Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Landwirthschaftliche Buchhaltung. zelnen nutzbaren Theilen enthalten, und eine vollständige Uebersicht aller Verhältnisseauf möglichst klare und bestimmte Weise vor Augen legen. Es gehören dazu vor Allem die Charten nebst den sie erläuternden Re-Charten. Sie können in der Folge vereint mit einander oder zusammengetragen dargestellt 1) Bei der Vermessungscharte wird nur Rücksicht auf die Fläche und 2) Die Bonitirungscharte, auf welcher die Bodenarten nach ihrer ver- 3) Die Nutzungscharte. Sie enthält diejenigen künstlichen Abtheilungen, Landwirthſchaftliche Buchhaltung. zelnen nutzbaren Theilen enthalten, und eine vollſtaͤndige Ueberſicht aller Verhaͤltniſſeauf moͤglichſt klare und beſtimmte Weiſe vor Augen legen. Es gehoͤren dazu vor Allem die Charten nebſt den ſie erlaͤuternden Re-Charten. Sie koͤnnen in der Folge vereint mit einander oder zuſammengetragen dargeſtellt 1) Bei der Vermeſſungscharte wird nur Ruͤckſicht auf die Flaͤche und 2) Die Bonitirungscharte, auf welcher die Bodenarten nach ihrer ver- 3) Die Nutzungscharte. Sie enthaͤlt diejenigen kuͤnſtlichen Abtheilungen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0235" n="205"/><fw place="top" type="header">Landwirthſchaftliche Buchhaltung.</fw><lb/> zelnen nutzbaren Theilen enthalten, und eine vollſtaͤndige Ueberſicht aller Verhaͤltniſſe<lb/> auf moͤglichſt klare und beſtimmte Weiſe vor Augen legen.</p><lb/> <p>Es gehoͤren dazu vor Allem die <hi rendition="#g">Charten</hi> nebſt den ſie erlaͤuternden <hi rendition="#g">Re-</hi><note place="right">Charten.<lb/> Vermeſſungs-<lb/> Bonitirungs-<lb/> Nutzungs-<lb/> Charte.</note><lb/><hi rendition="#g">giſtern.</hi> Man unterſcheidet dreierlei Arten von Charten, 1) die <hi rendition="#g">Vermeſſungs-<lb/> charte;</hi> 2) die <hi rendition="#g">Bonitirungscharte;</hi> 3) die <hi rendition="#g">Nutzungscharte.</hi></p><lb/> <p>Sie koͤnnen in der Folge vereint mit einander oder zuſammengetragen dargeſtellt<lb/> werden. Jedoch werden ſie einzeln und in Bezug auf einander angefertigt. Und es<lb/> iſt in mancher Hinſicht nicht ohne Nutzen, jede Art abgeſondert und rein beizubehalten.</p><lb/> <p>1) Bei der <hi rendition="#g">Vermeſſungscharte</hi> wird nur Ruͤckſicht auf die Flaͤche und<lb/> deren bleibende natuͤrliche Abtheilungen und Graͤnzzeichen genommen. Jedoch koͤn-<lb/> nen auch wohl ſolche Gegenſtaͤnde, welche man wegzuſchaffen ſich nicht leicht bewogen<lb/> finden wird, als Merkzeichen angedeutet ſeyn, wozu alſo Graͤnzſteine, Graͤnzhuͤgel,<lb/> auch wohl einzelne große Baͤume gehoͤren.</p><lb/> <p>2) Die <hi rendition="#g">Bonitirungscharte,</hi> auf welcher die Bodenarten nach ihrer ver-<lb/> ſchiedenen Guͤte, am beſten durch Farben und Nuͤanzirungen derſelben bezeichnet,<lb/> und die Graͤnzen und Uebergaͤnge derſelben ſinnlich angedeutet ſind. Wo die Ver-<lb/> ſchiedenheit des Bodens und die Abwechſelung deſſelben groß iſt und haͤufig vorkommt,<lb/> iſt es rathſam, dieſe Charten nach einem ungleich groͤßern Maaßſtabe anzufertigen,<lb/> wie bei der Vermeſſungs- und Nutzungscharte noͤthig iſt, und deshalb jeder Abthei-<lb/> lung der Feldflur ein beſonderes Blatt zu widmen. Es kann dies an die bei der Be-<lb/> ſtellung zu nehmenden Maaßregeln beſſer erinnern. Es muß bei dieſer Bonitirungs-<lb/> oder Bodenartscharte insbeſondere auch auf den Feuchtigkeitsgrad geachtet, und dieſer<lb/> bei beſonders trockenen und feuchten Stellen auf irgend eine Weiſe bezeichnet ſeyn.<lb/> Sie muß uns ein lebhaftes, aber zugleich mathematiſch richtiges Gemaͤlde vom Bo-<lb/> den und deſſen ſaͤmmtlichen phyſiſchen Eigenſchaften darſtellen.</p><lb/> <p>3) Die <hi rendition="#g">Nutzungscharte.</hi> Sie enthaͤlt diejenigen kuͤnſtlichen Abtheilungen,<lb/> welche man in der Feldmark gemacht oder zu machen beſchloſſen hat. Es iſt aber<lb/> rathſam, ſich nicht bloß auf die Hauptabtheilungen oder Schlaͤge zu beſchraͤnken, ſon-<lb/> dern auch die Unterabtheilungen, inſofern ſie bei der Beſtellung irgend in Betracht<lb/> kommen koͤnnen, darauf zu bemerken, vielleicht ſogar einzelne Gewende oder Acker-<lb/> beete, um die darauf zu verwendende Arbeit, Duͤngung und Einſaat gleich uͤber-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [205/0235]
Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
zelnen nutzbaren Theilen enthalten, und eine vollſtaͤndige Ueberſicht aller Verhaͤltniſſe
auf moͤglichſt klare und beſtimmte Weiſe vor Augen legen.
Es gehoͤren dazu vor Allem die Charten nebſt den ſie erlaͤuternden Re-
giſtern. Man unterſcheidet dreierlei Arten von Charten, 1) die Vermeſſungs-
charte; 2) die Bonitirungscharte; 3) die Nutzungscharte.
Charten.
Vermeſſungs-
Bonitirungs-
Nutzungs-
Charte.
Sie koͤnnen in der Folge vereint mit einander oder zuſammengetragen dargeſtellt
werden. Jedoch werden ſie einzeln und in Bezug auf einander angefertigt. Und es
iſt in mancher Hinſicht nicht ohne Nutzen, jede Art abgeſondert und rein beizubehalten.
1) Bei der Vermeſſungscharte wird nur Ruͤckſicht auf die Flaͤche und
deren bleibende natuͤrliche Abtheilungen und Graͤnzzeichen genommen. Jedoch koͤn-
nen auch wohl ſolche Gegenſtaͤnde, welche man wegzuſchaffen ſich nicht leicht bewogen
finden wird, als Merkzeichen angedeutet ſeyn, wozu alſo Graͤnzſteine, Graͤnzhuͤgel,
auch wohl einzelne große Baͤume gehoͤren.
2) Die Bonitirungscharte, auf welcher die Bodenarten nach ihrer ver-
ſchiedenen Guͤte, am beſten durch Farben und Nuͤanzirungen derſelben bezeichnet,
und die Graͤnzen und Uebergaͤnge derſelben ſinnlich angedeutet ſind. Wo die Ver-
ſchiedenheit des Bodens und die Abwechſelung deſſelben groß iſt und haͤufig vorkommt,
iſt es rathſam, dieſe Charten nach einem ungleich groͤßern Maaßſtabe anzufertigen,
wie bei der Vermeſſungs- und Nutzungscharte noͤthig iſt, und deshalb jeder Abthei-
lung der Feldflur ein beſonderes Blatt zu widmen. Es kann dies an die bei der Be-
ſtellung zu nehmenden Maaßregeln beſſer erinnern. Es muß bei dieſer Bonitirungs-
oder Bodenartscharte insbeſondere auch auf den Feuchtigkeitsgrad geachtet, und dieſer
bei beſonders trockenen und feuchten Stellen auf irgend eine Weiſe bezeichnet ſeyn.
Sie muß uns ein lebhaftes, aber zugleich mathematiſch richtiges Gemaͤlde vom Bo-
den und deſſen ſaͤmmtlichen phyſiſchen Eigenſchaften darſtellen.
3) Die Nutzungscharte. Sie enthaͤlt diejenigen kuͤnſtlichen Abtheilungen,
welche man in der Feldmark gemacht oder zu machen beſchloſſen hat. Es iſt aber
rathſam, ſich nicht bloß auf die Hauptabtheilungen oder Schlaͤge zu beſchraͤnken, ſon-
dern auch die Unterabtheilungen, inſofern ſie bei der Beſtellung irgend in Betracht
kommen koͤnnen, darauf zu bemerken, vielleicht ſogar einzelne Gewende oder Acker-
beete, um die darauf zu verwendende Arbeit, Duͤngung und Einſaat gleich uͤber-
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