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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810.

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Uebergang in eine neue Wirthschaftsart.

In den meisten Fällen, wo man aus einer Felderwirthschaft in eine Wechsel-
wirthschaft übergehet, wird alte Weide, ohne welche jene doch nicht bestehen
konnte, aufzubrechen seyn. Es kommt auf die Lage an, ob ein besonderer Schlag
oder gar mehrere daraus gemacht werden können, wo denn die Zahl der kräftigen
Schläge zu 7, 10 u. s. w. angenommen werden kann; oder ob dieses Land ver-
schiedenen Schlägen zuzutheilen sey, oder ob es eine besondere Bewirthschaftung
erhalte. Auf allen Fall kommt es dadurch beim Uebergange sehr zu Hülfe, daß
man den Getreidebau in keinem Jahre zu beschränken braucht, und vieles Stroh
davon gewinnt. Sobald also genugsames Futter vorhanden ist, um diese Weide
entbehren zu können, wird sie mit Brache oder auf andere Weise, wovon in der
Lehre von der Urbarmachung die Rede seyn wird, aufgebrochen und mit Winterung
bestellt.

Uebrigens lassen sich hier so mannigfaltige Fälle annehmen, daß sich ohne ein
gegebnes Lokal gar nichts darüber sagen läßt.

§. 402.

Bei dem Uebergange aus einer Koppelwirthschaft zu einer Wirthschaft nachUebergang aus
einer Mecklen-
burgischen
Koppelwirth-
schaft zum
Fruchtwechsel
mit Stallfut-
terung.

der Regel des Fruchtwechsels wird es selten rathsam seyn, von der Zahl der
Schläge, die man hatte, abzuweichen. Soll Weide dabei bleiben, so sind indessen
6 und 7 Schläge zu wenig, und es würde leicht seyn, sie in 12 und 14 zu theilen.
Will man dagegen zur Stallfutterung übergehen, so ist dieses nicht nöthig.

Bei diesem Uebergange zur Stallfutterung wird es in den meisten Fällen rath-
fam seyn, langsam zu verfahren; im ersten Sommer halbe Stallfutterung zu haben;
im zweiten einen Theil des Viehes ganz auf dem Stalle zu behalten; im dritten
nur noch weniges Vieh ausgehen zu lassen, oder dem Stallvieh bei Tage einige
Weide noch zu verstatten: so wie man nämlich allmählig den Futterbau vermehrt
und die Weide einschränkt.

Das nebenstehende Schema C. eines Ueberganges einer siebenschlägigen
Wirthschaft zu dem Fruchtwechsel von 1) Hackfrüchten; 2) Gerste; 3 und
4) Klee; 5) Winterung; 6) Erbsen und Wicken; 7) Winterung; wird dieses
genug erläutern.

Im ersten Jahre werden Wicken in den ohnehin aufzubrechenden Schlag g.
gesäet, und mit dem Winterdünger befahren. Es läßt sich annehmen, daß in dem
Schlage d. Klee mit der letzten Sömmerung gesäet worden, auf den freilich nicht
viel, aber doch ein halber Schnitt zu rechnen ist. Hiermit wird das Vieh Mor-
gens und Abends gefuttert, so daß es die kleine Beschränkung der Weide nicht

Uebergang in eine neue Wirthſchaftsart.

In den meiſten Faͤllen, wo man aus einer Felderwirthſchaft in eine Wechſel-
wirthſchaft uͤbergehet, wird alte Weide, ohne welche jene doch nicht beſtehen
konnte, aufzubrechen ſeyn. Es kommt auf die Lage an, ob ein beſonderer Schlag
oder gar mehrere daraus gemacht werden koͤnnen, wo denn die Zahl der kraͤftigen
Schlaͤge zu 7, 10 u. ſ. w. angenommen werden kann; oder ob dieſes Land ver-
ſchiedenen Schlaͤgen zuzutheilen ſey, oder ob es eine beſondere Bewirthſchaftung
erhalte. Auf allen Fall kommt es dadurch beim Uebergange ſehr zu Huͤlfe, daß
man den Getreidebau in keinem Jahre zu beſchraͤnken braucht, und vieles Stroh
davon gewinnt. Sobald alſo genugſames Futter vorhanden iſt, um dieſe Weide
entbehren zu koͤnnen, wird ſie mit Brache oder auf andere Weiſe, wovon in der
Lehre von der Urbarmachung die Rede ſeyn wird, aufgebrochen und mit Winterung
beſtellt.

Uebrigens laſſen ſich hier ſo mannigfaltige Faͤlle annehmen, daß ſich ohne ein
gegebnes Lokal gar nichts daruͤber ſagen laͤßt.

§. 402.

Bei dem Uebergange aus einer Koppelwirthſchaft zu einer Wirthſchaft nachUebergang aus
einer Mecklen-
burgiſchen
Koppelwirth-
ſchaft zum
Fruchtwechſel
mit Stallfut-
terung.

der Regel des Fruchtwechſels wird es ſelten rathſam ſeyn, von der Zahl der
Schlaͤge, die man hatte, abzuweichen. Soll Weide dabei bleiben, ſo ſind indeſſen
6 und 7 Schlaͤge zu wenig, und es wuͤrde leicht ſeyn, ſie in 12 und 14 zu theilen.
Will man dagegen zur Stallfutterung uͤbergehen, ſo iſt dieſes nicht noͤthig.

Bei dieſem Uebergange zur Stallfutterung wird es in den meiſten Faͤllen rath-
fam ſeyn, langſam zu verfahren; im erſten Sommer halbe Stallfutterung zu haben;
im zweiten einen Theil des Viehes ganz auf dem Stalle zu behalten; im dritten
nur noch weniges Vieh ausgehen zu laſſen, oder dem Stallvieh bei Tage einige
Weide noch zu verſtatten: ſo wie man naͤmlich allmaͤhlig den Futterbau vermehrt
und die Weide einſchraͤnkt.

Das nebenſtehende Schema C. eines Ueberganges einer ſiebenſchlaͤgigen
Wirthſchaft zu dem Fruchtwechſel von 1) Hackfruͤchten; 2) Gerſte; 3 und
4) Klee; 5) Winterung; 6) Erbſen und Wicken; 7) Winterung; wird dieſes
genug erlaͤutern.

Im erſten Jahre werden Wicken in den ohnehin aufzubrechenden Schlag g.
geſaͤet, und mit dem Winterduͤnger befahren. Es laͤßt ſich annehmen, daß in dem
Schlage d. Klee mit der letzten Soͤmmerung geſaͤet worden, auf den freilich nicht
viel, aber doch ein halber Schnitt zu rechnen iſt. Hiermit wird das Vieh Mor-
gens und Abends gefuttert, ſo daß es die kleine Beſchraͤnkung der Weide nicht

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[37/0077] Uebergang in eine neue Wirthſchaftsart. In den meiſten Faͤllen, wo man aus einer Felderwirthſchaft in eine Wechſel- wirthſchaft uͤbergehet, wird alte Weide, ohne welche jene doch nicht beſtehen konnte, aufzubrechen ſeyn. Es kommt auf die Lage an, ob ein beſonderer Schlag oder gar mehrere daraus gemacht werden koͤnnen, wo denn die Zahl der kraͤftigen Schlaͤge zu 7, 10 u. ſ. w. angenommen werden kann; oder ob dieſes Land ver- ſchiedenen Schlaͤgen zuzutheilen ſey, oder ob es eine beſondere Bewirthſchaftung erhalte. Auf allen Fall kommt es dadurch beim Uebergange ſehr zu Huͤlfe, daß man den Getreidebau in keinem Jahre zu beſchraͤnken braucht, und vieles Stroh davon gewinnt. Sobald alſo genugſames Futter vorhanden iſt, um dieſe Weide entbehren zu koͤnnen, wird ſie mit Brache oder auf andere Weiſe, wovon in der Lehre von der Urbarmachung die Rede ſeyn wird, aufgebrochen und mit Winterung beſtellt. Uebrigens laſſen ſich hier ſo mannigfaltige Faͤlle annehmen, daß ſich ohne ein gegebnes Lokal gar nichts daruͤber ſagen laͤßt. §. 402. Bei dem Uebergange aus einer Koppelwirthſchaft zu einer Wirthſchaft nach der Regel des Fruchtwechſels wird es ſelten rathſam ſeyn, von der Zahl der Schlaͤge, die man hatte, abzuweichen. Soll Weide dabei bleiben, ſo ſind indeſſen 6 und 7 Schlaͤge zu wenig, und es wuͤrde leicht ſeyn, ſie in 12 und 14 zu theilen. Will man dagegen zur Stallfutterung uͤbergehen, ſo iſt dieſes nicht noͤthig. Uebergang aus einer Mecklen- burgiſchen Koppelwirth- ſchaft zum Fruchtwechſel mit Stallfut- terung. Bei dieſem Uebergange zur Stallfutterung wird es in den meiſten Faͤllen rath- fam ſeyn, langſam zu verfahren; im erſten Sommer halbe Stallfutterung zu haben; im zweiten einen Theil des Viehes ganz auf dem Stalle zu behalten; im dritten nur noch weniges Vieh ausgehen zu laſſen, oder dem Stallvieh bei Tage einige Weide noch zu verſtatten: ſo wie man naͤmlich allmaͤhlig den Futterbau vermehrt und die Weide einſchraͤnkt. Das nebenſtehende Schema C. eines Ueberganges einer ſiebenſchlaͤgigen Wirthſchaft zu dem Fruchtwechſel von 1) Hackfruͤchten; 2) Gerſte; 3 und 4) Klee; 5) Winterung; 6) Erbſen und Wicken; 7) Winterung; wird dieſes genug erlaͤutern. Im erſten Jahre werden Wicken in den ohnehin aufzubrechenden Schlag g. geſaͤet, und mit dem Winterduͤnger befahren. Es laͤßt ſich annehmen, daß in dem Schlage d. Klee mit der letzten Soͤmmerung geſaͤet worden, auf den freilich nicht viel, aber doch ein halber Schnitt zu rechnen iſt. Hiermit wird das Vieh Mor- gens und Abends gefuttert, ſo daß es die kleine Beſchraͤnkung der Weide nicht

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft02_1810/77>, abgerufen am 21.11.2024.