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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Arbeit des Gespanns.
oder der tieferen und schmalern Furchen, die man geben will, oder der minderen
Kräfte und Unthätigkeit wegen nur 2 Morgen, so werden nur 76 Morgen damit
bestellt. Auf jede 90 oder 76 Morgen Winterung oder Sömmerungsaussaat (nach
der gewöhnlichsten Rechnung auf 112 und 95 Scheffel Aussaat) müssen also vier
Pferde gehalten werden, und so pflegt man in manchen Gegenden auf einen Wins-
pel Winterung ein Pferd anzunehmen. Wenn aber an Gerste und Hafer so viel,
als an Weizen und Rocken ausgesäet, und obendrein noch viele Hülsenfrüchte und
Brachgewächse gebauet werden, so reicht man nach der gewöhnlichen Bestellungs-
art im Frühjahr nicht mit dem aus, was man in der Herbstzeit gebraucht.

§. 189.

Es ist immer am sichersten, sich ein Schema über die Arbeiten, die man in
jedem gegebenen Falle nach der bestimmten Wirthschaftseinrichtung und der Loka-
lität gebraucht, mit Rücksicht auf jene Perioden zu machen. Man unterscheide
zugleich in zwei verschiedenen Kolumnen diejenigen Arbeiten, welche am füglich-
sten mit Ochsen, und die, welche mit Pferden gemacht werden müssen, und zeichne
dann in jeder Kolumne neben jeder Arbeit die Zahl der Arbeitstage nach der Stück-
zahl des Viehes an. So wird sich auch das richtigste Verhältniß zwischen den
zu haltenden Ochsen und Pferden ergeben.

Vergl. die §. 200. angehängten Schemata.

Die Handarbeiter.
§. 190.

Diese unterscheiden sich zuvörderst:Gesinde und
Löhner.

a) in das Gesinde, welches seine Kräfte ausschließlich unserer Wirthschaft
vermiethet hat, und welches wir dafür ernähren und im Ganzen bezahlen;
b) in solche, welche ihre Arbeit nur tage- oder stückweise bezahlt erhalten.

Von den Fröhnern, die mit Gespann und Hand für uns arbeiten, wird be-
sonders die Rede seyn.

§. 191.

Ob man mehrere Arbeiter der ersten oder der zweiten Klasse halten solle,Welche sind
vortheilhaf-
ter?

entscheiden die Ortsverhältnisse, welche manchmal gar keine Auswahl, manch-
mal eine beschränkte, selten eine ganz freie dabei zulassen.


Arbeit des Geſpanns.
oder der tieferen und ſchmalern Furchen, die man geben will, oder der minderen
Kraͤfte und Unthaͤtigkeit wegen nur 2 Morgen, ſo werden nur 76 Morgen damit
beſtellt. Auf jede 90 oder 76 Morgen Winterung oder Soͤmmerungsausſaat (nach
der gewoͤhnlichſten Rechnung auf 112 und 95 Scheffel Ausſaat) muͤſſen alſo vier
Pferde gehalten werden, und ſo pflegt man in manchen Gegenden auf einen Winſ-
pel Winterung ein Pferd anzunehmen. Wenn aber an Gerſte und Hafer ſo viel,
als an Weizen und Rocken ausgeſaͤet, und obendrein noch viele Huͤlſenfruͤchte und
Brachgewaͤchſe gebauet werden, ſo reicht man nach der gewoͤhnlichen Beſtellungs-
art im Fruͤhjahr nicht mit dem aus, was man in der Herbſtzeit gebraucht.

§. 189.

Es iſt immer am ſicherſten, ſich ein Schema uͤber die Arbeiten, die man in
jedem gegebenen Falle nach der beſtimmten Wirthſchaftseinrichtung und der Loka-
litaͤt gebraucht, mit Ruͤckſicht auf jene Perioden zu machen. Man unterſcheide
zugleich in zwei verſchiedenen Kolumnen diejenigen Arbeiten, welche am fuͤglich-
ſten mit Ochſen, und die, welche mit Pferden gemacht werden muͤſſen, und zeichne
dann in jeder Kolumne neben jeder Arbeit die Zahl der Arbeitstage nach der Stuͤck-
zahl des Viehes an. So wird ſich auch das richtigſte Verhaͤltniß zwiſchen den
zu haltenden Ochſen und Pferden ergeben.

Vergl. die §. 200. angehaͤngten Schemata.

Die Handarbeiter.
§. 190.

Dieſe unterſcheiden ſich zuvoͤrderſt:Geſinde und
Loͤhner.

a) in das Geſinde, welches ſeine Kraͤfte ausſchließlich unſerer Wirthſchaft
vermiethet hat, und welches wir dafuͤr ernaͤhren und im Ganzen bezahlen;
b) in ſolche, welche ihre Arbeit nur tage- oder ſtuͤckweiſe bezahlt erhalten.

Von den Froͤhnern, die mit Geſpann und Hand fuͤr uns arbeiten, wird be-
ſonders die Rede ſeyn.

§. 191.

Ob man mehrere Arbeiter der erſten oder der zweiten Klaſſe halten ſolle,Welche ſind
vortheilhaf-
ter?

entſcheiden die Ortsverhaͤltniſſe, welche manchmal gar keine Auswahl, manch-
mal eine beſchraͤnkte, ſelten eine ganz freie dabei zulaſſen.


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[141/0171] Arbeit des Geſpanns. oder der tieferen und ſchmalern Furchen, die man geben will, oder der minderen Kraͤfte und Unthaͤtigkeit wegen nur 2 Morgen, ſo werden nur 76 Morgen damit beſtellt. Auf jede 90 oder 76 Morgen Winterung oder Soͤmmerungsausſaat (nach der gewoͤhnlichſten Rechnung auf 112 und 95 Scheffel Ausſaat) muͤſſen alſo vier Pferde gehalten werden, und ſo pflegt man in manchen Gegenden auf einen Winſ- pel Winterung ein Pferd anzunehmen. Wenn aber an Gerſte und Hafer ſo viel, als an Weizen und Rocken ausgeſaͤet, und obendrein noch viele Huͤlſenfruͤchte und Brachgewaͤchſe gebauet werden, ſo reicht man nach der gewoͤhnlichen Beſtellungs- art im Fruͤhjahr nicht mit dem aus, was man in der Herbſtzeit gebraucht. §. 189. Es iſt immer am ſicherſten, ſich ein Schema uͤber die Arbeiten, die man in jedem gegebenen Falle nach der beſtimmten Wirthſchaftseinrichtung und der Loka- litaͤt gebraucht, mit Ruͤckſicht auf jene Perioden zu machen. Man unterſcheide zugleich in zwei verſchiedenen Kolumnen diejenigen Arbeiten, welche am fuͤglich- ſten mit Ochſen, und die, welche mit Pferden gemacht werden muͤſſen, und zeichne dann in jeder Kolumne neben jeder Arbeit die Zahl der Arbeitstage nach der Stuͤck- zahl des Viehes an. So wird ſich auch das richtigſte Verhaͤltniß zwiſchen den zu haltenden Ochſen und Pferden ergeben. Vergl. die §. 200. angehaͤngten Schemata. Die Handarbeiter. §. 190. Dieſe unterſcheiden ſich zuvoͤrderſt: a) in das Geſinde, welches ſeine Kraͤfte ausſchließlich unſerer Wirthſchaft vermiethet hat, und welches wir dafuͤr ernaͤhren und im Ganzen bezahlen; b) in ſolche, welche ihre Arbeit nur tage- oder ſtuͤckweiſe bezahlt erhalten. Geſinde und Loͤhner. Von den Froͤhnern, die mit Geſpann und Hand fuͤr uns arbeiten, wird be- ſonders die Rede ſeyn. §. 191. Ob man mehrere Arbeiter der erſten oder der zweiten Klaſſe halten ſolle, entſcheiden die Ortsverhaͤltniſſe, welche manchmal gar keine Auswahl, manch- mal eine beſchraͤnkte, ſelten eine ganz freie dabei zulaſſen. Welche ſind vortheilhaf- ter?

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/171>, abgerufen am 24.11.2024.