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Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840.

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nach der Reihe. Diese ausgebissenen Stücke dürfen aber nicht gegessen werden; sie werden vielmehr den Brautleuten gegeben, die sie aufheben müssen. Bevor man sich alsdann zum Hochzeitsschmause niedersetzt, wird in einigen Gegenden, namentlich im Treptowischen, die Braut von der Köchin an den Heerd geführt, wo sie von jedem Gerichte aus allen Töpfen und Kesseln kosten muß. Bei Tische sitzen beide Geschlechter gesondert; der Bräutigam mit den Mannspersonen sitzt in der Stube, die Braut mit den Frauenzimmern im Hausflur. Vor der Braut sowohl als vor dem Bräutigam muß während des Essens ein hölzerner Leuchter stehen, mit drei Armen, auf dem drei Lichter brennen; diese Lichter dürfen weder geputzt noch ausgelöscht werden, sondern müssen von selbst erlöschen. Erlöschen sie, ohne daß sie abgebrannt wären, so müssen die übrig gebliebenen Enden sorgfältig aufbewahrt werden.

Brüggemann, Ausführliche Beschreibung von Vor- und Hinterpommern, I. S. LXVIII.

Irrlichter sind die Seelen der Kinder, die ohne Taufe gestorben sind. Sie müssen bis zum jüngsten Tage am Wasser herumirren.

Mündlich.

In manchen Gegenden von Pommern glauben die Leute, es könne kein Mensch, der im Sterben liege, eher erlöset werden, als bis er sich beim Prediger habe anmelden lassen.

Mündlich.

Wenn man einem Todten die Augen oder den Mund nicht gut zumachen kann, so ist das ein Zeichen, daß aus dem nämlichen Hause bald wieder Einer sterben muß.

Mündlich.

nach der Reihe. Diese ausgebissenen Stücke dürfen aber nicht gegessen werden; sie werden vielmehr den Brautleuten gegeben, die sie aufheben müssen. Bevor man sich alsdann zum Hochzeitsschmause niedersetzt, wird in einigen Gegenden, namentlich im Treptowischen, die Braut von der Köchin an den Heerd geführt, wo sie von jedem Gerichte aus allen Töpfen und Kesseln kosten muß. Bei Tische sitzen beide Geschlechter gesondert; der Bräutigam mit den Mannspersonen sitzt in der Stube, die Braut mit den Frauenzimmern im Hausflur. Vor der Braut sowohl als vor dem Bräutigam muß während des Essens ein hölzerner Leuchter stehen, mit drei Armen, auf dem drei Lichter brennen; diese Lichter dürfen weder geputzt noch ausgelöscht werden, sondern müssen von selbst erlöschen. Erlöschen sie, ohne daß sie abgebrannt wären, so müssen die übrig gebliebenen Enden sorgfältig aufbewahrt werden.

Brüggemann, Ausführliche Beschreibung von Vor- und Hinterpommern, I. S. LXVIII.

Irrlichter sind die Seelen der Kinder, die ohne Taufe gestorben sind. Sie müssen bis zum jüngsten Tage am Wasser herumirren.

Mündlich.

In manchen Gegenden von Pommern glauben die Leute, es könne kein Mensch, der im Sterben liege, eher erlöset werden, als bis er sich beim Prediger habe anmelden lassen.

Mündlich.

Wenn man einem Todten die Augen oder den Mund nicht gut zumachen kann, so ist das ein Zeichen, daß aus dem nämlichen Hause bald wieder Einer sterben muß.

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[339/0371] nach der Reihe. Diese ausgebissenen Stücke dürfen aber nicht gegessen werden; sie werden vielmehr den Brautleuten gegeben, die sie aufheben müssen. Bevor man sich alsdann zum Hochzeitsschmause niedersetzt, wird in einigen Gegenden, namentlich im Treptowischen, die Braut von der Köchin an den Heerd geführt, wo sie von jedem Gerichte aus allen Töpfen und Kesseln kosten muß. Bei Tische sitzen beide Geschlechter gesondert; der Bräutigam mit den Mannspersonen sitzt in der Stube, die Braut mit den Frauenzimmern im Hausflur. Vor der Braut sowohl als vor dem Bräutigam muß während des Essens ein hölzerner Leuchter stehen, mit drei Armen, auf dem drei Lichter brennen; diese Lichter dürfen weder geputzt noch ausgelöscht werden, sondern müssen von selbst erlöschen. Erlöschen sie, ohne daß sie abgebrannt wären, so müssen die übrig gebliebenen Enden sorgfältig aufbewahrt werden. Brüggemann, Ausführliche Beschreibung von Vor- und Hinterpommern, I. S. LXVIII. Irrlichter sind die Seelen der Kinder, die ohne Taufe gestorben sind. Sie müssen bis zum jüngsten Tage am Wasser herumirren. Mündlich. In manchen Gegenden von Pommern glauben die Leute, es könne kein Mensch, der im Sterben liege, eher erlöset werden, als bis er sich beim Prediger habe anmelden lassen. Mündlich. Wenn man einem Todten die Augen oder den Mund nicht gut zumachen kann, so ist das ein Zeichen, daß aus dem nämlichen Hause bald wieder Einer sterben muß. Mündlich.

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Zitationshilfe: Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/temme_volkssagen_1840/371>, abgerufen am 24.11.2024.