Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Werthschätzung eines Landguts. teren annehmen, indem die hohen Preise dieser Zeit durch besondere Umstände ver-anlaßt wurden. Es ließ sich wohl nie weniger als in der jetzigen Zeit voraussehen, wie der Preis §. 93. Die Berechnung des Ertrages vom Ackerlande wird nun gewöhnlich so gemacht, §. 94. Oder aber mon nimmt das unter eine Klasse im Vermessungs- und Bonitirungs- Um ein Beispiel von solchen Tabellen zu geben, nehmen wir in runden Zahlen Es
Werthſchaͤtzung eines Landguts. teren annehmen, indem die hohen Preiſe dieſer Zeit durch beſondere Umſtaͤnde ver-anlaßt wurden. Es ließ ſich wohl nie weniger als in der jetzigen Zeit vorausſehen, wie der Preis §. 93. Die Berechnung des Ertrages vom Ackerlande wird nun gewoͤhnlich ſo gemacht, §. 94. Oder aber mon nimmt das unter eine Klaſſe im Vermeſſungs- und Bonitirungs- Um ein Beiſpiel von ſolchen Tabellen zu geben, nehmen wir in runden Zahlen Es
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0086" n="56"/><fw place="top" type="header">Werthſchaͤtzung eines Landguts.</fw><lb/> teren annehmen, indem die hohen Preiſe dieſer Zeit durch <hi rendition="#g">beſondere</hi> Umſtaͤnde ver-<lb/> anlaßt wurden.</p><lb/> <p>Es ließ ſich wohl nie weniger als in der jetzigen Zeit vorausſehen, wie der Preis<lb/> des Getreides ſich in der Folge verhalten werde, indem der Werth des Geldes gegen<lb/> den Werth anderer Dinge von der Wendung, den die Finanz-, Kredit- und Han-<lb/> dels-Konjunkturen in dieſer Kriſe nehmen werden, abhaͤngt.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 93.</head><lb/> <p>Die Berechnung des Ertrages vom Ackerlande wird nun gewoͤhnlich ſo gemacht,<lb/> daß man von jeder Hufe, Feldbreite oder Koppel, die unter einem Namen begriffen<lb/> wird, die Morgenzahl ſammt der Ausſaat und dem Ertrag nach der Bonitirung von<lb/> Winterung und Sommerung jedes von dem dritten Theil der Flaͤche angiebt, ſodann<lb/> von dem Ertrage jeder Kornart die Ausſaat und das Wirthſchaftskorn nach den<lb/> §. 89. 90. angegebenen Prinzipien abzieht, den reinen Ertrag zu Gelde anſchlaͤgt<lb/> und in die Geldrubrik ſetzt.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 94.</head><lb/> <p>Oder aber mon nimmt das unter eine Klaſſe im Vermeſſungs- und Bonitirungs-<lb/> Regiſter verzeichnete Land zuſammen, vertheilt es in die drei Felder gleichmaͤßig, und<lb/> macht den Anſchlag tabellariſch.</p><lb/> <p>Um ein Beiſpiel von ſolchen Tabellen zu geben, nehmen wir in runden Zahlen<lb/> an, daß ein Gut 1200 Morgen Ackerland habe. Davon ſind 300 Morgen Weizen-<lb/> boden zweiter Art, 300 Morgen als Gerſtboden erſter Art, 300 Morgen als Hafer-<lb/> boden, und 300 als dreijaͤhriges Rockenland bonitirt. Nach Verhaͤltniß des Vieh-<lb/> ſtapels — deſſen Staͤrke vorher nach dem Futtergewinn und nach Erfahrung aus-<lb/> gemittelt werden ſoll — koͤnnen jaͤhrlich 200 Morgen ausgeduͤngt werden. Dieſer<lb/> Duͤnger werde oͤkonomiſch ſo vertheilt, daß 50 Morgen Weizenboden oder der ſechſte<lb/> Theil, 100 Morgen Gerſtboden oder der dritte Theil <gap unit="chars" quantity="1"/> 33⅓ Morgen Haſerboden<lb/> oder der neunte Theil ausgeduͤngt wuͤrden. Es bliebe ſodann noch der Duͤnger fuͤr<lb/> 16⅔ Morgen Rockenland uͤbrig, den man aber als halbe Duͤngung auf 33⅓ Morgen<lb/> vertheilt, und ſo auf dem neunten Theil des Rockenlandes ausreichte.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Es</fw><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [56/0086]
Werthſchaͤtzung eines Landguts.
teren annehmen, indem die hohen Preiſe dieſer Zeit durch beſondere Umſtaͤnde ver-
anlaßt wurden.
Es ließ ſich wohl nie weniger als in der jetzigen Zeit vorausſehen, wie der Preis
des Getreides ſich in der Folge verhalten werde, indem der Werth des Geldes gegen
den Werth anderer Dinge von der Wendung, den die Finanz-, Kredit- und Han-
dels-Konjunkturen in dieſer Kriſe nehmen werden, abhaͤngt.
§. 93.
Die Berechnung des Ertrages vom Ackerlande wird nun gewoͤhnlich ſo gemacht,
daß man von jeder Hufe, Feldbreite oder Koppel, die unter einem Namen begriffen
wird, die Morgenzahl ſammt der Ausſaat und dem Ertrag nach der Bonitirung von
Winterung und Sommerung jedes von dem dritten Theil der Flaͤche angiebt, ſodann
von dem Ertrage jeder Kornart die Ausſaat und das Wirthſchaftskorn nach den
§. 89. 90. angegebenen Prinzipien abzieht, den reinen Ertrag zu Gelde anſchlaͤgt
und in die Geldrubrik ſetzt.
§. 94.
Oder aber mon nimmt das unter eine Klaſſe im Vermeſſungs- und Bonitirungs-
Regiſter verzeichnete Land zuſammen, vertheilt es in die drei Felder gleichmaͤßig, und
macht den Anſchlag tabellariſch.
Um ein Beiſpiel von ſolchen Tabellen zu geben, nehmen wir in runden Zahlen
an, daß ein Gut 1200 Morgen Ackerland habe. Davon ſind 300 Morgen Weizen-
boden zweiter Art, 300 Morgen als Gerſtboden erſter Art, 300 Morgen als Hafer-
boden, und 300 als dreijaͤhriges Rockenland bonitirt. Nach Verhaͤltniß des Vieh-
ſtapels — deſſen Staͤrke vorher nach dem Futtergewinn und nach Erfahrung aus-
gemittelt werden ſoll — koͤnnen jaͤhrlich 200 Morgen ausgeduͤngt werden. Dieſer
Duͤnger werde oͤkonomiſch ſo vertheilt, daß 50 Morgen Weizenboden oder der ſechſte
Theil, 100 Morgen Gerſtboden oder der dritte Theil _ 33⅓ Morgen Haſerboden
oder der neunte Theil ausgeduͤngt wuͤrden. Es bliebe ſodann noch der Duͤnger fuͤr
16⅔ Morgen Rockenland uͤbrig, den man aber als halbe Duͤngung auf 33⅓ Morgen
vertheilt, und ſo auf dem neunten Theil des Rockenlandes ausreichte.
Es
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |