Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Werthschätzung eines Landguts. Deshalb paßt diese Veranschlagungsart, besonders so wie sie in den preußi- §. 84. Diese in den preußischen Staaten hauptsächlich eingeführte Veranschlagungs- §. 85. Bei Veranschlagung des Ackerlandes kommen folgende zwei Hauptpunkte in 1) Wie viel wird, nach gegebener Beschaffenheit des Bodens, auf eine ge- 2) Welche Vermehrung dieser Aussaat ist auf demselben anzunehmen? §. 86. Wo diese Veranschlagungsart gebräuchlich ist, hat man fast allgemein die Mei-Bestimmung G 2
Werthſchaͤtzung eines Landguts. Deshalb paßt dieſe Veranſchlagungsart, beſonders ſo wie ſie in den preußi- §. 84. Dieſe in den preußiſchen Staaten hauptſaͤchlich eingefuͤhrte Veranſchlagungs- §. 85. Bei Veranſchlagung des Ackerlandes kommen folgende zwei Hauptpunkte in 1) Wie viel wird, nach gegebener Beſchaffenheit des Bodens, auf eine ge- 2) Welche Vermehrung dieſer Ausſaat iſt auf demſelben anzunehmen? §. 86. Wo dieſe Veranſchlagungsart gebraͤuchlich iſt, hat man faſt allgemein die Mei-Beſtimmung G 2
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Werthſchaͤtzung eines Landguts.
Deshalb paßt dieſe Veranſchlagungsart, beſonders ſo wie ſie in den preußi-
ſchen Staaten eingefuͤhrt, und mit verſchiedenen Modifikationen bei den Kammer-
anſchlaͤgen der Domainen und in den ritterſchaftlichen Taxprinzipien geſetzlich beſtimmt
iſt, auch nur allein fuͤr die Dreifelderwirthſchaft; wird dagegen hoͤchſt ſchwankend und
unſicher, wenn ſie auf andere Wirthſchaftsarten angewandt werden ſoll, um ſo mehr,
da man bei dieſen noch keine hinlaͤnglich beſtaͤtigten Erfahrungsſaͤtze zu haben glaubt.
Wenn daher dieſe Taxationsmethode bei einem anders bewirthſchafteten Gute ange-
wandt werden ſollte, ſo muͤßte deſſen Ertrag dennoch ſo berechnet werden, als laͤge
es in drei Feldern, weil bei jeder andern Berechnung nach dieſen Prinzipien, noch
unrichtigere Reſultate ſich ergeben moͤchten, denen daher auch das oͤffentliche Zu-
trauen fehlt.
§. 84.
Dieſe in den preußiſchen Staaten hauptſaͤchlich eingefuͤhrte Veranſchlagungs-
methode iſt bei aller Mangelhaftigkeit unter den bekannten noch immer die vorzuͤg-
lichſte, und deshalb auch von den einſichtsvollern Oekonomen anderer Gegenden an-
genommen worden. Der wiſſenſchaftliche Agronom wird nun zwar den Grundwerth
des Bodens, abgeſondert von dem Wirthſchaftsertrage, fuͤr ſich richtiger zu beſtim-
men wiſſen, muß jedoch dieſe Veranſchlagungsart, ſollte es auch nur um der Ver-
handlungen willen, die er mit andern zu betreiben hat, ſeyn, im Allgemeinen kennen.
Fuͤr die beſondern Modifikationen, die in einzelnen Diſtrikten uͤblich, und durch
die Lokalverhaͤltniſſe herbeigefuͤhrt ſind, kann er ſich dann in jedem, wo er Geſchaͤfte
hat, leicht unterrichten.
§. 85.
Bei Veranſchlagung des Ackerlandes kommen folgende zwei Hauptpunkte in
Betracht:
1) Wie viel wird, nach gegebener Beſchaffenheit des Bodens, auf eine ge-
wiſſe Flaͤche eingeſaͤet?
2) Welche Vermehrung dieſer Ausſaat iſt auf demſelben anzunehmen?
§. 86.
Wo dieſe Veranſchlagungsart gebraͤuchlich iſt, hat man faſt allgemein die Mei-
nung angenommen, daß um ſo ſtaͤrker eingeſaͤet werden muͤſſe,
Beſtimmung
der Ausſaat.
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