der Abtheilung der Schläge, besonders in Hinsicht der Wege, die möglichst zu allen Stücken führen müssen, betrieben würde -- sehe ich nicht ein.
§. 320.
Es sind indessen in der Fruchtfolge der Dreifelderweirthschaft selbst auf Fluren, die in Ansehung der Behütung gemeinschaftlich waren, schon oft Veränderungen mit allgemeiner Uebereinstimmung der Interessenten vorgenommen worden. So sind mir verschiedene Dorffelder bekannt, wo man 1) Brache, 2) Gerste, 3) Erbsen, 4) Rocken, 5) Hafer, 6) Rocken und darnach wieder Brache hat, oder man düngt 1) zu Gerste, nimmt 2) Rocken, 3) Brache, 4) Rocken, 5) Erbsen, 6) Gerste, 7) Rocken, 8) Hafer, 9) Brache.
In sehr starkem Voden besorgt man nach gedüngter Brache von der Winterung Lagerkorn, und säet deshalb zuerst lieber Gerste, von der man hier versichert, daß sie sich minder nachtheilig wie der Weizen lagere. Von der Dreifelderwirthschaft aber im Ganzen abzugehn entschließt man sich bei dem Allen nicht.
§. 321.
Die vierfeldrige Wirthschaft ist an einigen Orten schon seit undenklichen ZeitenDie vierfel- drige Wirth- schaft. auf Gemeindefluren eingeführt. Man bant daselbst nach der Brache 1) Winterung, 2) Sommerung, 3) Winterung oder Sommerung, auch wohl gar in diesem Felde Erbsen, und hält darnach wieder Brache. Letzteres ist ein so unwirthschaftliches Verfahren, wie es sich nur denken läßt, indem die Erbsen gehörig bestellt, eine vortref- liche Vorfrucht zum Getreide abgeben, und der Acker keinesweges einer darauf folgen- den Brache bedarf.
Es ist ein vierfeldriges System aber auch von manchen privativen Gutsbe- sitzern für sich sowohl, als für ihre Bauern eingeführt worden, wovon sich manche ungemein große Wirkung versprachen. Die Idee scheint mir auf einem Mißver- ständnisse über das vierseldrige System der Engländer zu beruhen. Denn es kam besonders seit der Zeit in Anregung, wie Friedrich der Große den Vorzug der englischen Landwirthschaft anerkennend, diese durch den Engländer Brown und einige nach England geschickte Wirthschaftsverständige zuerst auf seinen Domainen, dann durch beträchtliche Unterstützungen anderer unternehmender Gutsbesitzer allge- mein in seinen Staaten einführen wollte. Es war anfangs dabei auf ein Kleefeld an- gesehen, außer der Brache, von deren Benutzung zugleich gesprochen wurde. Nach-
Das Felderſyſtem.
der Abtheilung der Schlaͤge, beſonders in Hinſicht der Wege, die moͤglichſt zu allen Stuͤcken fuͤhren muͤſſen, betrieben wuͤrde — ſehe ich nicht ein.
§. 320.
Es ſind indeſſen in der Fruchtfolge der Dreifelderweirthſchaft ſelbſt auf Fluren, die in Anſehung der Behuͤtung gemeinſchaftlich waren, ſchon oft Veraͤnderungen mit allgemeiner Uebereinſtimmung der Intereſſenten vorgenommen worden. So ſind mir verſchiedene Dorffelder bekannt, wo man 1) Brache, 2) Gerſte, 3) Erbſen, 4) Rocken, 5) Hafer, 6) Rocken und darnach wieder Brache hat, oder man duͤngt 1) zu Gerſte, nimmt 2) Rocken, 3) Brache, 4) Rocken, 5) Erbſen, 6) Gerſte, 7) Rocken, 8) Hafer, 9) Brache.
In ſehr ſtarkem Voden beſorgt man nach geduͤngter Brache von der Winterung Lagerkorn, und ſaͤet deshalb zuerſt lieber Gerſte, von der man hier verſichert, daß ſie ſich minder nachtheilig wie der Weizen lagere. Von der Dreifelderwirthſchaft aber im Ganzen abzugehn entſchließt man ſich bei dem Allen nicht.
§. 321.
Die vierfeldrige Wirthſchaft iſt an einigen Orten ſchon ſeit undenklichen ZeitenDie vierfel- drige Wirth- ſchaft. auf Gemeindefluren eingefuͤhrt. Man bant daſelbſt nach der Brache 1) Winterung, 2) Sommerung, 3) Winterung oder Sommerung, auch wohl gar in dieſem Felde Erbſen, und haͤlt darnach wieder Brache. Letzteres iſt ein ſo unwirthſchaftliches Verfahren, wie es ſich nur denken laͤßt, indem die Erbſen gehoͤrig beſtellt, eine vortref- liche Vorfrucht zum Getreide abgeben, und der Acker keinesweges einer darauf folgen- den Brache bedarf.
Es iſt ein vierfeldriges Syſtem aber auch von manchen privativen Gutsbe- ſitzern fuͤr ſich ſowohl, als fuͤr ihre Bauern eingefuͤhrt worden, wovon ſich manche ungemein große Wirkung verſprachen. Die Idee ſcheint mir auf einem Mißver- ſtaͤndniſſe uͤber das vierſeldrige Syſtem der Englaͤnder zu beruhen. Denn es kam beſonders ſeit der Zeit in Anregung, wie Friedrich der Große den Vorzug der engliſchen Landwirthſchaft anerkennend, dieſe durch den Englaͤnder Brown und einige nach England geſchickte Wirthſchaftsverſtaͤndige zuerſt auf ſeinen Domainen, dann durch betraͤchtliche Unterſtuͤtzungen anderer unternehmender Gutsbeſitzer allge- mein in ſeinen Staaten einfuͤhren wollte. Es war anfangs dabei auf ein Kleefeld an- geſehen, außer der Brache, von deren Benutzung zugleich geſprochen wurde. Nach-
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Das Felderſyſtem.
der Abtheilung der Schlaͤge, beſonders in Hinſicht der Wege, die moͤglichſt zu allen
Stuͤcken fuͤhren muͤſſen, betrieben wuͤrde — ſehe ich nicht ein.
§. 320.
Es ſind indeſſen in der Fruchtfolge der Dreifelderweirthſchaft ſelbſt auf Fluren,
die in Anſehung der Behuͤtung gemeinſchaftlich waren, ſchon oft Veraͤnderungen mit
allgemeiner Uebereinſtimmung der Intereſſenten vorgenommen worden. So ſind
mir verſchiedene Dorffelder bekannt, wo man 1) Brache, 2) Gerſte, 3) Erbſen,
4) Rocken, 5) Hafer, 6) Rocken und darnach wieder Brache hat, oder man duͤngt
1) zu Gerſte, nimmt 2) Rocken, 3) Brache, 4) Rocken, 5) Erbſen, 6) Gerſte,
7) Rocken, 8) Hafer, 9) Brache.
In ſehr ſtarkem Voden beſorgt man nach geduͤngter Brache von der Winterung
Lagerkorn, und ſaͤet deshalb zuerſt lieber Gerſte, von der man hier verſichert, daß ſie
ſich minder nachtheilig wie der Weizen lagere. Von der Dreifelderwirthſchaft aber
im Ganzen abzugehn entſchließt man ſich bei dem Allen nicht.
§. 321.
Die vierfeldrige Wirthſchaft iſt an einigen Orten ſchon ſeit undenklichen Zeiten
auf Gemeindefluren eingefuͤhrt. Man bant daſelbſt nach der Brache 1) Winterung,
2) Sommerung, 3) Winterung oder Sommerung, auch wohl gar in dieſem Felde
Erbſen, und haͤlt darnach wieder Brache. Letzteres iſt ein ſo unwirthſchaftliches
Verfahren, wie es ſich nur denken laͤßt, indem die Erbſen gehoͤrig beſtellt, eine vortref-
liche Vorfrucht zum Getreide abgeben, und der Acker keinesweges einer darauf folgen-
den Brache bedarf.
Die vierfel-
drige Wirth-
ſchaft.
Es iſt ein vierfeldriges Syſtem aber auch von manchen privativen Gutsbe-
ſitzern fuͤr ſich ſowohl, als fuͤr ihre Bauern eingefuͤhrt worden, wovon ſich manche
ungemein große Wirkung verſprachen. Die Idee ſcheint mir auf einem Mißver-
ſtaͤndniſſe uͤber das vierſeldrige Syſtem der Englaͤnder zu beruhen. Denn es kam
beſonders ſeit der Zeit in Anregung, wie Friedrich der Große den Vorzug der
engliſchen Landwirthſchaft anerkennend, dieſe durch den Englaͤnder Brown und
einige nach England geſchickte Wirthſchaftsverſtaͤndige zuerſt auf ſeinen Domainen,
dann durch betraͤchtliche Unterſtuͤtzungen anderer unternehmender Gutsbeſitzer allge-
mein in ſeinen Staaten einfuͤhren wollte. Es war anfangs dabei auf ein Kleefeld an-
geſehen, außer der Brache, von deren Benutzung zugleich geſprochen wurde. Nach-
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/355>, abgerufen am 21.07.2024.
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