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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Faͤhigkeiten des Subjekts.
und ſeiner Mannigfaltigkeiten gewohnt waren, haben dieſe aus Ueberdruß oder an-
deren Urſachen verlaſſen und ſich der Landwirthſchaft widmen wollen; aber ſie fanden
die Pflichten und Entbehrungen bald zu ſchwer fuͤr ſich, und gaben ihr Unternehmen
ganz oder theilweiſe auf, nicht ohne ſchmerzlichen Verluſt. Unter denen, die in
Staͤdten hoͤher ausgebildet waren, habe ich nur ſolche ihrem Vorſatze getreu und in
der Ausfuͤhrung gluͤcklich befunden, die ſich der Neigung, in der Natur zu leben,
was bei dem Gebildeten ohne gruͤndliche Kenntniß derſelben nicht geſchehen kann,
ganz hingaben.

§. 38.

Der Mann, der jene Talente, mit dieſer Neigung verbunden, in ſich wahr-
nimmt; der Juͤngling, der die Anlage dazu aͤußert, wird ſich mit großem Erfolge
der Landwirthſchaft widmen, und das hoͤhere Ziel darin erreichen, wenn er ſich eine
vollſtaͤndige Kenntniß davon erwirbt. Es fraͤgt ſich alſo, wie dieſe am ſicherſten
erworben werde.

§. 39.

Man erwirbt ſie ohne Zweifel am leichteſten und natuͤrlichſten, wenn ein bloß
ſinnlicher und mechaniſcher Unterricht und Uebung oder eigentliche Erziehung zur
Landwirthſchaft dem wiſſenſchaftlichen Unterricht vorhergeht. Dennoch haben wir der
Beiſpiele ſehr viele, daß, bei einer der landwirthſchaftlichen ganz entgegengeſetzten
Erziehung und vormaligen Beſchaͤftigung, ſich Maͤnner von entſchiedenem Talent
und Neigung, vermoͤge eines ganz wiſſenſchaftlichen Unterrichts, zu großen Land-
wirthen gebildet, und ſogar vor aͤltern einſichtsvollen Landwirthen in kurzer Zeit den
Vorſprung gewonnen haben. Die Wiſſenſchaft eroͤffnete ihnen Anſichten, welche die
Rutine uͤberſah, und ſchaͤrfte ihre Augen, dasjenige klar und beſtimmt zu erkennen,
wobei ſich lange Uebung mit dunklerm Gefuͤhle begnuͤgt hatte.

Mehrentheils haben ſie zwar bei einzelnen Theilen anfangs Fehler begangen
und Lehrgeld zahlen muͤſſen, woran aber das Mangelhafte des bisherig wiſſenſchaft-
lichen Unterrichts nur Schuld war.

§. 40.

Bei gleichen Talenten und gleichem wiſſenſchaftlichen Unterricht muß jedoch der-
jenige immer den Vorzug haben, welcher ohne Vernachlaͤßigung der uͤbrigen Ausbil-
dung in der erſten Jugend ſchon der Erziehung zum Landwirth genoſſen hat. Dieſe
Erziehung erhalte der Juͤngling von funfzehn Jahren in einer ſehr betriebſamen, aus

mannig-

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/46>, abgerufen am 19.02.2025.