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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Koppelwirthschaft.
andern tritt. Dieser Umlauf dauert so viele Jahre als Schläge sind, und im Jahre,
nach vollendetem Umlaufe, muß jeder Schlag sich an der Stelle und in dem Zustande
finden, worin er zu Anfange desselben war. Daraus folgt dann auch, daß jedes
Jahr gleich viele Schläge jeder Art vorhanden sind. Dies bewirkt dann die so nütz-
liche Gleichheit und Regularität der Wirthschaft durch alle Jahre, welche die Ueber-
sicht nicht nur so sehr erleichtert, sondern auch einen gleichmäßigen Ertrag aus den
verschiedenen Zweigen der Wirthschaft sichert; so daß sich die Ordnung und der Etat
bei keiner Wirthschaftsart mit geringerer Mühe beachten und bestimmen läßt, als bei
dieser, wenn sie einmal gehörig eingerichtet worden. Dagegen aber ist auch die Ein-
richtung bei keiner Wirthschaftsart schwieriger und erfordert größere Ueberlegung, weil
nachher eine jede Abänderung, ohne totale Abänderung des Ganzen, kaum möglich
ist, und die vorige Ordnung gänzlich zerstört.

§. 333.

Wo es irgend möglich ist, legt man die Schläge nach ihren Nummern undVerbindung
der Koppeln
nach ihrer
Nummer.

nach ihrer Folge auch örtlich in einem Kreise, so daß z. B. bei 11 Schlägen No. 11.
wiederum mit No. 1. gränze. Dadurch erreicht man, daß die Weideschläge nebenein-
ander liegen, das Vieh sie entweder sämmtlich übergehen, oder doch, ohne Wege zu be-
treten, von einer zur andern kommen könne. Auch läßt man eine und dieselbe be-
friedigte Koppel, in welcher das Vieh die Nacht zubringt, so lange sie zu Grase liegt,
um neue Befriedigungen zu ersparen, zur Nachtkoppel dienen; welches aber andere
verwerfen, weil diese Koppel dadurch in Ansehung des Weidedüngers auf Kosten der
übrigen begünstigt wird; es sey denn, daß man eine solche Koppel vor andern zu ver-
bessern besondere Ursach habe. Ueberdies ist das Zusammenhängen der Weidekoppeln
wegen der Viehtränken von Wichtigkeit, indem man dann mit einer für 2 oder 3 Kop-
peln ausreichen kann. Da diese Viehtränken nicht immer leicht einzurichten sind, so
erfordern sie bei der örtlichen Einrichtung der Schläge viele Rücksicht.

§. 334.

In der Regel soll der Flächeninhalt der Schläge gleich seyn. Man hat aberGleichheit der
Koppeln.

häufig bei ungleichem Boden die schlechtern nach Verhältniß größer gemacht, um wo
möglich gleichen Körnerertrag und gleiche Weide in jedem Jahre zu haben. Weil der

Erster Theil. S s

Die Koppelwirthſchaft.
andern tritt. Dieſer Umlauf dauert ſo viele Jahre als Schlaͤge ſind, und im Jahre,
nach vollendetem Umlaufe, muß jeder Schlag ſich an der Stelle und in dem Zuſtande
finden, worin er zu Anfange deſſelben war. Daraus folgt dann auch, daß jedes
Jahr gleich viele Schlaͤge jeder Art vorhanden ſind. Dies bewirkt dann die ſo nuͤtz-
liche Gleichheit und Regularitaͤt der Wirthſchaft durch alle Jahre, welche die Ueber-
ſicht nicht nur ſo ſehr erleichtert, ſondern auch einen gleichmaͤßigen Ertrag aus den
verſchiedenen Zweigen der Wirthſchaft ſichert; ſo daß ſich die Ordnung und der Etat
bei keiner Wirthſchaftsart mit geringerer Muͤhe beachten und beſtimmen laͤßt, als bei
dieſer, wenn ſie einmal gehoͤrig eingerichtet worden. Dagegen aber iſt auch die Ein-
richtung bei keiner Wirthſchaftsart ſchwieriger und erfordert groͤßere Ueberlegung, weil
nachher eine jede Abaͤnderung, ohne totale Abaͤnderung des Ganzen, kaum moͤglich
iſt, und die vorige Ordnung gaͤnzlich zerſtoͤrt.

§. 333.

Wo es irgend moͤglich iſt, legt man die Schlaͤge nach ihren Nummern undVerbindung
der Koppeln
nach ihrer
Nummer.

nach ihrer Folge auch oͤrtlich in einem Kreiſe, ſo daß z. B. bei 11 Schlaͤgen No. 11.
wiederum mit No. 1. graͤnze. Dadurch erreicht man, daß die Weideſchlaͤge nebenein-
ander liegen, das Vieh ſie entweder ſaͤmmtlich uͤbergehen, oder doch, ohne Wege zu be-
treten, von einer zur andern kommen koͤnne. Auch laͤßt man eine und dieſelbe be-
friedigte Koppel, in welcher das Vieh die Nacht zubringt, ſo lange ſie zu Graſe liegt,
um neue Befriedigungen zu erſparen, zur Nachtkoppel dienen; welches aber andere
verwerfen, weil dieſe Koppel dadurch in Anſehung des Weideduͤngers auf Koſten der
uͤbrigen beguͤnſtigt wird; es ſey denn, daß man eine ſolche Koppel vor andern zu ver-
beſſern beſondere Urſach habe. Ueberdies iſt das Zuſammenhaͤngen der Weidekoppeln
wegen der Viehtraͤnken von Wichtigkeit, indem man dann mit einer fuͤr 2 oder 3 Kop-
peln ausreichen kann. Da dieſe Viehtraͤnken nicht immer leicht einzurichten ſind, ſo
erfordern ſie bei der oͤrtlichen Einrichtung der Schlaͤge viele Ruͤckſicht.

§. 334.

In der Regel ſoll der Flaͤcheninhalt der Schlaͤge gleich ſeyn. Man hat aberGleichheit der
Koppeln.

haͤufig bei ungleichem Boden die ſchlechtern nach Verhaͤltniß groͤßer gemacht, um wo
moͤglich gleichen Koͤrnerertrag und gleiche Weide in jedem Jahre zu haben. Weil der

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[321/0367] Die Koppelwirthſchaft. andern tritt. Dieſer Umlauf dauert ſo viele Jahre als Schlaͤge ſind, und im Jahre, nach vollendetem Umlaufe, muß jeder Schlag ſich an der Stelle und in dem Zuſtande finden, worin er zu Anfange deſſelben war. Daraus folgt dann auch, daß jedes Jahr gleich viele Schlaͤge jeder Art vorhanden ſind. Dies bewirkt dann die ſo nuͤtz- liche Gleichheit und Regularitaͤt der Wirthſchaft durch alle Jahre, welche die Ueber- ſicht nicht nur ſo ſehr erleichtert, ſondern auch einen gleichmaͤßigen Ertrag aus den verſchiedenen Zweigen der Wirthſchaft ſichert; ſo daß ſich die Ordnung und der Etat bei keiner Wirthſchaftsart mit geringerer Muͤhe beachten und beſtimmen laͤßt, als bei dieſer, wenn ſie einmal gehoͤrig eingerichtet worden. Dagegen aber iſt auch die Ein- richtung bei keiner Wirthſchaftsart ſchwieriger und erfordert groͤßere Ueberlegung, weil nachher eine jede Abaͤnderung, ohne totale Abaͤnderung des Ganzen, kaum moͤglich iſt, und die vorige Ordnung gaͤnzlich zerſtoͤrt. §. 333. Wo es irgend moͤglich iſt, legt man die Schlaͤge nach ihren Nummern und nach ihrer Folge auch oͤrtlich in einem Kreiſe, ſo daß z. B. bei 11 Schlaͤgen No. 11. wiederum mit No. 1. graͤnze. Dadurch erreicht man, daß die Weideſchlaͤge nebenein- ander liegen, das Vieh ſie entweder ſaͤmmtlich uͤbergehen, oder doch, ohne Wege zu be- treten, von einer zur andern kommen koͤnne. Auch laͤßt man eine und dieſelbe be- friedigte Koppel, in welcher das Vieh die Nacht zubringt, ſo lange ſie zu Graſe liegt, um neue Befriedigungen zu erſparen, zur Nachtkoppel dienen; welches aber andere verwerfen, weil dieſe Koppel dadurch in Anſehung des Weideduͤngers auf Koſten der uͤbrigen beguͤnſtigt wird; es ſey denn, daß man eine ſolche Koppel vor andern zu ver- beſſern beſondere Urſach habe. Ueberdies iſt das Zuſammenhaͤngen der Weidekoppeln wegen der Viehtraͤnken von Wichtigkeit, indem man dann mit einer fuͤr 2 oder 3 Kop- peln ausreichen kann. Da dieſe Viehtraͤnken nicht immer leicht einzurichten ſind, ſo erfordern ſie bei der oͤrtlichen Einrichtung der Schlaͤge viele Ruͤckſicht. Verbindung der Koppeln nach ihrer Nummer. §. 334. In der Regel ſoll der Flaͤcheninhalt der Schlaͤge gleich ſeyn. Man hat aber haͤufig bei ungleichem Boden die ſchlechtern nach Verhaͤltniß groͤßer gemacht, um wo moͤglich gleichen Koͤrnerertrag und gleiche Weide in jedem Jahre zu haben. Weil der Gleichheit der Koppeln. Erſter Theil. S s

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/367>, abgerufen am 03.12.2024.