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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Koppelwirthschaft.
Freilich ging man in jenen Zeiten wohl ohne alle Ordnung von einem Flecke des Bo-
dens zum andern über, so wie der bisher angebaute erschöpft war, und mit reichlichen
Früchten nicht mehr lohnte. Denn es war aufzubrechender Boden, der zur Weide
gedient hatte, genug vorhanden. Wie aber bei vermehrter Bevölkerung das Eigen-
thum Gränzen erhielt, sah man sich genöthigt, zu dem verlassenen Acker zurückzukeh-
ren, fand, daß er durch die Ruhe und dem Weidedünger seine Kraft wieder erhal-
ten hatte, und ließ nun den später aufgebrochenen wieder zur Weide liegen. Von die-
ser Wechselung finden wir noch in manchen Gegenden Spuren, indem man die auf-
gepflügten Ackerbeete unter alten Eichen noch deutlich erkennt. Wahrscheinlich hatte
sich dieses Verfahren in dem nördlichsten Theile von Deutschland, der dänischen Halb-
insel erhalten, war daselbst zu einem regulären Systeme geworden, um sich von
hieraus nun wieder auf benachbarte Provinzen zu verbreiten. Der Landdrost von
der Lühe
lernte die Vorzüge dieses Systems zu Anfange des vorigen Jahrhunderts
daselbst kennen, und sing in den Dreißiger-Jahren desselben an, es auf seinen Gü-
tern in Mecklenburg, jedoch mit gewissen Modifikationen, einzuführen. Er zog sich
dadurch heftigen Widerspruch, Streit, Spott und Feindschaft zu, die nachher bei
Gelegenheit der Streitigkeiten mit dem Herzoge, wahrscheinlich theils die Verfolgun-
gen veranlaßte, denen er unterlag, und die seine neue Wirthschaft in Unordnung
brachten, und seine Vermögensumstände zurütteten. Deshalb fand er lange Zeit nur
versteckte Nachahmer, die das System mit verschiedenen neuen Modifikationen ganz
in der Stille auf ihren Gütern einführten, öffentlich aber wohl gar dagegen sprachen.
Auf einmal kam es an den Tag, daß dieses System auf vielen Gütern, die bei der
Dreifelderwirthschaft in die höchste Erschöpfung verfallen waren, und deshalb ihr
Düngerland auf eine immer kleinere Fläche hatten beschränken müssen, durch dieses
System gehoben, aufs neue in Kraft gesetzt und zu einem ungleich höhern Ertrag ge-
bracht worden war. Während und nach dem siebenjährigen Kriege erhielt es aber
erst den allgemeinen Beifall, und verbreitete sich über den größten Theil von Meck-
lenburg
und von da aus einzeln im benachbarte Provinzen. Aus diesen Zeiten sind
auch die ersten Schriften, welche wir darüber haben; z. B. "Rosenows Versuche
einer Abhandlung vom Ackerbau in der Koppelwirthschaft, Leipzig 1759." "Schu-
machers
gerechtes Verhältniß der Viehzucht zum Ackerbau aus der Mecklenburgi-
schen Wirthschaftsverfassung." "Gedanken von der Mecklenburgischen Wirthschaft

und

Die Koppelwirthſchaft.
Freilich ging man in jenen Zeiten wohl ohne alle Ordnung von einem Flecke des Bo-
dens zum andern uͤber, ſo wie der bisher angebaute erſchoͤpft war, und mit reichlichen
Fruͤchten nicht mehr lohnte. Denn es war aufzubrechender Boden, der zur Weide
gedient hatte, genug vorhanden. Wie aber bei vermehrter Bevoͤlkerung das Eigen-
thum Graͤnzen erhielt, ſah man ſich genoͤthigt, zu dem verlaſſenen Acker zuruͤckzukeh-
ren, fand, daß er durch die Ruhe und dem Weideduͤnger ſeine Kraft wieder erhal-
ten hatte, und ließ nun den ſpaͤter aufgebrochenen wieder zur Weide liegen. Von die-
ſer Wechſelung finden wir noch in manchen Gegenden Spuren, indem man die auf-
gepfluͤgten Ackerbeete unter alten Eichen noch deutlich erkennt. Wahrſcheinlich hatte
ſich dieſes Verfahren in dem noͤrdlichſten Theile von Deutſchland, der daͤniſchen Halb-
inſel erhalten, war daſelbſt zu einem regulaͤren Syſteme geworden, um ſich von
hieraus nun wieder auf benachbarte Provinzen zu verbreiten. Der Landdroſt von
der Luͤhe
lernte die Vorzuͤge dieſes Syſtems zu Anfange des vorigen Jahrhunderts
daſelbſt kennen, und ſing in den Dreißiger-Jahren deſſelben an, es auf ſeinen Guͤ-
tern in Mecklenburg, jedoch mit gewiſſen Modifikationen, einzufuͤhren. Er zog ſich
dadurch heftigen Widerſpruch, Streit, Spott und Feindſchaft zu, die nachher bei
Gelegenheit der Streitigkeiten mit dem Herzoge, wahrſcheinlich theils die Verfolgun-
gen veranlaßte, denen er unterlag, und die ſeine neue Wirthſchaft in Unordnung
brachten, und ſeine Vermoͤgensumſtaͤnde zuruͤtteten. Deshalb fand er lange Zeit nur
verſteckte Nachahmer, die das Syſtem mit verſchiedenen neuen Modifikationen ganz
in der Stille auf ihren Guͤtern einfuͤhrten, oͤffentlich aber wohl gar dagegen ſprachen.
Auf einmal kam es an den Tag, daß dieſes Syſtem auf vielen Guͤtern, die bei der
Dreifelderwirthſchaft in die hoͤchſte Erſchoͤpfung verfallen waren, und deshalb ihr
Duͤngerland auf eine immer kleinere Flaͤche hatten beſchraͤnken muͤſſen, durch dieſes
Syſtem gehoben, aufs neue in Kraft geſetzt und zu einem ungleich hoͤhern Ertrag ge-
bracht worden war. Waͤhrend und nach dem ſiebenjaͤhrigen Kriege erhielt es aber
erſt den allgemeinen Beifall, und verbreitete ſich uͤber den groͤßten Theil von Meck-
lenburg
und von da aus einzeln im benachbarte Provinzen. Aus dieſen Zeiten ſind
auch die erſten Schriften, welche wir daruͤber haben; z. B. „Roſenows Verſuche
einer Abhandlung vom Ackerbau in der Koppelwirthſchaft, Leipzig 1759.“ „Schu-
machers
gerechtes Verhaͤltniß der Viehzucht zum Ackerbau aus der Mecklenburgi-
ſchen Wirthſchaftsverfaſſung.“ „Gedanken von der Mecklenburgiſchen Wirthſchaft

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[312/0358] Die Koppelwirthſchaft. Freilich ging man in jenen Zeiten wohl ohne alle Ordnung von einem Flecke des Bo- dens zum andern uͤber, ſo wie der bisher angebaute erſchoͤpft war, und mit reichlichen Fruͤchten nicht mehr lohnte. Denn es war aufzubrechender Boden, der zur Weide gedient hatte, genug vorhanden. Wie aber bei vermehrter Bevoͤlkerung das Eigen- thum Graͤnzen erhielt, ſah man ſich genoͤthigt, zu dem verlaſſenen Acker zuruͤckzukeh- ren, fand, daß er durch die Ruhe und dem Weideduͤnger ſeine Kraft wieder erhal- ten hatte, und ließ nun den ſpaͤter aufgebrochenen wieder zur Weide liegen. Von die- ſer Wechſelung finden wir noch in manchen Gegenden Spuren, indem man die auf- gepfluͤgten Ackerbeete unter alten Eichen noch deutlich erkennt. Wahrſcheinlich hatte ſich dieſes Verfahren in dem noͤrdlichſten Theile von Deutſchland, der daͤniſchen Halb- inſel erhalten, war daſelbſt zu einem regulaͤren Syſteme geworden, um ſich von hieraus nun wieder auf benachbarte Provinzen zu verbreiten. Der Landdroſt von der Luͤhe lernte die Vorzuͤge dieſes Syſtems zu Anfange des vorigen Jahrhunderts daſelbſt kennen, und ſing in den Dreißiger-Jahren deſſelben an, es auf ſeinen Guͤ- tern in Mecklenburg, jedoch mit gewiſſen Modifikationen, einzufuͤhren. Er zog ſich dadurch heftigen Widerſpruch, Streit, Spott und Feindſchaft zu, die nachher bei Gelegenheit der Streitigkeiten mit dem Herzoge, wahrſcheinlich theils die Verfolgun- gen veranlaßte, denen er unterlag, und die ſeine neue Wirthſchaft in Unordnung brachten, und ſeine Vermoͤgensumſtaͤnde zuruͤtteten. Deshalb fand er lange Zeit nur verſteckte Nachahmer, die das Syſtem mit verſchiedenen neuen Modifikationen ganz in der Stille auf ihren Guͤtern einfuͤhrten, oͤffentlich aber wohl gar dagegen ſprachen. Auf einmal kam es an den Tag, daß dieſes Syſtem auf vielen Guͤtern, die bei der Dreifelderwirthſchaft in die hoͤchſte Erſchoͤpfung verfallen waren, und deshalb ihr Duͤngerland auf eine immer kleinere Flaͤche hatten beſchraͤnken muͤſſen, durch dieſes Syſtem gehoben, aufs neue in Kraft geſetzt und zu einem ungleich hoͤhern Ertrag ge- bracht worden war. Waͤhrend und nach dem ſiebenjaͤhrigen Kriege erhielt es aber erſt den allgemeinen Beifall, und verbreitete ſich uͤber den groͤßten Theil von Meck- lenburg und von da aus einzeln im benachbarte Provinzen. Aus dieſen Zeiten ſind auch die erſten Schriften, welche wir daruͤber haben; z. B. „Roſenows Verſuche einer Abhandlung vom Ackerbau in der Koppelwirthſchaft, Leipzig 1759.“ „Schu- machers gerechtes Verhaͤltniß der Viehzucht zum Ackerbau aus der Mecklenburgi- ſchen Wirthſchaftsverfaſſung.“ „Gedanken von der Mecklenburgiſchen Wirthſchaft und

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/358>, abgerufen am 23.11.2024.