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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Werthschätzung eines Landguts.
landüblichen reinen Dreifelderwirthschaft zum Grunde gelegt werden, indem bei
einer anderen Wirthschaftsart eine unübersehbare Menge von Winterfutterung in
manchen Fällen gebauet werden konnte.

§. 81.

Schätzung des
Holzes.
Die Schätzung des Holzes ist sehr problematisch. Wir erwähnen derselben nur,
insofern sie beim Ankaufe eines Guts oft von der größten Wichtigkeit ist, überlassen
sie übrigens der Forstwissenschaft. Die Schätzung kann in mancher Rücksicht ge-
schehen, und darnach sehr verschieden ausfallen. Entweder nach dem Ertrage, den
das Holz nach forstwirthschaftlichen Grundsätzen, um beständig im guten Zustande
erhalten zu werden, geben kann; oder aber nach dem Werthe und dem möglichen
Verkaufspreise des jetzt wirklich darauf vorhandenen Holzes, insofern selbiges ganz
oder zum Theil abgetrieben werden darf, da alsdann noch der Werth des abgetriebe-
nen Grund und Bodens in Hinsicht auf andere Benutzung hinzukommt. Die Diffe-
renz beider Schätzungsarten ist enorm, zumal wenn jene nach dem erfahrungsmäßi-
gen Ertrage öffentlicher Forsten angestellt wird. Es ist bekannt, daß in neueren Zei-
ten manche Güter gekauft, und von dem Verkaufsgelde, welches aus einem Theile
des abgeschlagenen Holzes gelös't worden, völlig oder größtentheils bezahlt sind.
Eine Spekulation, die manchen Güterhändler schnell bereichert hat, die aber nun in
kultivirtern und bevölkerten Gegenden seltener zur Ausführung wird gebracht werden
können. Jedoch giebt es noch Güter, deren Holzwerth den jetzigen Verkaufspreis
des Ganzen bald übersteigen möchte, wenn sie bei dem zunehmenden Holzmangel Ab-
satz dafür erhalten, und durch Ziehung von Kanälen oder Aufräumung und An-
stauung natürlicher Gewässer den Transport erleichtern. Nach manchen Taxations-
Prinzipien wäre der Grund und Boden mehr werth, wenn er gar kein Holz trüge
und zur Schafweide läge.

Auf solche Taxationen von gewöhnlichen Forstbedienten wird man daher beim
Ankaufe von Gütern wenig Rücksicht zu nehmen haben, sondern den Werth des
stehenden Holzes nach den Lokalverhältnissen für sich anschlagen, und dann auf den
Werth des Grund und Bodens, der oft einen angehäuften Reichthum von Damm-
erde enthält, und besonders bei einer einmal ruinirten Holzung als Acker- oder Wie-
senland ungleich höher zu benutzen ist, Rücksicht nehmen; wogegen dann häufig

anderer

Werthſchaͤtzung eines Landguts.
landuͤblichen reinen Dreifelderwirthſchaft zum Grunde gelegt werden, indem bei
einer anderen Wirthſchaftsart eine unuͤberſehbare Menge von Winterfutterung in
manchen Faͤllen gebauet werden konnte.

§. 81.

Schaͤtzung des
Holzes.
Die Schaͤtzung des Holzes iſt ſehr problematiſch. Wir erwaͤhnen derſelben nur,
inſofern ſie beim Ankaufe eines Guts oft von der groͤßten Wichtigkeit iſt, uͤberlaſſen
ſie uͤbrigens der Forſtwiſſenſchaft. Die Schaͤtzung kann in mancher Ruͤckſicht ge-
ſchehen, und darnach ſehr verſchieden ausfallen. Entweder nach dem Ertrage, den
das Holz nach forſtwirthſchaftlichen Grundſaͤtzen, um beſtaͤndig im guten Zuſtande
erhalten zu werden, geben kann; oder aber nach dem Werthe und dem moͤglichen
Verkaufspreiſe des jetzt wirklich darauf vorhandenen Holzes, inſofern ſelbiges ganz
oder zum Theil abgetrieben werden darf, da alsdann noch der Werth des abgetriebe-
nen Grund und Bodens in Hinſicht auf andere Benutzung hinzukommt. Die Diffe-
renz beider Schaͤtzungsarten iſt enorm, zumal wenn jene nach dem erfahrungsmaͤßi-
gen Ertrage oͤffentlicher Forſten angeſtellt wird. Es iſt bekannt, daß in neueren Zei-
ten manche Guͤter gekauft, und von dem Verkaufsgelde, welches aus einem Theile
des abgeſchlagenen Holzes geloͤſ’t worden, voͤllig oder groͤßtentheils bezahlt ſind.
Eine Spekulation, die manchen Guͤterhaͤndler ſchnell bereichert hat, die aber nun in
kultivirtern und bevoͤlkerten Gegenden ſeltener zur Ausfuͤhrung wird gebracht werden
koͤnnen. Jedoch giebt es noch Guͤter, deren Holzwerth den jetzigen Verkaufspreis
des Ganzen bald uͤberſteigen moͤchte, wenn ſie bei dem zunehmenden Holzmangel Ab-
ſatz dafuͤr erhalten, und durch Ziehung von Kanaͤlen oder Aufraͤumung und An-
ſtauung natuͤrlicher Gewaͤſſer den Transport erleichtern. Nach manchen Taxations-
Prinzipien waͤre der Grund und Boden mehr werth, wenn er gar kein Holz truͤge
und zur Schafweide laͤge.

Auf ſolche Taxationen von gewoͤhnlichen Forſtbedienten wird man daher beim
Ankaufe von Guͤtern wenig Ruͤckſicht zu nehmen haben, ſondern den Werth des
ſtehenden Holzes nach den Lokalverhaͤltniſſen fuͤr ſich anſchlagen, und dann auf den
Werth des Grund und Bodens, der oft einen angehaͤuften Reichthum von Damm-
erde enthaͤlt, und beſonders bei einer einmal ruinirten Holzung als Acker- oder Wie-
ſenland ungleich hoͤher zu benutzen iſt, Ruͤckſicht nehmen; wogegen dann haͤufig

anderer
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[48/0078] Werthſchaͤtzung eines Landguts. landuͤblichen reinen Dreifelderwirthſchaft zum Grunde gelegt werden, indem bei einer anderen Wirthſchaftsart eine unuͤberſehbare Menge von Winterfutterung in manchen Faͤllen gebauet werden konnte. §. 81. Die Schaͤtzung des Holzes iſt ſehr problematiſch. Wir erwaͤhnen derſelben nur, inſofern ſie beim Ankaufe eines Guts oft von der groͤßten Wichtigkeit iſt, uͤberlaſſen ſie uͤbrigens der Forſtwiſſenſchaft. Die Schaͤtzung kann in mancher Ruͤckſicht ge- ſchehen, und darnach ſehr verſchieden ausfallen. Entweder nach dem Ertrage, den das Holz nach forſtwirthſchaftlichen Grundſaͤtzen, um beſtaͤndig im guten Zuſtande erhalten zu werden, geben kann; oder aber nach dem Werthe und dem moͤglichen Verkaufspreiſe des jetzt wirklich darauf vorhandenen Holzes, inſofern ſelbiges ganz oder zum Theil abgetrieben werden darf, da alsdann noch der Werth des abgetriebe- nen Grund und Bodens in Hinſicht auf andere Benutzung hinzukommt. Die Diffe- renz beider Schaͤtzungsarten iſt enorm, zumal wenn jene nach dem erfahrungsmaͤßi- gen Ertrage oͤffentlicher Forſten angeſtellt wird. Es iſt bekannt, daß in neueren Zei- ten manche Guͤter gekauft, und von dem Verkaufsgelde, welches aus einem Theile des abgeſchlagenen Holzes geloͤſ’t worden, voͤllig oder groͤßtentheils bezahlt ſind. Eine Spekulation, die manchen Guͤterhaͤndler ſchnell bereichert hat, die aber nun in kultivirtern und bevoͤlkerten Gegenden ſeltener zur Ausfuͤhrung wird gebracht werden koͤnnen. Jedoch giebt es noch Guͤter, deren Holzwerth den jetzigen Verkaufspreis des Ganzen bald uͤberſteigen moͤchte, wenn ſie bei dem zunehmenden Holzmangel Ab- ſatz dafuͤr erhalten, und durch Ziehung von Kanaͤlen oder Aufraͤumung und An- ſtauung natuͤrlicher Gewaͤſſer den Transport erleichtern. Nach manchen Taxations- Prinzipien waͤre der Grund und Boden mehr werth, wenn er gar kein Holz truͤge und zur Schafweide laͤge. Schaͤtzung des Holzes. Auf ſolche Taxationen von gewoͤhnlichen Forſtbedienten wird man daher beim Ankaufe von Guͤtern wenig Ruͤckſicht zu nehmen haben, ſondern den Werth des ſtehenden Holzes nach den Lokalverhaͤltniſſen fuͤr ſich anſchlagen, und dann auf den Werth des Grund und Bodens, der oft einen angehaͤuften Reichthum von Damm- erde enthaͤlt, und beſonders bei einer einmal ruinirten Holzung als Acker- oder Wie- ſenland ungleich hoͤher zu benutzen iſt, Ruͤckſicht nehmen; wogegen dann haͤufig anderer

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/78>, abgerufen am 22.12.2024.