immer scheuen, wenn er nicht die sichere Aussicht hat, einen Ackerumsatz bewirken, und seine Grundstücke, wo nicht sämmtlich, doch in beträchtlichen Privativen und einzufriedigenden Koppeln vereinigen zu können. Vergl. Englische Landwirthschaft, 2ten Theiles 2te Abtheilung, Seite 324.
Wenn ein Landgut seine Grundstücke in völligem Zusammenhange, oder doch in beträchtlichen Koppeln oder Marken hat, so kommt die Figur des Ganzen sehr in Betracht. Je näher sie dem Zirkel oder dem Quadrate kommt, um desto besser ist es, und ein Areal, was eine lange schmale Figur bildet, hat manche Unbequemlichkeiten, und läßt keine zweckmäßige Einrichtung der Schläge zu.
§. 103.
Lage des Hofes.Dann ist es von großer Wichtigkeit für den Wirthschaftsbetrieb, wenn der Wirthschaftshof fast in der Mitte der ganzen Feldmark, oder in gleicher Entfernung von allen Ländereien liegt. Wenn die Eintheilung der Schläge so gemacht werden kann, daß sie alle auf den Wirthschaftshof zustoßen, und auch die entferntesten Gränzen des einen nicht beträchtlich weiter, wie die des andern sind, so ist die Lage am vollkommensten, weil dann eine solche Einrichtung getroffen werden kann, bei welcher eine gleiche Vertheilung der Arbeiten, mit gleichen Kräften, durch alle Jahre Statt findet; wogegen man bei einer beträchtlich größern Entfernung eines Schla- ges nur mit Besorglichkeit an das Jahr gedenken kann, wo er gedüngt werden, vor- zügliche Arbeit erhalten, oder etwa zum Futterschlage dienen soll.
Der Fehler einer unrichtigen Lage eines Wirthschaftshofes findet sich nur zu häufig, da man in den Zeiten, wo die Rittergüter zuerst bebauet wurden, ganz an- dere Rücksichten zu nehmen hatte, als die Bequemlichkeit der Bewirthschaftung, und nachher selten ganze Höfe, sondern mehrentheils nur einzeln Gebäude neu erbaut wurden, die man, um sie in Verbindung mit den alten zu erhalten, beständig auf den vorigen Platz setzte.
Es ist dem Uebel oft nur durch die Erbauung eines neuen Wirthschaftshofes oder Vorwerks abzuhelfen, und es ist oft wichtig genug, um sich hierzu entschließen zu müssen; welches man dann aber bei der Schätzung eines Guts für sich in Abschlag zu bringen hat.
Werthſchaͤtzung eines Landguts.
immer ſcheuen, wenn er nicht die ſichere Ausſicht hat, einen Ackerumſatz bewirken, und ſeine Grundſtuͤcke, wo nicht ſaͤmmtlich, doch in betraͤchtlichen Privativen und einzufriedigenden Koppeln vereinigen zu koͤnnen. Vergl. Engliſche Landwirthſchaft, 2ten Theiles 2te Abtheilung, Seite 324.
Wenn ein Landgut ſeine Grundſtuͤcke in voͤlligem Zuſammenhange, oder doch in betraͤchtlichen Koppeln oder Marken hat, ſo kommt die Figur des Ganzen ſehr in Betracht. Je naͤher ſie dem Zirkel oder dem Quadrate kommt, um deſto beſſer iſt es, und ein Areal, was eine lange ſchmale Figur bildet, hat manche Unbequemlichkeiten, und laͤßt keine zweckmaͤßige Einrichtung der Schlaͤge zu.
§. 103.
Lage des Hofes.Dann iſt es von großer Wichtigkeit fuͤr den Wirthſchaftsbetrieb, wenn der Wirthſchaftshof faſt in der Mitte der ganzen Feldmark, oder in gleicher Entfernung von allen Laͤndereien liegt. Wenn die Eintheilung der Schlaͤge ſo gemacht werden kann, daß ſie alle auf den Wirthſchaftshof zuſtoßen, und auch die entfernteſten Graͤnzen des einen nicht betraͤchtlich weiter, wie die des andern ſind, ſo iſt die Lage am vollkommenſten, weil dann eine ſolche Einrichtung getroffen werden kann, bei welcher eine gleiche Vertheilung der Arbeiten, mit gleichen Kraͤften, durch alle Jahre Statt findet; wogegen man bei einer betraͤchtlich groͤßern Entfernung eines Schla- ges nur mit Beſorglichkeit an das Jahr gedenken kann, wo er geduͤngt werden, vor- zuͤgliche Arbeit erhalten, oder etwa zum Futterſchlage dienen ſoll.
Der Fehler einer unrichtigen Lage eines Wirthſchaftshofes findet ſich nur zu haͤufig, da man in den Zeiten, wo die Ritterguͤter zuerſt bebauet wurden, ganz an- dere Ruͤckſichten zu nehmen hatte, als die Bequemlichkeit der Bewirthſchaftung, und nachher ſelten ganze Hoͤfe, ſondern mehrentheils nur einzeln Gebaͤude neu erbaut wurden, die man, um ſie in Verbindung mit den alten zu erhalten, beſtaͤndig auf den vorigen Platz ſetzte.
Es iſt dem Uebel oft nur durch die Erbauung eines neuen Wirthſchaftshofes oder Vorwerks abzuhelfen, und es iſt oft wichtig genug, um ſich hierzu entſchließen zu muͤſſen; welches man dann aber bei der Schaͤtzung eines Guts fuͤr ſich in Abſchlag zu bringen hat.
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Werthſchaͤtzung eines Landguts.
immer ſcheuen, wenn er nicht die ſichere Ausſicht hat, einen Ackerumſatz bewirken,
und ſeine Grundſtuͤcke, wo nicht ſaͤmmtlich, doch in betraͤchtlichen Privativen und
einzufriedigenden Koppeln vereinigen zu koͤnnen. Vergl. Engliſche Landwirthſchaft,
2ten Theiles 2te Abtheilung, Seite 324.
Wenn ein Landgut ſeine Grundſtuͤcke in voͤlligem Zuſammenhange, oder doch in
betraͤchtlichen Koppeln oder Marken hat, ſo kommt die Figur des Ganzen ſehr in
Betracht. Je naͤher ſie dem Zirkel oder dem Quadrate kommt, um deſto beſſer iſt es,
und ein Areal, was eine lange ſchmale Figur bildet, hat manche Unbequemlichkeiten,
und laͤßt keine zweckmaͤßige Einrichtung der Schlaͤge zu.
§. 103.
Dann iſt es von großer Wichtigkeit fuͤr den Wirthſchaftsbetrieb, wenn der
Wirthſchaftshof faſt in der Mitte der ganzen Feldmark, oder in gleicher Entfernung
von allen Laͤndereien liegt. Wenn die Eintheilung der Schlaͤge ſo gemacht werden
kann, daß ſie alle auf den Wirthſchaftshof zuſtoßen, und auch die entfernteſten
Graͤnzen des einen nicht betraͤchtlich weiter, wie die des andern ſind, ſo iſt die Lage
am vollkommenſten, weil dann eine ſolche Einrichtung getroffen werden kann, bei
welcher eine gleiche Vertheilung der Arbeiten, mit gleichen Kraͤften, durch alle Jahre
Statt findet; wogegen man bei einer betraͤchtlich groͤßern Entfernung eines Schla-
ges nur mit Beſorglichkeit an das Jahr gedenken kann, wo er geduͤngt werden, vor-
zuͤgliche Arbeit erhalten, oder etwa zum Futterſchlage dienen ſoll.
Lage des
Hofes.
Der Fehler einer unrichtigen Lage eines Wirthſchaftshofes findet ſich nur zu
haͤufig, da man in den Zeiten, wo die Ritterguͤter zuerſt bebauet wurden, ganz an-
dere Ruͤckſichten zu nehmen hatte, als die Bequemlichkeit der Bewirthſchaftung,
und nachher ſelten ganze Hoͤfe, ſondern mehrentheils nur einzeln Gebaͤude neu erbaut
wurden, die man, um ſie in Verbindung mit den alten zu erhalten, beſtaͤndig auf
den vorigen Platz ſetzte.
Es iſt dem Uebel oft nur durch die Erbauung eines neuen Wirthſchaftshofes
oder Vorwerks abzuhelfen, und es iſt oft wichtig genug, um ſich hierzu entſchließen
zu muͤſſen; welches man dann aber bei der Schaͤtzung eines Guts fuͤr ſich in Abſchlag
zu bringen hat.
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/98>, abgerufen am 27.07.2024.
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