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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Arbeit des Gespanns.
sie in voller Kraft, um die ihnen zukommenden Arbeiten auch den Winter hindurch
zu verrichten.

In Wirthschaften, wo man so viel Heu auf die Ochsen nicht verwenden kann,
wird solches durch Körner, am besten geschrootene, ersetzt. Ein Scheffel Hafer
kommt einem Centner guten Heues in der Futterung gleich, oder 1 Pfund Hafer ist
gleich 2 Pfund Heu. Giebt man ihnen also 3 Pfund Hafer täglich, so können sie
6 Pfund Heu weniger erhalten, und dabei in gleicher, vielleicht größerer Kraft bleiben.

Die vortheilhafteste Futterung im Winter ist aber ohne Zweifel die mit Kartof-
feln oder anderm nahrhaften Wurzelwerke. Bekömmt ein Ochse täglich 2 Metzen
Kartoffeln neben 12 Pfund Heu, so hält er sich dabei, vieler Erfahrung nach, bei
vollen Kräften.

§. 175.

Im Sommer werden die Ochsen entweder auf der Weide gehalten, und man
rechnet dann 11/2 gewöhnliche Landkuhweiden auf einen Ochsen. Schlägt man eine
Kuhweide zu 4 Scheffel Rocken oder 36 # an, so kostet eine Ochsenweide 54 #.

Oder man futtert die Ochsen auf dem Stalle mit grünem Klee, Wicken oder
anderm Futterkraute. Es erfordert ein stark arbeitender Ochse dann täglich im Durch-
schnitt 11/2 Quadratruthen rothen Klee, zu zwei Schnitten berechnet, folglich 11/4 Mor-
gen. Wenn man einen Morgen Klee zu 36 # anschlägt, so würde dieses jährlich
auf 45 # zu berechnen seyn. Was einige, auf einen vermuthlich fehlerhaften Ver-
such
sich stützend, gegen die Sommerstallfutterung der Ochsen mit grünem Klee ein-
gewandt haben, verdient keine Widerlegung, da unzählige Beispiele es erwiesen
haben, daß die Ochsen dabei in vollkommener Kraft und zur Arbeit geschickter bleiben,
als beim Weidegang, wenn anders diese Futterung gehörig eingerichtet ist.

§. 176.

Es werden also die Kosten eines Ochsen nach der verschiedenen Futterungsart
folgendermaßen zu berechnen seyn:

a) 40 Centner Heu a 3 # ........ = 120 #.
Sommerweide ............ = 54 -
macht 174 #.

Arbeit des Geſpanns.
ſie in voller Kraft, um die ihnen zukommenden Arbeiten auch den Winter hindurch
zu verrichten.

In Wirthſchaften, wo man ſo viel Heu auf die Ochſen nicht verwenden kann,
wird ſolches durch Koͤrner, am beſten geſchrootene, erſetzt. Ein Scheffel Hafer
kommt einem Centner guten Heues in der Futterung gleich, oder 1 Pfund Hafer iſt
gleich 2 Pfund Heu. Giebt man ihnen alſo 3 Pfund Hafer taͤglich, ſo koͤnnen ſie
6 Pfund Heu weniger erhalten, und dabei in gleicher, vielleicht groͤßerer Kraft bleiben.

Die vortheilhafteſte Futterung im Winter iſt aber ohne Zweifel die mit Kartof-
feln oder anderm nahrhaften Wurzelwerke. Bekoͤmmt ein Ochſe taͤglich 2 Metzen
Kartoffeln neben 12 Pfund Heu, ſo haͤlt er ſich dabei, vieler Erfahrung nach, bei
vollen Kraͤften.

§. 175.

Im Sommer werden die Ochſen entweder auf der Weide gehalten, und man
rechnet dann 1½ gewoͤhnliche Landkuhweiden auf einen Ochſen. Schlaͤgt man eine
Kuhweide zu 4 Scheffel Rocken oder 36 # an, ſo koſtet eine Ochſenweide 54 #.

Oder man futtert die Ochſen auf dem Stalle mit gruͤnem Klee, Wicken oder
anderm Futterkraute. Es erfordert ein ſtark arbeitender Ochſe dann taͤglich im Durch-
ſchnitt 1½ Quadratruthen rothen Klee, zu zwei Schnitten berechnet, folglich 1¼ Mor-
gen. Wenn man einen Morgen Klee zu 36 # anſchlaͤgt, ſo wuͤrde dieſes jaͤhrlich
auf 45 # zu berechnen ſeyn. Was einige, auf einen vermuthlich fehlerhaften Ver-
ſuch
ſich ſtuͤtzend, gegen die Sommerſtallfutterung der Ochſen mit gruͤnem Klee ein-
gewandt haben, verdient keine Widerlegung, da unzaͤhlige Beiſpiele es erwieſen
haben, daß die Ochſen dabei in vollkommener Kraft und zur Arbeit geſchickter bleiben,
als beim Weidegang, wenn anders dieſe Futterung gehoͤrig eingerichtet iſt.

§. 176.

Es werden alſo die Koſten eines Ochſen nach der verſchiedenen Futterungsart
folgendermaßen zu berechnen ſeyn:

a) 40 Centner Heu à 3 # ........ = 120 #.
Sommerweide ............ = 54 -
macht 174 #.

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[125/0155] Arbeit des Geſpanns. ſie in voller Kraft, um die ihnen zukommenden Arbeiten auch den Winter hindurch zu verrichten. In Wirthſchaften, wo man ſo viel Heu auf die Ochſen nicht verwenden kann, wird ſolches durch Koͤrner, am beſten geſchrootene, erſetzt. Ein Scheffel Hafer kommt einem Centner guten Heues in der Futterung gleich, oder 1 Pfund Hafer iſt gleich 2 Pfund Heu. Giebt man ihnen alſo 3 Pfund Hafer taͤglich, ſo koͤnnen ſie 6 Pfund Heu weniger erhalten, und dabei in gleicher, vielleicht groͤßerer Kraft bleiben. Die vortheilhafteſte Futterung im Winter iſt aber ohne Zweifel die mit Kartof- feln oder anderm nahrhaften Wurzelwerke. Bekoͤmmt ein Ochſe taͤglich 2 Metzen Kartoffeln neben 12 Pfund Heu, ſo haͤlt er ſich dabei, vieler Erfahrung nach, bei vollen Kraͤften. §. 175. Im Sommer werden die Ochſen entweder auf der Weide gehalten, und man rechnet dann 1½ gewoͤhnliche Landkuhweiden auf einen Ochſen. Schlaͤgt man eine Kuhweide zu 4 Scheffel Rocken oder 36 # an, ſo koſtet eine Ochſenweide 54 #. Oder man futtert die Ochſen auf dem Stalle mit gruͤnem Klee, Wicken oder anderm Futterkraute. Es erfordert ein ſtark arbeitender Ochſe dann taͤglich im Durch- ſchnitt 1½ Quadratruthen rothen Klee, zu zwei Schnitten berechnet, folglich 1¼ Mor- gen. Wenn man einen Morgen Klee zu 36 # anſchlaͤgt, ſo wuͤrde dieſes jaͤhrlich auf 45 # zu berechnen ſeyn. Was einige, auf einen vermuthlich fehlerhaften Ver- ſuch ſich ſtuͤtzend, gegen die Sommerſtallfutterung der Ochſen mit gruͤnem Klee ein- gewandt haben, verdient keine Widerlegung, da unzaͤhlige Beiſpiele es erwieſen haben, daß die Ochſen dabei in vollkommener Kraft und zur Arbeit geſchickter bleiben, als beim Weidegang, wenn anders dieſe Futterung gehoͤrig eingerichtet iſt. §. 176. Es werden alſo die Koſten eines Ochſen nach der verſchiedenen Futterungsart folgendermaßen zu berechnen ſeyn: a) 40 Centner Heu à 3 # ........ = 120 #. Sommerweide ............ = 54 - macht 174 #.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/155>, abgerufen am 24.11.2024.