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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Arbeit des Gespanns.
fernung des Marktes macht also bei dieser, dem Gespann gewöhnlich höchst nach-
theiligen Arbeit einen beträchtlichen Unterschied, und der Gewinn ist sehr groß,
wenn man sich solche möglichst ersparen kann. Das Verfahren anderer Produkte
und vielleicht landwirthschaftlicher Fabrikate: des Tabacks und anderer Handels-
gewächse, der Butter, des Branntweins u. s. w., muß man nach dem Lokal und
Wirthschaftsverhältnissen anschlagen. Bei den Wollfuhren kann man wohl nur
40 Stein aufladen, wo dann aber, des großen Wagens ungeachtet, zwei Pferde
zureichen.

8) Das Anfahren des Holzes oder andern Feuermaterials.Brennmate-
rial-Fuhren.

Man rechnet bei der Entfernung von einer bis anderthalb Meilen 1 Klafter Holz
auf eine vierspännige Fuhre, bei größerer Entfernung nur 3/4 Klafter. Bei einer
Entfernung von einer halben Meile können täglich zwei Fuhren geschehen.
1500 Soden Torf werden einer Klafter Holz gleich geschätzt.

Das Klafter zu 6 Fuß Höhe und Breite und 3 Fuß lang.

9) Auf Bau- und Reparationsfuhren muß jährlich etwas gerech-Banfuhren.
net werden. Wenn jedoch erhebliche Bauten vorfallen, muß man einen zu-
reichenden Ueberschlag machen, ob sie auch mit dem Hof- oder etwa Frohngespann
bestritten werden können, oder ob man besondere Baupferde und wie viel dazu
anschaffen müsse. Sonst kann ein Bau die ganze Wirthschaft nicht bloß auf ein,
sondern auf mehrere Jahre zurücksetzen.

10) Nebenfuhren zur Einholung von allerlei BedürfnissenNebenfuhren.
aus der Stadt, zur Abholung des Gesindes und der Tagelöhner-
Familien und zu manchem andern Behuf
nehmen unter manchen Ver-
hältnissen viele Arbeit weg, so daß man es sogar als Grundsatz angenommen hat,
bei 300 Arbeitstagen nur 260 auf bestimmte Wirthschaftsgeschäfte, 40 aber auf
unzuberechnende Nebenfuhren anzunehmen. Es kommt aber viel darauf an, ob
man sie sparsam einrichtet und so, daß diese Bedürfnisse auf dem Rückwege mit-
gebracht werden, wenn man Produkte nach der Stadt verfährt, gesetzt auch, daß
die Gespanne einige Umwege machen müßten. Sonst kann unter verschiedenen
Verhältnissen sehr viele Zeit damit versplittert werden.

11) Nebenbetriebsfuhren. Es kann zuweilen in der Hinsicht schonNebenbe-
triebsfuhren.

vortheilhaft seyn, Nebenbetriebe, die viele Fuhren erfordern, anzulegen, um desto

Erster Theil. S

Arbeit des Geſpanns.
fernung des Marktes macht alſo bei dieſer, dem Geſpann gewoͤhnlich hoͤchſt nach-
theiligen Arbeit einen betraͤchtlichen Unterſchied, und der Gewinn iſt ſehr groß,
wenn man ſich ſolche moͤglichſt erſparen kann. Das Verfahren anderer Produkte
und vielleicht landwirthſchaftlicher Fabrikate: des Tabacks und anderer Handels-
gewaͤchſe, der Butter, des Branntweins u. ſ. w., muß man nach dem Lokal und
Wirthſchaftsverhaͤltniſſen anſchlagen. Bei den Wollfuhren kann man wohl nur
40 Stein aufladen, wo dann aber, des großen Wagens ungeachtet, zwei Pferde
zureichen.

8) Das Anfahren des Holzes oder andern Feuermaterials.Brennmate-
rial-Fuhren.

Man rechnet bei der Entfernung von einer bis anderthalb Meilen 1 Klafter Holz
auf eine vierſpaͤnnige Fuhre, bei groͤßerer Entfernung nur ¾ Klafter. Bei einer
Entfernung von einer halben Meile koͤnnen taͤglich zwei Fuhren geſchehen.
1500 Soden Torf werden einer Klafter Holz gleich geſchaͤtzt.

Das Klafter zu 6 Fuß Hoͤhe und Breite und 3 Fuß lang.

9) Auf Bau- und Reparationsfuhren muß jaͤhrlich etwas gerech-Banfuhren.
net werden. Wenn jedoch erhebliche Bauten vorfallen, muß man einen zu-
reichenden Ueberſchlag machen, ob ſie auch mit dem Hof- oder etwa Frohngeſpann
beſtritten werden koͤnnen, oder ob man beſondere Baupferde und wie viel dazu
anſchaffen muͤſſe. Sonſt kann ein Bau die ganze Wirthſchaft nicht bloß auf ein,
ſondern auf mehrere Jahre zuruͤckſetzen.

10) Nebenfuhren zur Einholung von allerlei BeduͤrfniſſenNebenfuhren.
aus der Stadt, zur Abholung des Geſindes und der Tageloͤhner-
Familien und zu manchem andern Behuf
nehmen unter manchen Ver-
haͤltniſſen viele Arbeit weg, ſo daß man es ſogar als Grundſatz angenommen hat,
bei 300 Arbeitstagen nur 260 auf beſtimmte Wirthſchaftsgeſchaͤfte, 40 aber auf
unzuberechnende Nebenfuhren anzunehmen. Es kommt aber viel darauf an, ob
man ſie ſparſam einrichtet und ſo, daß dieſe Beduͤrfniſſe auf dem Ruͤckwege mit-
gebracht werden, wenn man Produkte nach der Stadt verfaͤhrt, geſetzt auch, daß
die Geſpanne einige Umwege machen muͤßten. Sonſt kann unter verſchiedenen
Verhaͤltniſſen ſehr viele Zeit damit verſplittert werden.

11) Nebenbetriebsfuhren. Es kann zuweilen in der Hinſicht ſchonNebenbe-
triebsfuhren.

vortheilhaft ſeyn, Nebenbetriebe, die viele Fuhren erfordern, anzulegen, um deſto

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[137/0167] Arbeit des Geſpanns. fernung des Marktes macht alſo bei dieſer, dem Geſpann gewoͤhnlich hoͤchſt nach- theiligen Arbeit einen betraͤchtlichen Unterſchied, und der Gewinn iſt ſehr groß, wenn man ſich ſolche moͤglichſt erſparen kann. Das Verfahren anderer Produkte und vielleicht landwirthſchaftlicher Fabrikate: des Tabacks und anderer Handels- gewaͤchſe, der Butter, des Branntweins u. ſ. w., muß man nach dem Lokal und Wirthſchaftsverhaͤltniſſen anſchlagen. Bei den Wollfuhren kann man wohl nur 40 Stein aufladen, wo dann aber, des großen Wagens ungeachtet, zwei Pferde zureichen. 8) Das Anfahren des Holzes oder andern Feuermaterials. Man rechnet bei der Entfernung von einer bis anderthalb Meilen 1 Klafter Holz auf eine vierſpaͤnnige Fuhre, bei groͤßerer Entfernung nur ¾ Klafter. Bei einer Entfernung von einer halben Meile koͤnnen taͤglich zwei Fuhren geſchehen. 1500 Soden Torf werden einer Klafter Holz gleich geſchaͤtzt. Brennmate- rial-Fuhren. Das Klafter zu 6 Fuß Hoͤhe und Breite und 3 Fuß lang. 9) Auf Bau- und Reparationsfuhren muß jaͤhrlich etwas gerech- net werden. Wenn jedoch erhebliche Bauten vorfallen, muß man einen zu- reichenden Ueberſchlag machen, ob ſie auch mit dem Hof- oder etwa Frohngeſpann beſtritten werden koͤnnen, oder ob man beſondere Baupferde und wie viel dazu anſchaffen muͤſſe. Sonſt kann ein Bau die ganze Wirthſchaft nicht bloß auf ein, ſondern auf mehrere Jahre zuruͤckſetzen. Banfuhren. 10) Nebenfuhren zur Einholung von allerlei Beduͤrfniſſen aus der Stadt, zur Abholung des Geſindes und der Tageloͤhner- Familien und zu manchem andern Behuf nehmen unter manchen Ver- haͤltniſſen viele Arbeit weg, ſo daß man es ſogar als Grundſatz angenommen hat, bei 300 Arbeitstagen nur 260 auf beſtimmte Wirthſchaftsgeſchaͤfte, 40 aber auf unzuberechnende Nebenfuhren anzunehmen. Es kommt aber viel darauf an, ob man ſie ſparſam einrichtet und ſo, daß dieſe Beduͤrfniſſe auf dem Ruͤckwege mit- gebracht werden, wenn man Produkte nach der Stadt verfaͤhrt, geſetzt auch, daß die Geſpanne einige Umwege machen muͤßten. Sonſt kann unter verſchiedenen Verhaͤltniſſen ſehr viele Zeit damit verſplittert werden. Nebenfuhren. 11) Nebenbetriebsfuhren. Es kann zuweilen in der Hinſicht ſchon vortheilhaft ſeyn, Nebenbetriebe, die viele Fuhren erfordern, anzulegen, um deſto Nebenbe- triebsfuhren. Erſter Theil. S

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/167>, abgerufen am 28.11.2024.