bey einem jeden unaufhörlich sey, aber auf verschiedene Weise aufgenommen werde.
550. Die bösen Geister werden in der Gei- sterwelt sehr gestraft, damit sie durch die Stra- fen von Ausübung des Bösen abgeschreckt werden; dieses hat eben auch den Anschein, als würden sie vom Herrn gestraft; gleich- wohl aber kommt gar keine Strafe von dem Herrn, sondern sie kommt von dem Bösen selber; denn das Böse ist mit seiner Strafe dermassen verknüpft, daß sie nicht von ein- ander zu trennen sind; denn der höllische Haufe begehret und liebet nichts mehr, als Böses zu thun, insonderheit Strafen aufzu- legen und zu peinigen, und einem jeden, der nicht vom Herrn beschützt wird, thun sie auch Böses an und legen ihm Strafen auf; derohalben, wenn aus bösem Herzen Böses gethan wird, so fallen sodann die höllischen Geister, weil dieses Böse allen Schutz des Herrn von sich weg stößt, denjenigen an, der dieses Böse thut, und strafen ihn. Dieses kann einigermassen aus den weltlichen Bos- heiten und deren Strafen erläutert werden, weil in der Welt solche eben auch mit einan- ander verknüpft sind; denn die Gesetze allda schreiben einer jeden Bosheit die Strafe vor, wer dahero in eine Bosheit rennt, der rennt auch in die Strafe der Bosheit; der Unter- schied ist blos allein dieser, daß in der Welt
das
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Von der Hoͤlle.
bey einem jeden unaufhoͤrlich ſey, aber auf verſchiedene Weiſe aufgenommen werde.
550. Die boͤſen Geiſter werden in der Gei- ſterwelt ſehr geſtraft, damit ſie durch die Stra- fen von Ausuͤbung des Boͤſen abgeſchreckt werden; dieſes hat eben auch den Anſchein, als wuͤrden ſie vom Herrn geſtraft; gleich- wohl aber kommt gar keine Strafe von dem Herrn, ſondern ſie kommt von dem Boͤſen ſelber; denn das Boͤſe iſt mit ſeiner Strafe dermaſſen verknuͤpft, daß ſie nicht von ein- ander zu trennen ſind; denn der hoͤlliſche Haufe begehret und liebet nichts mehr, als Boͤſes zu thun, inſonderheit Strafen aufzu- legen und zu peinigen, und einem jeden, der nicht vom Herrn beſchuͤtzt wird, thun ſie auch Boͤſes an und legen ihm Strafen auf; derohalben, wenn aus boͤſem Herzen Boͤſes gethan wird, ſo fallen ſodann die hoͤlliſchen Geiſter, weil dieſes Boͤſe allen Schutz des Herrn von ſich weg ſtoͤßt, denjenigen an, der dieſes Boͤſe thut, und ſtrafen ihn. Dieſes kann einigermaſſen aus den weltlichen Bos- heiten und deren Strafen erlaͤutert werden, weil in der Welt ſolche eben auch mit einan- ander verknuͤpft ſind; denn die Geſetze allda ſchreiben einer jeden Bosheit die Strafe vor, wer dahero in eine Bosheit rennt, der rennt auch in die Strafe der Bosheit; der Unter- ſchied iſt blos allein dieſer, daß in der Welt
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Von der Hoͤlle.
bey einem jeden unaufhoͤrlich ſey, aber auf
verſchiedene Weiſe aufgenommen werde.
550. Die boͤſen Geiſter werden in der Gei-
ſterwelt ſehr geſtraft, damit ſie durch die Stra-
fen von Ausuͤbung des Boͤſen abgeſchreckt
werden; dieſes hat eben auch den Anſchein,
als wuͤrden ſie vom Herrn geſtraft; gleich-
wohl aber kommt gar keine Strafe von dem
Herrn, ſondern ſie kommt von dem Boͤſen
ſelber; denn das Boͤſe iſt mit ſeiner Strafe
dermaſſen verknuͤpft, daß ſie nicht von ein-
ander zu trennen ſind; denn der hoͤlliſche
Haufe begehret und liebet nichts mehr, als
Boͤſes zu thun, inſonderheit Strafen aufzu-
legen und zu peinigen, und einem jeden, der
nicht vom Herrn beſchuͤtzt wird, thun ſie
auch Boͤſes an und legen ihm Strafen auf;
derohalben, wenn aus boͤſem Herzen Boͤſes
gethan wird, ſo fallen ſodann die hoͤlliſchen
Geiſter, weil dieſes Boͤſe allen Schutz des
Herrn von ſich weg ſtoͤßt, denjenigen an, der
dieſes Boͤſe thut, und ſtrafen ihn. Dieſes
kann einigermaſſen aus den weltlichen Bos-
heiten und deren Strafen erlaͤutert werden,
weil in der Welt ſolche eben auch mit einan-
ander verknuͤpft ſind; denn die Geſetze allda
ſchreiben einer jeden Bosheit die Strafe vor,
wer dahero in eine Bosheit rennt, der rennt
auch in die Strafe der Bosheit; der Unter-
ſchied iſt blos allein dieſer, daß in der Welt
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Swedenborg, Emanuel: Auserlesene Schriften. Bd. 2. Frankfurt (Main), 1776, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/swedenborg_schriften02_1776/370>, abgerufen am 24.11.2024.
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