohlendaͤcher, mit Stroh oder Rohr belegt, ſind ohne Zweifel
die zweckmaͤßigſten, um einen fuͤr das darunter ſtehende Vieh zureichenden Heuvor-
rath zu faſſen.

Daß man bei der Aufbringung des Heues auf Boͤden die Beſtimmung des Heues
uͤberlege, und einer jeden Viehart das fuͤr ſie am meiſten paſſende auswaͤhle, auf
demſelben Boden aber die verſchiedenen Gattungen von Heu nach der Ordnung, wie
man ſie verfuttern will, lege oder ſo abtheile, daß man immer dazu kommen koͤnne,
muß wohl bedacht werden.

§. 358.

Die Aufbewahrung des Heues in Feimen oder Schobern hat aber ohneHeu-Feimen.
allen Zweifel entſchiedene Vorzuͤge vor jeder Aufbewahrung in Gebaͤuden, und es tre-
ten dabei keinesweges die Bedenklichkeiten ein, die man mit Recht gegen Getreidefeimen
hat. Das Heu haͤlt ſich in ſelbigen, wenn ſie gehoͤrig verfertigt ſind, nach allen Er-

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[267/0289] Die Heuernte. Wo man es auftaßt, muß es feſt, dicht und gleichmaͤßig liegen, ſo daß keine leeren Zwiſchenraͤume bleiben, weil ſich in dieſen Schimmel und Dumpfigkeit erzeugt, wenn das Gras zu ſchwitzen anfaͤngt. Wenn dieſes geſchiehet, ſo erhitzt es ſich oft dermaaßen, daß es ſtark dampfet. Hier kann man nichts Uebleres thun, als daß man das Heu aufſtochert und ihm Luft giebt. Man muß vielmehr den Zutritt der Luſt moͤglichſt abhalten, und die Laden auf dem Boden verſchließen. Das Heu kann ſich dann beſaugen und braun werden, aber es wird nicht verderben, und noch weniger wird es ſich entzuͤnden. Nur bei einem ſtarken Luftzuge kann das ſich ent- wickelnde, entzuͤndliche Gas in Flamme gerathen. Man ruͤhre alſo eine ſolche Heu- lage gar nicht an, oder aber ſtuͤrze ſie ſchnell und ganz vom Boden herunter, um ſie abkuͤhlen und trocknen zu laſſen. Wenn der Boden ein gutes Strohdach hat, ſo bringe man das Heu ſo dicht als moͤglich an ſelbiges hinan, und ſo feſt, daß wenigſtens vorerſt kein Zwiſchenraum entſtehe. Wenn das Heu von der Luft gar nicht beruͤhrt wird, ſo haͤlt es ſich am beſten waͤhrend des Schwitzens, und Alles bleibt gut. Unter einem Ziegeldache ver- wittert die obere Heulage leicht, wird ſchimmlig und dumpfig. Daß der Fußboden gegen das Durchdringen der Viehduͤnſte wohl verwahrt ſeyn muͤſſe, wenn das Heu nicht leiden und dem Vieh widrig werden ſoll, iſt allge- mein anerkannt. Die gewoͤlbten Bohlendaͤcher, mit Stroh oder Rohr belegt, ſind ohne Zweifel die zweckmaͤßigſten, um einen fuͤr das darunter ſtehende Vieh zureichenden Heuvor- rath zu faſſen. Daß man bei der Aufbringung des Heues auf Boͤden die Beſtimmung des Heues uͤberlege, und einer jeden Viehart das fuͤr ſie am meiſten paſſende auswaͤhle, auf demſelben Boden aber die verſchiedenen Gattungen von Heu nach der Ordnung, wie man ſie verfuttern will, lege oder ſo abtheile, daß man immer dazu kommen koͤnne, muß wohl bedacht werden. §. 358. Die Aufbewahrung des Heues in Feimen oder Schobern hat aber ohne allen Zweifel entſchiedene Vorzuͤge vor jeder Aufbewahrung in Gebaͤuden, und es tre- ten dabei keinesweges die Bedenklichkeiten ein, die man mit Recht gegen Getreidefeimen hat. Das Heu haͤlt ſich in ſelbigen, wenn ſie gehoͤrig verfertigt ſind, nach allen Er- Heu-Feimen. L l 2

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/289>, abgerufen am 22.12.2024.