der mehreren Rutine, die man darin hat. Sonst zeichnet sie sich keinesweges durch Einfachheit aus, indem sie mehrere Bücher erfordert, die meisten Artikel mehrmals eingetragen werden müssen, und das Nachschlagen beschwerlich ist. Bei allem dem giebt sie doch keine klare Ansicht der Wirthschaftsverhältnisse.
§. 239.
Es fehlt ihr insbesondere noch eine Nachweisung der bezahlten und verwandtenVon der Ar- beits-Verech- nung. Arbeit, eines der wichtigsten Momente in der ganzen Wirthschaft. Man kann ihr diese jedoch in einem besondern Buche ertheilen. Ueber die Art und Weise, die Arbeitsberechnung zu machen, werden wir bald reden.
In diesem Buche oder im Viehregister könnte dann auch eine Berechnung des Düngers angelegt werden, welche man in den meisten Buchführungen dieser Art ebenfalls zu übersehen pflegt, obwohl Arbeit und Dünger dasjenige ist, woraus der Ertrag einer jeden Wirthschaft hauptsächlich hervorgeht oder modifizirt wird.
§. 240.
Bevor wir auf andere Buchführungsmethoden kommen, muß erst die Frage er-Zu welcher Jahreszeit die Rechnung ab- zuschließen sey? örtert werden, in welchem Zeitpunkte jährlich abgeschlossen und wieder angefangen werden könne. Man hat dazu sehr verschiedene Termine gewählt. Der beste ist ohne Zweifel derjenige, wo ein gewisser Abschnitt und Ruhestand der Geschäfte erfolgt, und wo der größere Theil der Produktionen schon verwendet, folglich bekannt und ein kleinerer Theil nur noch übrig ist. Der Anfang des bürgerlichen Jahres paßt sich also durchaus nicht dazu. Eben so wenig scheint mir der Herbst- oder Frühjahrstermin jenen Forderungen angemessen. In hiesigen Gegenden ist der erste Julius gebräuch- lich, und allerdings in mancher Hinsicht zweckmäßig. Doch gefällt es mir nicht, daß die Heuernte dadurch mehrentheils in zwei Theile zerschnitten wird, und ich ziehe da- her den Anfang des Junius vor, und wähle diesen in der Folge für meine eigene Wirthschaft, zumahl da in diesem Monate diejenigen Geschäfte, welche besondere Aufmerksamkeit erfordern, ziemlich ruhen, und also zur Untersuchung der Vorräthe, des Inventariums und des Zustandes der ganzen Wirthschaft die meiste Muße ist. Indessen kann man Gründe haben, sich darin nach der Observanz seiner Gegend zu richten, und besonders denjenigen Termin zu wählen, der zur An- und Abtretung der
Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
der mehreren Rutine, die man darin hat. Sonſt zeichnet ſie ſich keinesweges durch Einfachheit aus, indem ſie mehrere Buͤcher erfordert, die meiſten Artikel mehrmals eingetragen werden muͤſſen, und das Nachſchlagen beſchwerlich iſt. Bei allem dem giebt ſie doch keine klare Anſicht der Wirthſchaftsverhaͤltniſſe.
§. 239.
Es fehlt ihr insbeſondere noch eine Nachweiſung der bezahlten und verwandtenVon der Ar- beits-Verech- nung. Arbeit, eines der wichtigſten Momente in der ganzen Wirthſchaft. Man kann ihr dieſe jedoch in einem beſondern Buche ertheilen. Ueber die Art und Weiſe, die Arbeitsberechnung zu machen, werden wir bald reden.
In dieſem Buche oder im Viehregiſter koͤnnte dann auch eine Berechnung des Duͤngers angelegt werden, welche man in den meiſten Buchfuͤhrungen dieſer Art ebenfalls zu uͤberſehen pflegt, obwohl Arbeit und Duͤnger dasjenige iſt, woraus der Ertrag einer jeden Wirthſchaft hauptſaͤchlich hervorgeht oder modifizirt wird.
§. 240.
Bevor wir auf andere Buchfuͤhrungsmethoden kommen, muß erſt die Frage er-Zu welcher Jahreszeit die Rechnung ab- zuſchließen ſey? oͤrtert werden, in welchem Zeitpunkte jaͤhrlich abgeſchloſſen und wieder angefangen werden koͤnne. Man hat dazu ſehr verſchiedene Termine gewaͤhlt. Der beſte iſt ohne Zweifel derjenige, wo ein gewiſſer Abſchnitt und Ruheſtand der Geſchaͤfte erfolgt, und wo der groͤßere Theil der Produktionen ſchon verwendet, folglich bekannt und ein kleinerer Theil nur noch uͤbrig iſt. Der Anfang des buͤrgerlichen Jahres paßt ſich alſo durchaus nicht dazu. Eben ſo wenig ſcheint mir der Herbſt- oder Fruͤhjahrstermin jenen Forderungen angemeſſen. In hieſigen Gegenden iſt der erſte Julius gebraͤuch- lich, und allerdings in mancher Hinſicht zweckmaͤßig. Doch gefaͤllt es mir nicht, daß die Heuernte dadurch mehrentheils in zwei Theile zerſchnitten wird, und ich ziehe da- her den Anfang des Junius vor, und waͤhle dieſen in der Folge fuͤr meine eigene Wirthſchaft, zumahl da in dieſem Monate diejenigen Geſchaͤfte, welche beſondere Aufmerkſamkeit erfordern, ziemlich ruhen, und alſo zur Unterſuchung der Vorraͤthe, des Inventariums und des Zuſtandes der ganzen Wirthſchaft die meiſte Muße iſt. Indeſſen kann man Gruͤnde haben, ſich darin nach der Obſervanz ſeiner Gegend zu richten, und beſonders denjenigen Termin zu waͤhlen, der zur An- und Abtretung der
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[221/0257]
Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
der mehreren Rutine, die man darin hat. Sonſt zeichnet ſie ſich keinesweges durch
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eingetragen werden muͤſſen, und das Nachſchlagen beſchwerlich iſt. Bei allem dem
giebt ſie doch keine klare Anſicht der Wirthſchaftsverhaͤltniſſe.
§. 239.
Es fehlt ihr insbeſondere noch eine Nachweiſung der bezahlten und verwandten
Arbeit, eines der wichtigſten Momente in der ganzen Wirthſchaft. Man kann ihr
dieſe jedoch in einem beſondern Buche ertheilen. Ueber die Art und Weiſe, die
Arbeitsberechnung zu machen, werden wir bald reden.
Von der Ar-
beits-Verech-
nung.
In dieſem Buche oder im Viehregiſter koͤnnte dann auch eine Berechnung des
Duͤngers angelegt werden, welche man in den meiſten Buchfuͤhrungen dieſer Art
ebenfalls zu uͤberſehen pflegt, obwohl Arbeit und Duͤnger dasjenige iſt, woraus der
Ertrag einer jeden Wirthſchaft hauptſaͤchlich hervorgeht oder modifizirt wird.
§. 240.
Bevor wir auf andere Buchfuͤhrungsmethoden kommen, muß erſt die Frage er-
oͤrtert werden, in welchem Zeitpunkte jaͤhrlich abgeſchloſſen und wieder angefangen
werden koͤnne. Man hat dazu ſehr verſchiedene Termine gewaͤhlt. Der beſte iſt ohne
Zweifel derjenige, wo ein gewiſſer Abſchnitt und Ruheſtand der Geſchaͤfte erfolgt,
und wo der groͤßere Theil der Produktionen ſchon verwendet, folglich bekannt und ein
kleinerer Theil nur noch uͤbrig iſt. Der Anfang des buͤrgerlichen Jahres paßt ſich alſo
durchaus nicht dazu. Eben ſo wenig ſcheint mir der Herbſt- oder Fruͤhjahrstermin
jenen Forderungen angemeſſen. In hieſigen Gegenden iſt der erſte Julius gebraͤuch-
lich, und allerdings in mancher Hinſicht zweckmaͤßig. Doch gefaͤllt es mir nicht, daß
die Heuernte dadurch mehrentheils in zwei Theile zerſchnitten wird, und ich ziehe da-
her den Anfang des Junius vor, und waͤhle dieſen in der Folge fuͤr meine eigene
Wirthſchaft, zumahl da in dieſem Monate diejenigen Geſchaͤfte, welche beſondere
Aufmerkſamkeit erfordern, ziemlich ruhen, und alſo zur Unterſuchung der Vorraͤthe,
des Inventariums und des Zuſtandes der ganzen Wirthſchaft die meiſte Muße iſt.
Indeſſen kann man Gruͤnde haben, ſich darin nach der Obſervanz ſeiner Gegend zu
richten, und beſonders denjenigen Termin zu waͤhlen, der zur An- und Abtretung der
Zu welcher
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/257>, abgerufen am 16.07.2024.
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