Ein Anhang, welcher das Verzeichniß des eingeernteten Getreides nach Man- deln angiebt, mit Bemerkung der Scheunen und Tasse, wo es eingefahren ist, pflegt die Getreiderechnung zu beschließen.
Nach dem Getreide folgt die Einnahme und Ausgabe anderer vegetabilischen Produkte, z. B. des Wiesen- und Kleeheues, der Kartoffeln, Rüben, Möhren, Kohls, Hanfes, Flachses, Mohns, und was weiter in der Wirthschaft gewon- nen wird.
§. 237.
3) Der Vieh- rechnung.No. 3. Die Viehberechnung in einem besondern Buche enthält zuvör- derst ein genaueres Verzeichniß der einzelnen Stücke jeder Viehart nach ihren Num- mern und Namen, mit Bemerkung ihrer Art oder Race, Alters, Tugenden oder Fehlern, und ihres Werthes beim Anfange des Rechnungsjahres, z. B. von den Kü- hen auf folgende Weise:
[Tabelle]
Die gegenüberstehende Seite bleibt offen, um noch bei jedem Stücke die im Laufe des Jahres gemachten Bemerkungen beizuschreiben.
Auf eine ähnliche Weise wird von einer jeden andern Viehart ein Verzeichniß angefertigt.
Dann folgen die monatlichen Viehrechnungen in Rücksicht des Zuwach- ses und Abganges nach folgendem Schema, in welchem die Nummern Bezug haben auf jenes Inventarium:
Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
Ein Anhang, welcher das Verzeichniß des eingeernteten Getreides nach Man- deln angiebt, mit Bemerkung der Scheunen und Taſſe, wo es eingefahren iſt, pflegt die Getreiderechnung zu beſchließen.
Nach dem Getreide folgt die Einnahme und Ausgabe anderer vegetabiliſchen Produkte, z. B. des Wieſen- und Kleeheues, der Kartoffeln, Ruͤben, Moͤhren, Kohls, Hanfes, Flachſes, Mohns, und was weiter in der Wirthſchaft gewon- nen wird.
§. 237.
3) Der Vieh- rechnung.No. 3. Die Viehberechnung in einem beſondern Buche enthaͤlt zuvoͤr- derſt ein genaueres Verzeichniß der einzelnen Stuͤcke jeder Viehart nach ihren Num- mern und Namen, mit Bemerkung ihrer Art oder Race, Alters, Tugenden oder Fehlern, und ihres Werthes beim Anfange des Rechnungsjahres, z. B. von den Kuͤ- hen auf folgende Weiſe:
[Tabelle]
Die gegenuͤberſtehende Seite bleibt offen, um noch bei jedem Stuͤcke die im Laufe des Jahres gemachten Bemerkungen beizuſchreiben.
Auf eine aͤhnliche Weiſe wird von einer jeden andern Viehart ein Verzeichniß angefertigt.
Dann folgen die monatlichen Viehrechnungen in Ruͤckſicht des Zuwach- ſes und Abganges nach folgendem Schema, in welchem die Nummern Bezug haben auf jenes Inventarium:
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Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
Ein Anhang, welcher das Verzeichniß des eingeernteten Getreides nach Man-
deln angiebt, mit Bemerkung der Scheunen und Taſſe, wo es eingefahren iſt, pflegt
die Getreiderechnung zu beſchließen.
Nach dem Getreide folgt die Einnahme und Ausgabe anderer vegetabiliſchen
Produkte, z. B. des Wieſen- und Kleeheues, der Kartoffeln, Ruͤben, Moͤhren,
Kohls, Hanfes, Flachſes, Mohns, und was weiter in der Wirthſchaft gewon-
nen wird.
§. 237.
No. 3. Die Viehberechnung in einem beſondern Buche enthaͤlt zuvoͤr-
derſt ein genaueres Verzeichniß der einzelnen Stuͤcke jeder Viehart nach ihren Num-
mern und Namen, mit Bemerkung ihrer Art oder Race, Alters, Tugenden oder
Fehlern, und ihres Werthes beim Anfange des Rechnungsjahres, z. B. von den Kuͤ-
hen auf folgende Weiſe:
Die gegenuͤberſtehende Seite bleibt offen, um noch bei jedem Stuͤcke die im Laufe des
Jahres gemachten Bemerkungen beizuſchreiben.
3) Der Vieh-
rechnung.
Auf eine aͤhnliche Weiſe wird von einer jeden andern Viehart ein Verzeichniß
angefertigt.
Dann folgen die monatlichen Viehrechnungen in Ruͤckſicht des Zuwach-
ſes und Abganges nach folgendem Schema, in welchem die Nummern Bezug
haben auf jenes Inventarium:
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/254>, abgerufen am 22.02.2025.
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