Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.Die Arbeit der Beackerung. Unkrautswurzeln nicht mehr so leicht ausreissen. Deshalb sollte die Egge unge-fähr in der Mittelzeit zwischen zwei Pflugarten gebraucht werden. Aber nur auf solchen Boden, der, sobald er nicht zu naß ist, der Egge nicht widersteht, darf diese Regel streng befolgt werden. Der zähe Boden, der um so stärker erhärtet, je nässer er gewesen ist, muß geegget werden, wenn er zum Zerfallen geneigt ist, und es ist gefährlich, diesen Zeitpunkt vorübergehen zu lassen, besonders wenn der Witterungsgang sich zur Nässe oder Dürre bestimmt zu haben scheint. Da ist es zuweilen rathsam, noch an demselben Tage, besonders im trockenen Früh- jahre, zu eggen, wo man gepflügt hat. Deshalb findet man in einigen thonigten Gegenden die Methode, an dem Schwengel des rechten Pflugpferdes ein drittes anzubinden, welches eine kleine Egge ziehet, die die aufgeworfene Erde gleich zerkrümelt; wozu man sich eines jungen, schwachen oder zu schonenden Pfer- des bedient. Urbarmachung unangebauter Ländereien. §. 186. Wenn gleich diese Operation, ihrer Natur nach, der Beackerung vorherge- §. 187. Der bei weitem größte Theil des Grundes und Bodeus, der als Lehde, alteOekonomische Dritter Theil. O
Die Arbeit der Beackerung. Unkrautswurzeln nicht mehr ſo leicht ausreiſſen. Deshalb ſollte die Egge unge-faͤhr in der Mittelzeit zwiſchen zwei Pflugarten gebraucht werden. Aber nur auf ſolchen Boden, der, ſobald er nicht zu naß iſt, der Egge nicht widerſteht, darf dieſe Regel ſtreng befolgt werden. Der zaͤhe Boden, der um ſo ſtaͤrker erhaͤrtet, je naͤſſer er geweſen iſt, muß geegget werden, wenn er zum Zerfallen geneigt iſt, und es iſt gefaͤhrlich, dieſen Zeitpunkt voruͤbergehen zu laſſen, beſonders wenn der Witterungsgang ſich zur Naͤſſe oder Duͤrre beſtimmt zu haben ſcheint. Da iſt es zuweilen rathſam, noch an demſelben Tage, beſonders im trockenen Fruͤh- jahre, zu eggen, wo man gepfluͤgt hat. Deshalb findet man in einigen thonigten Gegenden die Methode, an dem Schwengel des rechten Pflugpferdes ein drittes anzubinden, welches eine kleine Egge ziehet, die die aufgeworfene Erde gleich zerkruͤmelt; wozu man ſich eines jungen, ſchwachen oder zu ſchonenden Pfer- des bedient. Urbarmachung unangebauter Laͤndereien. §. 186. Wenn gleich dieſe Operation, ihrer Natur nach, der Beackerung vorherge- §. 187. Der bei weitem groͤßte Theil des Grundes und Bodeus, der als Lehde, alteOekonomiſche Dritter Theil. O
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Die Arbeit der Beackerung.
Unkrautswurzeln nicht mehr ſo leicht ausreiſſen. Deshalb ſollte die Egge unge-
faͤhr in der Mittelzeit zwiſchen zwei Pflugarten gebraucht werden. Aber nur auf
ſolchen Boden, der, ſobald er nicht zu naß iſt, der Egge nicht widerſteht, darf
dieſe Regel ſtreng befolgt werden. Der zaͤhe Boden, der um ſo ſtaͤrker erhaͤrtet,
je naͤſſer er geweſen iſt, muß geegget werden, wenn er zum Zerfallen geneigt iſt,
und es iſt gefaͤhrlich, dieſen Zeitpunkt voruͤbergehen zu laſſen, beſonders wenn
der Witterungsgang ſich zur Naͤſſe oder Duͤrre beſtimmt zu haben ſcheint. Da
iſt es zuweilen rathſam, noch an demſelben Tage, beſonders im trockenen Fruͤh-
jahre, zu eggen, wo man gepfluͤgt hat. Deshalb findet man in einigen thonigten
Gegenden die Methode, an dem Schwengel des rechten Pflugpferdes ein drittes
anzubinden, welches eine kleine Egge ziehet, die die aufgeworfene Erde gleich
zerkruͤmelt; wozu man ſich eines jungen, ſchwachen oder zu ſchonenden Pfer-
des bedient.
Urbarmachung unangebauter Laͤndereien.
§. 186.
Wenn gleich dieſe Operation, ihrer Natur nach, der Beackerung vorherge-
het; ſo laſſen wir doch die Lehre von jener der Lehre von dieſer folgen, indem jene
nur durch dieſe erlaͤutert werden kann, und der Landwirth in der That, bei uns,
auch wohl immer erſt ackert, ehe er urbar macht. Wir muͤſſen, um dieſe wichtige
Materie nicht zu trennen, neben dem, was die eigentliche mechaniſche Behandlung
eines ſolchen Bodens anbetrifft, zugleich die oͤkonomiſchen Ruͤckſichten, welche
man bei einem ſolchen Unternehmen zu beobachten hat, erwaͤgen.
§. 187.
Der bei weitem groͤßte Theil des Grundes und Bodeus, der als Lehde, alte
Weide-Abtrift, mit Haidekraut uͤberzogen, oder als verwuͤſteter Forſtgrund, als
Moor oder Moraſt, ſelbſt als oͤde, den benachbarten Fluren Gefahr drohende
Sandſcholle, uͤberall nicht, oder doch nur hoͤchſt unbedeutend benutzt, noch haͤu-
fig da liegt, kann ohne allem Zweifel zu irgend einem nuͤtzlichen Zwecke brauchbar
gemacht und in Stand geſetzt werden. Allein nicht immer iſt ein ſolches Unterneh-
men vortheilhaft, und zuweilen wird der dadurch gewonnene Boden zu theuer er-
Oekonomiſche
Ruͤckſichten
bei ſolchen
Unternehmun-
gen.
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