Wenn beim Einfahren die Entfernung des Ackers vom Hofe nicht groß ist, und die Arbeit mit Wechselwagen rasch geht, so beschäftigt ein Gespann zwei männliche Lader und eine Nachharkerin, sonst aber nur einen Mann.
Zum Abladen in der Scheune werden bei jener raschen Arbeit zwei männliche Ablader und zwei männliche Tasser, und auf jede 10 Fuß der Tiefe des Tasses drei weibliche Personen erfordert. Bei längern Zwischenzeiten sind zwei männliche Per- sonen überhaupt genug.
Wenn man mit den Pferderechen die Stoppel nachrecht, so macht ein Pferd und ein Mann täglich 10 Morgen.
7) Beim Heumähen rechnet man 11/2 Morgen auf den Mäher, und eben so viel beim Heuwerben auf eine weibliche Person. Bei der oft großen Entfernung der Wiesen muß weniger angenommen werden, und beim Heuwerben macht die Witte- rung einen beträchtlichen Unterschied, so daß man bei guter Witterung mit wenigern Personen auskommt. Bei dem Mähen des Klees können, weil der Boden ebener ist, 21/2 Morgen auf die Sense, und da seine Behandlung beim Heumachen sehr ein- fach ist, 4 Morgen auf die Person angenommen werden.
Beim Auf- und Abladen des Heues werden auf der Wiese dieselben, auf dem Heuboden die Hälfte der Personen wie beim Getreideeinfahren angenommen.
8) Beim Bau der behackten Brachfrüchte sind die Methoden verschieden. Wenn er mit den gehörigen Instrumenten auf die zweckmäßigste und ersparendste Weise betrieben wird, so werden folgende Handarbeiter per Morgen erfordert: Zum Einlegen der Kartoffeln zwei Personen; zum Ausziehen des nach vollendetem Pferde- hacken noch aufgeschlagenen Unkrauts eine Person; zum Aufnehmen eine männliche und acht weibliche Personen.
Beim Rüben- und andern feinen Saatdrillen besäet ein Mann mit der Ma- schine täglich 5 Morgen. Die Rillen kann ein Pferd mit zwei Mann täglich auf 12 Morgen ziehen.
Beim Bohnendrillen werden zur Vermeidung des Aufenthalts zwei Personen, ein Mann und ein Junge, genommen, und beschicken 5 bis 6 Morgen.
Das Verhacken und Vereinzeln gedrillter Rüben muß in Akkord gegeben werden. Man bezahlt hier eine Reihe von 40 Ruthen Länge mit 3 Pfennigen, und die Person verdient sich damit 5 bis 6 Gr. täglich. Sie macht also täglich ungefähr 1 Morgen.
Handarbeiten.
Wenn beim Einfahren die Entfernung des Ackers vom Hofe nicht groß iſt, und die Arbeit mit Wechſelwagen raſch geht, ſo beſchaͤftigt ein Geſpann zwei maͤnnliche Lader und eine Nachharkerin, ſonſt aber nur einen Mann.
Zum Abladen in der Scheune werden bei jener raſchen Arbeit zwei maͤnnliche Ablader und zwei maͤnnliche Taſſer, und auf jede 10 Fuß der Tiefe des Taſſes drei weibliche Perſonen erfordert. Bei laͤngern Zwiſchenzeiten ſind zwei maͤnnliche Per- ſonen uͤberhaupt genug.
Wenn man mit den Pferderechen die Stoppel nachrecht, ſo macht ein Pferd und ein Mann taͤglich 10 Morgen.
7) Beim Heumaͤhen rechnet man 1½ Morgen auf den Maͤher, und eben ſo viel beim Heuwerben auf eine weibliche Perſon. Bei der oft großen Entfernung der Wieſen muß weniger angenommen werden, und beim Heuwerben macht die Witte- rung einen betraͤchtlichen Unterſchied, ſo daß man bei guter Witterung mit wenigern Perſonen auskommt. Bei dem Maͤhen des Klees koͤnnen, weil der Boden ebener iſt, 2½ Morgen auf die Senſe, und da ſeine Behandlung beim Heumachen ſehr ein- fach iſt, 4 Morgen auf die Perſon angenommen werden.
Beim Auf- und Abladen des Heues werden auf der Wieſe dieſelben, auf dem Heuboden die Haͤlfte der Perſonen wie beim Getreideeinfahren angenommen.
8) Beim Bau der behackten Brachfruͤchte ſind die Methoden verſchieden. Wenn er mit den gehoͤrigen Inſtrumenten auf die zweckmaͤßigſte und erſparendſte Weiſe betrieben wird, ſo werden folgende Handarbeiter per Morgen erfordert: Zum Einlegen der Kartoffeln zwei Perſonen; zum Ausziehen des nach vollendetem Pferde- hacken noch aufgeſchlagenen Unkrauts eine Perſon; zum Aufnehmen eine maͤnnliche und acht weibliche Perſonen.
Beim Ruͤben- und andern feinen Saatdrillen beſaͤet ein Mann mit der Ma- ſchine taͤglich 5 Morgen. Die Rillen kann ein Pferd mit zwei Mann taͤglich auf 12 Morgen ziehen.
Beim Bohnendrillen werden zur Vermeidung des Aufenthalts zwei Perſonen, ein Mann und ein Junge, genommen, und beſchicken 5 bis 6 Morgen.
Das Verhacken und Vereinzeln gedrillter Ruͤben muß in Akkord gegeben werden. Man bezahlt hier eine Reihe von 40 Ruthen Laͤnge mit 3 Pfennigen, und die Perſon verdient ſich damit 5 bis 6 Gr. taͤglich. Sie macht alſo taͤglich ungefaͤhr 1 Morgen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0179"n="149"/><fwplace="top"type="header">Handarbeiten.</fw><lb/><p>Wenn beim Einfahren die Entfernung des Ackers vom Hofe nicht groß iſt, und<lb/>
die Arbeit mit Wechſelwagen raſch geht, ſo beſchaͤftigt ein Geſpann zwei maͤnnliche<lb/>
Lader und eine Nachharkerin, ſonſt aber nur einen Mann.</p><lb/><p>Zum Abladen in der Scheune werden bei jener raſchen Arbeit zwei maͤnnliche<lb/>
Ablader und zwei maͤnnliche Taſſer, und auf jede 10 Fuß der Tiefe des Taſſes drei<lb/>
weibliche Perſonen erfordert. Bei laͤngern Zwiſchenzeiten ſind zwei maͤnnliche Per-<lb/>ſonen uͤberhaupt genug.</p><lb/><p>Wenn man mit den Pferderechen die Stoppel nachrecht, ſo macht ein Pferd<lb/>
und ein Mann taͤglich 10 Morgen.</p><lb/><p>7) Beim Heumaͤhen rechnet man 1½ Morgen auf den Maͤher, und eben ſo<lb/>
viel beim Heuwerben auf eine weibliche Perſon. Bei der oft großen Entfernung der<lb/>
Wieſen muß weniger angenommen werden, und beim Heuwerben macht die Witte-<lb/>
rung einen betraͤchtlichen Unterſchied, ſo daß man bei guter Witterung mit wenigern<lb/>
Perſonen auskommt. Bei dem Maͤhen des Klees koͤnnen, weil der Boden ebener<lb/>
iſt, 2½ Morgen auf die Senſe, und da ſeine Behandlung beim Heumachen ſehr ein-<lb/>
fach iſt, 4 Morgen auf die Perſon angenommen werden.</p><lb/><p>Beim Auf- und Abladen des Heues werden auf der Wieſe dieſelben, auf dem<lb/>
Heuboden die Haͤlfte der Perſonen wie beim Getreideeinfahren angenommen.</p><lb/><p>8) Beim Bau der behackten Brachfruͤchte ſind die Methoden verſchieden.<lb/>
Wenn er mit den gehoͤrigen Inſtrumenten auf die zweckmaͤßigſte und erſparendſte<lb/>
Weiſe betrieben wird, ſo werden folgende Handarbeiter <hirendition="#aq">per</hi> Morgen erfordert: Zum<lb/>
Einlegen der Kartoffeln zwei Perſonen; zum Ausziehen des nach vollendetem Pferde-<lb/>
hacken noch aufgeſchlagenen Unkrauts eine Perſon; zum Aufnehmen eine maͤnnliche<lb/>
und acht weibliche Perſonen.</p><lb/><p>Beim Ruͤben- und andern feinen Saatdrillen beſaͤet ein Mann mit der Ma-<lb/>ſchine taͤglich 5 Morgen. Die Rillen kann ein Pferd mit zwei Mann taͤglich auf<lb/>
12 Morgen ziehen.</p><lb/><p>Beim Bohnendrillen werden zur Vermeidung des Aufenthalts zwei Perſonen,<lb/>
ein Mann und ein Junge, genommen, und beſchicken 5 bis 6 Morgen.</p><lb/><p>Das Verhacken und Vereinzeln gedrillter Ruͤben muß in Akkord gegeben werden.<lb/>
Man bezahlt hier eine Reihe von 40 Ruthen Laͤnge mit 3 Pfennigen, und die Perſon<lb/>
verdient ſich damit 5 bis 6 Gr. taͤglich. Sie macht alſo taͤglich ungefaͤhr 1 Morgen.</p><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[149/0179]
Handarbeiten.
Wenn beim Einfahren die Entfernung des Ackers vom Hofe nicht groß iſt, und
die Arbeit mit Wechſelwagen raſch geht, ſo beſchaͤftigt ein Geſpann zwei maͤnnliche
Lader und eine Nachharkerin, ſonſt aber nur einen Mann.
Zum Abladen in der Scheune werden bei jener raſchen Arbeit zwei maͤnnliche
Ablader und zwei maͤnnliche Taſſer, und auf jede 10 Fuß der Tiefe des Taſſes drei
weibliche Perſonen erfordert. Bei laͤngern Zwiſchenzeiten ſind zwei maͤnnliche Per-
ſonen uͤberhaupt genug.
Wenn man mit den Pferderechen die Stoppel nachrecht, ſo macht ein Pferd
und ein Mann taͤglich 10 Morgen.
7) Beim Heumaͤhen rechnet man 1½ Morgen auf den Maͤher, und eben ſo
viel beim Heuwerben auf eine weibliche Perſon. Bei der oft großen Entfernung der
Wieſen muß weniger angenommen werden, und beim Heuwerben macht die Witte-
rung einen betraͤchtlichen Unterſchied, ſo daß man bei guter Witterung mit wenigern
Perſonen auskommt. Bei dem Maͤhen des Klees koͤnnen, weil der Boden ebener
iſt, 2½ Morgen auf die Senſe, und da ſeine Behandlung beim Heumachen ſehr ein-
fach iſt, 4 Morgen auf die Perſon angenommen werden.
Beim Auf- und Abladen des Heues werden auf der Wieſe dieſelben, auf dem
Heuboden die Haͤlfte der Perſonen wie beim Getreideeinfahren angenommen.
8) Beim Bau der behackten Brachfruͤchte ſind die Methoden verſchieden.
Wenn er mit den gehoͤrigen Inſtrumenten auf die zweckmaͤßigſte und erſparendſte
Weiſe betrieben wird, ſo werden folgende Handarbeiter per Morgen erfordert: Zum
Einlegen der Kartoffeln zwei Perſonen; zum Ausziehen des nach vollendetem Pferde-
hacken noch aufgeſchlagenen Unkrauts eine Perſon; zum Aufnehmen eine maͤnnliche
und acht weibliche Perſonen.
Beim Ruͤben- und andern feinen Saatdrillen beſaͤet ein Mann mit der Ma-
ſchine taͤglich 5 Morgen. Die Rillen kann ein Pferd mit zwei Mann taͤglich auf
12 Morgen ziehen.
Beim Bohnendrillen werden zur Vermeidung des Aufenthalts zwei Perſonen,
ein Mann und ein Junge, genommen, und beſchicken 5 bis 6 Morgen.
Das Verhacken und Vereinzeln gedrillter Ruͤben muß in Akkord gegeben werden.
Man bezahlt hier eine Reihe von 40 Ruthen Laͤnge mit 3 Pfennigen, und die Perſon
verdient ſich damit 5 bis 6 Gr. taͤglich. Sie macht alſo taͤglich ungefaͤhr 1 Morgen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/179>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.