Swift, Jonathan: Des Herrn Dr. Jonathan Swifts wo nicht unverbesserlicher doch wohlgemeynter Unterricht für alle Arten unerfahrner Bedienten, aus vieljähriger sorgfältiger Aufmerksamkeit und Erfahrung zusammengetragen [Übers.]. Frankfurt u. a., 1748.so viel weniger geben, und den Haber, den sie hätten haben sollen, in Bier verwandeln. Wenn ihr aus dem Hause seyd: so saget eurem Herrn, sein Freund, bey dem er gewesen, wäre ein rechter Filz; er hätte euch nichts als Buttermilch oder Wasser zu trinken gegeben. Dieß wird eures Hrn. Mitleiden reizen, und er wird euch in der nächsten Herberge einen Krug Bier mehr zu trinken erlauben. Solltet ihr euch aber einmahl zufälliger Weise in einem fremden Hause besaufen: so kann euer Herr solches nicht übel nehmen; denn es hat ihm nichts gekostet. Das müßt ihr ihm auch sagen, so gut als ihr in solchem euren Zustande könnet, und ihm zu Gemüthe führen, daß es beydes zu seiner und des fremden Herrn Ehre gereiche, wenn der Bediente eines Freundes freundlich bewillkommet werde. Ein Herr muß seinen Reitknecht allemahl lieben, ihm eine hübsche Liberey und einen mit Silber besetzten Hut geben. Wenn ihr so geputzet seyd: so habt ihr alle Ehrenbezeugungen, die eurem Herrn unterweges wiederfahren, euch selbst zuzuschreiben. Daß er nicht einem jeden Fuhrmann ausweichen muß, hat er der Höflichkeit zu danken, die er erst aus der andern Hand, und zwar von der Hochachtung erhält, die man für seine Liberey hat. Ihr könnt dann und wann eures Herrn Reitpferd einem eurer Nebenbedienten, oder auch einem artigen Mädgen, auf einen kurzen Ritt leihen, oder es auch wohl auf einen Tag vermiethen; so viel weniger geben, und den Haber, den sie hätten haben sollen, in Bier verwandeln. Wenn ihr aus dem Hause seyd: so saget eurem Herrn, sein Freund, bey dem er gewesen, wäre ein rechter Filz; er hätte euch nichts als Buttermilch oder Wasser zu trinken gegeben. Dieß wird eures Hrn. Mitleiden reizen, und er wird euch in der nächsten Herberge einen Krug Bier mehr zu trinken erlauben. Solltet ihr euch aber einmahl zufälliger Weise in einem fremden Hause besaufen: so kann euer Herr solches nicht übel nehmen; denn es hat ihm nichts gekostet. Das müßt ihr ihm auch sagen, so gut als ihr in solchem euren Zustande könnet, und ihm zu Gemüthe führen, daß es beydes zu seiner und des fremden Herrn Ehre gereiche, wenn der Bediente eines Freundes freundlich bewillkommet werde. Ein Herr muß seinen Reitknecht allemahl lieben, ihm eine hübsche Liberey und einen mit Silber besetzten Hut geben. Wenn ihr so geputzet seyd: so habt ihr alle Ehrenbezeugungen, die eurem Herrn unterweges wiederfahren, euch selbst zuzuschreiben. Daß er nicht einem jeden Fuhrmann ausweichen muß, hat er der Höflichkeit zu danken, die er erst aus der andern Hand, und zwar von der Hochachtung erhält, die man für seine Liberey hat. Ihr könnt dann und wann eures Herrn Reitpferd einem eurer Nebenbedienten, oder auch einem artigen Mädgen, auf einen kurzen Ritt leihen, oder es auch wohl auf einen Tag vermiethen; <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0104" n="88"/> so viel weniger geben, und den Haber, den sie hätten haben sollen, in Bier verwandeln. Wenn ihr aus dem Hause seyd: so saget eurem Herrn, sein Freund, bey dem er gewesen, wäre ein rechter Filz; er hätte euch nichts als Buttermilch oder Wasser zu trinken gegeben. Dieß wird eures Hrn. Mitleiden reizen, und er wird euch in der nächsten Herberge einen Krug Bier mehr zu trinken erlauben. Solltet ihr euch aber einmahl zufälliger Weise in einem fremden Hause besaufen: so kann euer Herr solches nicht übel nehmen; denn es hat ihm nichts gekostet. Das müßt ihr ihm auch sagen, so gut als ihr in solchem euren Zustande könnet, und ihm zu Gemüthe führen, daß es beydes zu seiner und des fremden Herrn Ehre gereiche, wenn der Bediente eines Freundes freundlich bewillkommet werde.</p> <p>Ein Herr muß seinen Reitknecht allemahl lieben, ihm eine hübsche Liberey und einen mit Silber besetzten Hut geben. Wenn ihr so geputzet seyd: so habt ihr alle Ehrenbezeugungen, die eurem Herrn unterweges wiederfahren, euch selbst zuzuschreiben. Daß er nicht einem jeden Fuhrmann ausweichen muß, hat er der Höflichkeit zu danken, die er erst aus der andern Hand, und zwar von der Hochachtung erhält, die man für seine Liberey hat.</p> <p>Ihr könnt dann und wann eures Herrn Reitpferd einem eurer Nebenbedienten, oder auch einem artigen Mädgen, auf einen kurzen Ritt leihen, oder es auch wohl auf einen Tag vermiethen; </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [88/0104]
so viel weniger geben, und den Haber, den sie hätten haben sollen, in Bier verwandeln. Wenn ihr aus dem Hause seyd: so saget eurem Herrn, sein Freund, bey dem er gewesen, wäre ein rechter Filz; er hätte euch nichts als Buttermilch oder Wasser zu trinken gegeben. Dieß wird eures Hrn. Mitleiden reizen, und er wird euch in der nächsten Herberge einen Krug Bier mehr zu trinken erlauben. Solltet ihr euch aber einmahl zufälliger Weise in einem fremden Hause besaufen: so kann euer Herr solches nicht übel nehmen; denn es hat ihm nichts gekostet. Das müßt ihr ihm auch sagen, so gut als ihr in solchem euren Zustande könnet, und ihm zu Gemüthe führen, daß es beydes zu seiner und des fremden Herrn Ehre gereiche, wenn der Bediente eines Freundes freundlich bewillkommet werde.
Ein Herr muß seinen Reitknecht allemahl lieben, ihm eine hübsche Liberey und einen mit Silber besetzten Hut geben. Wenn ihr so geputzet seyd: so habt ihr alle Ehrenbezeugungen, die eurem Herrn unterweges wiederfahren, euch selbst zuzuschreiben. Daß er nicht einem jeden Fuhrmann ausweichen muß, hat er der Höflichkeit zu danken, die er erst aus der andern Hand, und zwar von der Hochachtung erhält, die man für seine Liberey hat.
Ihr könnt dann und wann eures Herrn Reitpferd einem eurer Nebenbedienten, oder auch einem artigen Mädgen, auf einen kurzen Ritt leihen, oder es auch wohl auf einen Tag vermiethen;
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Zitationshilfe: | Swift, Jonathan: Des Herrn Dr. Jonathan Swifts wo nicht unverbesserlicher doch wohlgemeynter Unterricht für alle Arten unerfahrner Bedienten, aus vieljähriger sorgfältiger Aufmerksamkeit und Erfahrung zusammengetragen [Übers.]. Frankfurt u. a., 1748, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/swift_unterricht_1748/104>, abgerufen am 23.07.2024. |