Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

Bild:
<< vorherige Seite
Landwirthschaftliche Buchhaltung.

Die Kosten, welche das Getreide von seiner Aufbringung auf den Boden an bis
zum Verkauf verursacht, können nicht wohl einzeln auf das Conto jeder Getreideart
eingetragen werden. Deshalb ist ein allgemeines Kornboden-Conto vorhanden, in
welchem z. B. die Kosten des Umschippens, wiederholten Reinigens, und besonders
des Verführens eingetragen werden. Wenn man will, kann man sie dann, nach
Verhältniß der Quantität oder des Geldwerths, auf jede einzelne Getreideart wie-
der repartiren.

Auch andere Produktionen haben ihre besondere Erzeugungs- und Vorraths-
Conto's. Ersteres hat auf der Debetseite die sämmtlichen Baukosten, und auf der
Creditseite den Ertrag, so wie er vom Felde abgeführt worden. Dieser kommt dann
wieder auf das Debet des Vorraths-Conto's zu stehen, und dessen Credit enthält
dann die Verwendung für die verschiedenen Artikel. Wenn jedoch einige Erzeugnisse
gleich vom Felde ab konsumirt werden, z. B. der grüne Klee, grüne Wicken, auch
ein Theil der Wasserrüben, so wird dies unmittelbar demjenigen Vieh-Conto, wel-
ches sie erhalten hat, zur Last, und der Produktion zu gut geschrieben. Hier ist die
Ausmittelung des Werths nach Gelde allerdings schwankend. Ich bestimme ihn nach
ungefährem Ueberschlage der Produktionskosten; andere werden ihn vielleicht richtiger
nach der Nutzung zu bestimmen glauben. Ich glaube jedoch, daß die Gründe für
ersteres bei den gewöhnlichen landwirthschaftlichen Verhältnissen überwiegen.

Das Vieh- und Geschirr-Inventarium wird jetzt mit dem Ablaufe eines jeden
Rechnungsjahres taxirt, ein neues Verzeichniß davon angefertigt, oder bei minder
erheblicher Veränderung das vorige supplirt. Der Werth des Inventariums wird
dann unter Hauptrubriken dem künftigen Jahre zur Last geschrieben. Es kommt so-
nach eine jede Verbesserung des Inventariums jedem Jahre zu gut, und jede Ver-
schlechterung ihm zur Last. Angekauftes Vieh kommt auf das Debet des Vieh-In-
ventariums, verkauftes auf dessen Credit. Wenn ein Stück Vieh verunglückt, so
wird dieses auch auf das Credit des Inventariums gesetzt, und auf das Debet desje-
nigen Vieh-Conto's übertragen, wozu es gehört. Verunglückt z. B. eine Kuh, so
muß der Schaden von der Meierei oder Kuhnutzung getragen werden; verunglückt
ein Pferd, so fällt der Verlust dem Gespann-Conto zur Last. Dies ist einer von den
Punkten, woran die meisten im Anfange Anstoß genommen haben, weil es ihnen
auffallend ist, daß ein Verlust dem Vieh-Inventarium zu gut geschrieben werden

Landwirthſchaftliche Buchhaltung.

Die Koſten, welche das Getreide von ſeiner Aufbringung auf den Boden an bis
zum Verkauf verurſacht, koͤnnen nicht wohl einzeln auf das Conto jeder Getreideart
eingetragen werden. Deshalb iſt ein allgemeines Kornboden-Conto vorhanden, in
welchem z. B. die Koſten des Umſchippens, wiederholten Reinigens, und beſonders
des Verfuͤhrens eingetragen werden. Wenn man will, kann man ſie dann, nach
Verhaͤltniß der Quantitaͤt oder des Geldwerths, auf jede einzelne Getreideart wie-
der repartiren.

Auch andere Produktionen haben ihre beſondere Erzeugungs- und Vorraths-
Conto’s. Erſteres hat auf der Debetſeite die ſaͤmmtlichen Baukoſten, und auf der
Creditſeite den Ertrag, ſo wie er vom Felde abgefuͤhrt worden. Dieſer kommt dann
wieder auf das Debet des Vorraths-Conto’s zu ſtehen, und deſſen Credit enthaͤlt
dann die Verwendung fuͤr die verſchiedenen Artikel. Wenn jedoch einige Erzeugniſſe
gleich vom Felde ab konſumirt werden, z. B. der gruͤne Klee, gruͤne Wicken, auch
ein Theil der Waſſerruͤben, ſo wird dies unmittelbar demjenigen Vieh-Conto, wel-
ches ſie erhalten hat, zur Laſt, und der Produktion zu gut geſchrieben. Hier iſt die
Ausmittelung des Werths nach Gelde allerdings ſchwankend. Ich beſtimme ihn nach
ungefaͤhrem Ueberſchlage der Produktionskoſten; andere werden ihn vielleicht richtiger
nach der Nutzung zu beſtimmen glauben. Ich glaube jedoch, daß die Gruͤnde fuͤr
erſteres bei den gewoͤhnlichen landwirthſchaftlichen Verhaͤltniſſen uͤberwiegen.

Das Vieh- und Geſchirr-Inventarium wird jetzt mit dem Ablaufe eines jeden
Rechnungsjahres taxirt, ein neues Verzeichniß davon angefertigt, oder bei minder
erheblicher Veraͤnderung das vorige ſupplirt. Der Werth des Inventariums wird
dann unter Hauptrubriken dem kuͤnftigen Jahre zur Laſt geſchrieben. Es kommt ſo-
nach eine jede Verbeſſerung des Inventariums jedem Jahre zu gut, und jede Ver-
ſchlechterung ihm zur Laſt. Angekauftes Vieh kommt auf das Debet des Vieh-In-
ventariums, verkauftes auf deſſen Credit. Wenn ein Stuͤck Vieh verungluͤckt, ſo
wird dieſes auch auf das Credit des Inventariums geſetzt, und auf das Debet desje-
nigen Vieh-Conto’s uͤbertragen, wozu es gehoͤrt. Verungluͤckt z. B. eine Kuh, ſo
muß der Schaden von der Meierei oder Kuhnutzung getragen werden; verungluͤckt
ein Pferd, ſo faͤllt der Verluſt dem Geſpann-Conto zur Laſt. Dies iſt einer von den
Punkten, woran die meiſten im Anfange Anſtoß genommen haben, weil es ihnen
auffallend iſt, daß ein Verluſt dem Vieh-Inventarium zu gut geſchrieben werden

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <pb facs="#f0274" n="230"/>
            <fw place="top" type="header">Landwirth&#x017F;chaftliche Buchhaltung.</fw><lb/>
            <p>Die Ko&#x017F;ten, welche das Getreide von &#x017F;einer Aufbringung auf den Boden an bis<lb/>
zum Verkauf verur&#x017F;acht, ko&#x0364;nnen nicht wohl einzeln auf das Conto jeder Getreideart<lb/>
eingetragen werden. Deshalb i&#x017F;t ein allgemeines Kornboden-Conto vorhanden, in<lb/>
welchem z. B. die Ko&#x017F;ten des Um&#x017F;chippens, wiederholten Reinigens, und be&#x017F;onders<lb/>
des Verfu&#x0364;hrens eingetragen werden. Wenn man will, kann man &#x017F;ie dann, nach<lb/>
Verha&#x0364;ltniß der Quantita&#x0364;t oder des Geldwerths, auf jede einzelne Getreideart wie-<lb/>
der repartiren.</p><lb/>
            <p>Auch andere Produktionen haben ihre be&#x017F;ondere Erzeugungs- und Vorraths-<lb/>
Conto&#x2019;s. Er&#x017F;teres hat auf der Debet&#x017F;eite die &#x017F;a&#x0364;mmtlichen Bauko&#x017F;ten, und auf der<lb/>
Credit&#x017F;eite den Ertrag, &#x017F;o wie er vom Felde abgefu&#x0364;hrt worden. Die&#x017F;er kommt dann<lb/>
wieder auf das Debet des Vorraths-Conto&#x2019;s zu <choice><sic>&#x017F;iehen</sic><corr>&#x017F;tehen</corr></choice>, und de&#x017F;&#x017F;en Credit entha&#x0364;lt<lb/>
dann die Verwendung fu&#x0364;r die ver&#x017F;chiedenen Artikel. Wenn jedoch einige Erzeugni&#x017F;&#x017F;e<lb/>
gleich vom Felde ab kon&#x017F;umirt werden, z. B. der gru&#x0364;ne Klee, gru&#x0364;ne Wicken, auch<lb/>
ein Theil der Wa&#x017F;&#x017F;erru&#x0364;ben, &#x017F;o wird dies unmittelbar demjenigen Vieh-Conto, wel-<lb/>
ches &#x017F;ie erhalten hat, zur La&#x017F;t, und der Produktion zu gut ge&#x017F;chrieben. Hier i&#x017F;t die<lb/>
Ausmittelung des Werths nach Gelde allerdings &#x017F;chwankend. Ich be&#x017F;timme ihn nach<lb/>
ungefa&#x0364;hrem Ueber&#x017F;chlage der Produktionsko&#x017F;ten; andere werden ihn vielleicht richtiger<lb/>
nach der Nutzung zu be&#x017F;timmen glauben. Ich glaube jedoch, daß die Gru&#x0364;nde fu&#x0364;r<lb/>
er&#x017F;teres bei den gewo&#x0364;hnlichen landwirth&#x017F;chaftlichen Verha&#x0364;ltni&#x017F;&#x017F;en u&#x0364;berwiegen.</p><lb/>
            <p>Das Vieh- und Ge&#x017F;chirr-Inventarium wird jetzt mit dem Ablaufe eines jeden<lb/>
Rechnungsjahres taxirt, ein neues Verzeichniß davon angefertigt, oder bei minder<lb/>
erheblicher Vera&#x0364;nderung das vorige &#x017F;upplirt. Der Werth des Inventariums wird<lb/>
dann unter Hauptrubriken dem ku&#x0364;nftigen Jahre zur La&#x017F;t ge&#x017F;chrieben. Es kommt &#x017F;o-<lb/>
nach eine jede Verbe&#x017F;&#x017F;erung des Inventariums jedem Jahre zu gut, und jede Ver-<lb/>
&#x017F;chlechterung ihm zur La&#x017F;t. Angekauftes Vieh kommt auf das Debet des Vieh-In-<lb/>
ventariums, verkauftes auf de&#x017F;&#x017F;en Credit. Wenn ein Stu&#x0364;ck Vieh verunglu&#x0364;ckt, &#x017F;o<lb/>
wird die&#x017F;es auch auf das Credit des Inventariums ge&#x017F;etzt, und auf das Debet desje-<lb/>
nigen Vieh-Conto&#x2019;s u&#x0364;bertragen, wozu es geho&#x0364;rt. Verunglu&#x0364;ckt z. B. eine Kuh, &#x017F;o<lb/>
muß der Schaden von der Meierei oder Kuhnutzung getragen werden; verunglu&#x0364;ckt<lb/>
ein Pferd, &#x017F;o fa&#x0364;llt der Verlu&#x017F;t dem Ge&#x017F;pann-Conto zur La&#x017F;t. Dies i&#x017F;t einer von den<lb/>
Punkten, woran die mei&#x017F;ten im Anfange An&#x017F;toß genommen haben, weil es ihnen<lb/>
auffallend i&#x017F;t, daß ein Verlu&#x017F;t dem Vieh-Inventarium zu gut ge&#x017F;chrieben werden<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[230/0274] Landwirthſchaftliche Buchhaltung. Die Koſten, welche das Getreide von ſeiner Aufbringung auf den Boden an bis zum Verkauf verurſacht, koͤnnen nicht wohl einzeln auf das Conto jeder Getreideart eingetragen werden. Deshalb iſt ein allgemeines Kornboden-Conto vorhanden, in welchem z. B. die Koſten des Umſchippens, wiederholten Reinigens, und beſonders des Verfuͤhrens eingetragen werden. Wenn man will, kann man ſie dann, nach Verhaͤltniß der Quantitaͤt oder des Geldwerths, auf jede einzelne Getreideart wie- der repartiren. Auch andere Produktionen haben ihre beſondere Erzeugungs- und Vorraths- Conto’s. Erſteres hat auf der Debetſeite die ſaͤmmtlichen Baukoſten, und auf der Creditſeite den Ertrag, ſo wie er vom Felde abgefuͤhrt worden. Dieſer kommt dann wieder auf das Debet des Vorraths-Conto’s zu ſtehen, und deſſen Credit enthaͤlt dann die Verwendung fuͤr die verſchiedenen Artikel. Wenn jedoch einige Erzeugniſſe gleich vom Felde ab konſumirt werden, z. B. der gruͤne Klee, gruͤne Wicken, auch ein Theil der Waſſerruͤben, ſo wird dies unmittelbar demjenigen Vieh-Conto, wel- ches ſie erhalten hat, zur Laſt, und der Produktion zu gut geſchrieben. Hier iſt die Ausmittelung des Werths nach Gelde allerdings ſchwankend. Ich beſtimme ihn nach ungefaͤhrem Ueberſchlage der Produktionskoſten; andere werden ihn vielleicht richtiger nach der Nutzung zu beſtimmen glauben. Ich glaube jedoch, daß die Gruͤnde fuͤr erſteres bei den gewoͤhnlichen landwirthſchaftlichen Verhaͤltniſſen uͤberwiegen. Das Vieh- und Geſchirr-Inventarium wird jetzt mit dem Ablaufe eines jeden Rechnungsjahres taxirt, ein neues Verzeichniß davon angefertigt, oder bei minder erheblicher Veraͤnderung das vorige ſupplirt. Der Werth des Inventariums wird dann unter Hauptrubriken dem kuͤnftigen Jahre zur Laſt geſchrieben. Es kommt ſo- nach eine jede Verbeſſerung des Inventariums jedem Jahre zu gut, und jede Ver- ſchlechterung ihm zur Laſt. Angekauftes Vieh kommt auf das Debet des Vieh-In- ventariums, verkauftes auf deſſen Credit. Wenn ein Stuͤck Vieh verungluͤckt, ſo wird dieſes auch auf das Credit des Inventariums geſetzt, und auf das Debet desje- nigen Vieh-Conto’s uͤbertragen, wozu es gehoͤrt. Verungluͤckt z. B. eine Kuh, ſo muß der Schaden von der Meierei oder Kuhnutzung getragen werden; verungluͤckt ein Pferd, ſo faͤllt der Verluſt dem Geſpann-Conto zur Laſt. Dies iſt einer von den Punkten, woran die meiſten im Anfange Anſtoß genommen haben, weil es ihnen auffallend iſt, daß ein Verluſt dem Vieh-Inventarium zu gut geſchrieben werden

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/274
Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/274>, abgerufen am 22.11.2024.