Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Handarbeiten. Wenn auch durch solche verdungene Arbeiten für den Landwirth nichts wei- §. 197. Um sich Tage- oder Stückarbeiter zu sichern, ist es in den meisten GegendenAnsetzung ar- §. 198. Um die in einer Wirthschaft erforderlichen Tagelöhner oder Stückarbeiter zu be-Handarbeiter. 1) Das Pflügen mit den Ochsen und mit zwei Pferden, wenn auf ein Vier- T 2
Handarbeiten. Wenn auch durch ſolche verdungene Arbeiten fuͤr den Landwirth nichts wei- §. 197. Um ſich Tage- oder Stuͤckarbeiter zu ſichern, iſt es in den meiſten GegendenAnſetzung ar- §. 198. Um die in einer Wirthſchaft erforderlichen Tageloͤhner oder Stuͤckarbeiter zu be-Handarbeiter. 1) Das Pfluͤgen mit den Ochſen und mit zwei Pferden, wenn auf ein Vier- T 2
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Handarbeiten.
Wenn auch durch ſolche verdungene Arbeiten fuͤr den Landwirth nichts wei-
ter gewonnen wird, als daß die Arbeit ſchneller vollfuͤhrt werde, ſo iſt dieſer Ge-
winn in den meiſten Faͤllen ſchon ſehr groß.
§. 197.
Um ſich Tage- oder Stuͤckarbeiter zu ſichern, iſt es in den meiſten Gegenden
nothwendig, Wohnungen fuͤr ſolche arbeitende Familien zu haben, und ſie ihnen fuͤr
Geld oder gewiſſe Tagearbeiten zu vermiethen, mit der Bedingung, daß ſie aus-
ſchließlich, gegen einen beſtimmten Lohn, fuͤr den Herrn arbeiten muͤſſen. Die Zahl
dieſer Familien muß nach Verhaͤltniß der in der Wirthſchaft vorfallenden Arbeiten
berechnet und angeſetzt werden. Sie muͤſſen zu den nothwendigſten Arbeiten zureichen,
aber auch nicht uͤberfluͤſſig ſeyn, weil ſie allerdings in manchen Stuͤcken zur Laſt fallen
koͤnnen. Denn man muß dafuͤr ſorgen, daß ſie wenigſtens ihre Nothdurft haben,
und das ganze Jahr hindurch ſich taͤglich etwas verdienen koͤnnen. Wo dieſes ge-
ſchieht, wird es nicht leicht an ſolchen arbeitenden Familien fehlen, zumal wenn ihnen
außer der Wohnung auch noch die nothwendigſte Feuerung gegeben wird. Ein kleiner
Garten zum Anbau des nothwendigſten Gemuͤſes oder die Ausweiſung eines Stuͤck-
chen Landes iſt ihnen noͤthig, aber durchaus nicht ſo viel, daß es ihnen vortheilhafter
werden kann, den Haupttheil ihrer Arbeit fuͤr ſich ſelbſt und nicht fuͤr die Herrſchaft
zu verwenden: ein Verſehen, welches man in manchen Laͤndern gemacht hat. In
Gegenden, wo man auswaͤrts wohnende und unter keiner Verpflichtung ſtehende Ar-
beiter mit Sicherheit haben kann, wird man ſich freilich bei ſolchen beſſer ſtehen,
wenn man ſie gleich etwas theurer bezahlt. Kann man fremde Arbeiter nur zu ge-
wiſſen Zeiten haben, ſo muß man ſolche Arbeiten, die an keine beſtimmte Zeit gebun-
den ſind, wohin manche Meliorationsarbeiten gehoͤren, alsdann vornehmen, wenn
ſich Leute am meiſten anbieten und folglich am wohlfeilſten ſind.
Anſetzung ar-
beitender Fa-
milien.
§. 198.
Um die in einer Wirthſchaft erforderlichen Tageloͤhner oder Stuͤckarbeiter zu be-
rechnen, kommen unter den gewoͤhnlichen Arbeiten folgende in Anſchlag.
Handarbeiter.
1) Das Pfluͤgen mit den Ochſen und mit zwei Pferden, wenn auf ein Vier-
geſpann nur ein Knecht gehalten wird.
T 2
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