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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Koppelwirthschaft.
munikation der Koppeln mit dem Hofe durch einen oder mehrere gemeinschaftliche
Wege bewirken, und die Koppeln nur auf einen solchen Weg zustoßen lassen. Nur
muß man es möglichst vermeiden, daß nicht eine Koppel hinter der andern liege, und
zu jener nicht anders zu gelangen sey, als über diese. Auch muß man auf dem mög-
lich geradesten Wege und nicht durch weite Umschweife auf eine jede kommen können.

§. 339.

Gleichmäßige
Entfernung
vom Hofe.
Daß die Entfernung der einen gegen die der andern nicht zu groß sey, und dar-
aus eine große Ungleichheit in den Arbeiten jedes Jahres entstehe, ist möglichst zu
verhüten, aber nicht immer ist die Möglichkeit vorhanden. Wenn die Feldmark eine
lange schmale Figur bildet, und der Hof obendrein an einer schmalen Seite liegt, so
ist das Uebel unabänderlich.

Es ist sonst die Regel, einen Schlag nicht zu theilen und aus mehreren Koppeln
bestehen zu lassen. Wenigstens ist dies bei der Weidewirthschaft sehr wichtig, obwohl
gleichgültiger und oft rathsamer bei der Stallfütterung.

Bei obiger Lage indessen könnte man sich vielleicht dadurch helfen, daß man
z. B. bei 7 Schlägen 14 Koppeln machte, und ein jeder Schlag seine erste Koppel so
viel näher liegen hätte, als die andre weiter zurückliegt. Es versteht sich, daß die
Schläge nicht zu klein seyn dürften.

§. 340.

Nothwendige
Abweichungen
von der Re-
gel.
Häufig ist es aber auch wegen der physischen Beschaffenheit des Areals nicht
möglich, die Schläge zusammenhängend zu machen, weil sie durch Bäche, Brüche,
Moore und Seen unterbrochen werden. Hier ist die Verschiedenheit unendlich, und
man muß die allgemeinen Regeln beobachten, so viel wie es möglich ist. Bei langer
Ueberlegung und häufiger Betrachtung der Fläche sowohl in der Natur als auf
der Charte verfällt man auf mancherlei Ideen, worunter man dann die in den
meisten Rücksichten möglichst beste wählen muß, ohne absolute Vollkommenheit zu
verlangen. Wenn solche Stellen nicht breit sind, so geht man mit den Grän-
zen der Schläge gewöhnlich gerade hindurch, und sucht die Verbindung durch
Brücken oder Dämme zu erhalten. Wo dies aber nicht angeht, muß man Wasser
oder sumpfige Niederungen zu Gränzen der Schläge annehmen.


Die Koppelwirthſchaft.
munikation der Koppeln mit dem Hofe durch einen oder mehrere gemeinſchaftliche
Wege bewirken, und die Koppeln nur auf einen ſolchen Weg zuſtoßen laſſen. Nur
muß man es moͤglichſt vermeiden, daß nicht eine Koppel hinter der andern liege, und
zu jener nicht anders zu gelangen ſey, als uͤber dieſe. Auch muß man auf dem moͤg-
lich geradeſten Wege und nicht durch weite Umſchweife auf eine jede kommen koͤnnen.

§. 339.

Gleichmaͤßige
Entfernung
vom Hofe.
Daß die Entfernung der einen gegen die der andern nicht zu groß ſey, und dar-
aus eine große Ungleichheit in den Arbeiten jedes Jahres entſtehe, iſt moͤglichſt zu
verhuͤten, aber nicht immer iſt die Moͤglichkeit vorhanden. Wenn die Feldmark eine
lange ſchmale Figur bildet, und der Hof obendrein an einer ſchmalen Seite liegt, ſo
iſt das Uebel unabaͤnderlich.

Es iſt ſonſt die Regel, einen Schlag nicht zu theilen und aus mehreren Koppeln
beſtehen zu laſſen. Wenigſtens iſt dies bei der Weidewirthſchaft ſehr wichtig, obwohl
gleichguͤltiger und oft rathſamer bei der Stallfuͤtterung.

Bei obiger Lage indeſſen koͤnnte man ſich vielleicht dadurch helfen, daß man
z. B. bei 7 Schlaͤgen 14 Koppeln machte, und ein jeder Schlag ſeine erſte Koppel ſo
viel naͤher liegen haͤtte, als die andre weiter zuruͤckliegt. Es verſteht ſich, daß die
Schlaͤge nicht zu klein ſeyn duͤrften.

§. 340.

Nothwendige
Abweichungen
von der Re-
gel.
Haͤufig iſt es aber auch wegen der phyſiſchen Beſchaffenheit des Areals nicht
moͤglich, die Schlaͤge zuſammenhaͤngend zu machen, weil ſie durch Baͤche, Bruͤche,
Moore und Seen unterbrochen werden. Hier iſt die Verſchiedenheit unendlich, und
man muß die allgemeinen Regeln beobachten, ſo viel wie es moͤglich iſt. Bei langer
Ueberlegung und haͤufiger Betrachtung der Flaͤche ſowohl in der Natur als auf
der Charte verfaͤllt man auf mancherlei Ideen, worunter man dann die in den
meiſten Ruͤckſichten moͤglichſt beſte waͤhlen muß, ohne abſolute Vollkommenheit zu
verlangen. Wenn ſolche Stellen nicht breit ſind, ſo geht man mit den Graͤn-
zen der Schlaͤge gewoͤhnlich gerade hindurch, und ſucht die Verbindung durch
Bruͤcken oder Daͤmme zu erhalten. Wo dies aber nicht angeht, muß man Waſſer
oder ſumpfige Niederungen zu Graͤnzen der Schlaͤge annehmen.


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[324/0370] Die Koppelwirthſchaft. munikation der Koppeln mit dem Hofe durch einen oder mehrere gemeinſchaftliche Wege bewirken, und die Koppeln nur auf einen ſolchen Weg zuſtoßen laſſen. Nur muß man es moͤglichſt vermeiden, daß nicht eine Koppel hinter der andern liege, und zu jener nicht anders zu gelangen ſey, als uͤber dieſe. Auch muß man auf dem moͤg- lich geradeſten Wege und nicht durch weite Umſchweife auf eine jede kommen koͤnnen. §. 339. Daß die Entfernung der einen gegen die der andern nicht zu groß ſey, und dar- aus eine große Ungleichheit in den Arbeiten jedes Jahres entſtehe, iſt moͤglichſt zu verhuͤten, aber nicht immer iſt die Moͤglichkeit vorhanden. Wenn die Feldmark eine lange ſchmale Figur bildet, und der Hof obendrein an einer ſchmalen Seite liegt, ſo iſt das Uebel unabaͤnderlich. Gleichmaͤßige Entfernung vom Hofe. Es iſt ſonſt die Regel, einen Schlag nicht zu theilen und aus mehreren Koppeln beſtehen zu laſſen. Wenigſtens iſt dies bei der Weidewirthſchaft ſehr wichtig, obwohl gleichguͤltiger und oft rathſamer bei der Stallfuͤtterung. Bei obiger Lage indeſſen koͤnnte man ſich vielleicht dadurch helfen, daß man z. B. bei 7 Schlaͤgen 14 Koppeln machte, und ein jeder Schlag ſeine erſte Koppel ſo viel naͤher liegen haͤtte, als die andre weiter zuruͤckliegt. Es verſteht ſich, daß die Schlaͤge nicht zu klein ſeyn duͤrften. §. 340. Haͤufig iſt es aber auch wegen der phyſiſchen Beſchaffenheit des Areals nicht moͤglich, die Schlaͤge zuſammenhaͤngend zu machen, weil ſie durch Baͤche, Bruͤche, Moore und Seen unterbrochen werden. Hier iſt die Verſchiedenheit unendlich, und man muß die allgemeinen Regeln beobachten, ſo viel wie es moͤglich iſt. Bei langer Ueberlegung und haͤufiger Betrachtung der Flaͤche ſowohl in der Natur als auf der Charte verfaͤllt man auf mancherlei Ideen, worunter man dann die in den meiſten Ruͤckſichten moͤglichſt beſte waͤhlen muß, ohne abſolute Vollkommenheit zu verlangen. Wenn ſolche Stellen nicht breit ſind, ſo geht man mit den Graͤn- zen der Schlaͤge gewoͤhnlich gerade hindurch, und ſucht die Verbindung durch Bruͤcken oder Daͤmme zu erhalten. Wo dies aber nicht angeht, muß man Waſſer oder ſumpfige Niederungen zu Graͤnzen der Schlaͤge annehmen. Nothwendige Abweichungen von der Re- gel.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/370>, abgerufen am 24.11.2024.