lichen Sachen des Lebens: das Wahre, welches das Wahre des Gerichts genennet wird, ist ihren Herzen eingeschrieben; ein jeder weiß, empfindet und siehet dasselbe, weswegen niemals Gerichts-Sachen zur Untersuchung kommen, son- dern Sachen der Gerechtigkeit, welches Sachen des Lebens sind: die weniger weise befragen derentwegen die weisern, und diese den Herrn, und ihnen wird Antwort ertheilet. Jhr Himmel, oder ihre innigste Freude ist, gerecht leben von dem Herrn.
215. Die Regierung in dem geistlichen Reich des Herrn heißt das Gericht, weil alle, so sich allda befinden, in dem geistlichen Guten sind, welches das Gute der thätigen Liebe gegen den Nächsten ist, und dieses Gute ist in seinem We- sen das Wahre; und das Wahre ist dem Gericht, und das Gute der Gerechtigkeit eigen. Diese werden eben auch vom Herrn geführet, aber mittelbar, man lese Num. 208, deswegen haben sie Vorgesetzte, und zwar wenigere und mehrere, so wie es die Gesellschaften bedürfen: sie haben auch Gesetze, nach welchen sie unter einander leben müssen. Die Vorgesetzten verwalten alles nach den Gesetzen, sie verstehen solche, weil sie weise sind, und in zweifelhaften Sachen erhalten sie vom Herrn Erläuterung.
216. Weil die Regierung aus dem Guten, so wie sie in dem himmlischen Reich des Herrn ist, die Gerechtigkeit genennet wird, und die
Regier-
Vom Himmel.
lichen Sachen des Lebens: das Wahre, welches das Wahre des Gerichts genennet wird, iſt ihren Herzen eingeſchrieben; ein jeder weiß, empfindet und ſiehet daſſelbe, weswegen niemals Gerichts-Sachen zur Unterſuchung kommen, ſon- dern Sachen der Gerechtigkeit, welches Sachen des Lebens ſind: die weniger weiſe befragen derentwegen die weiſern, und dieſe den Herrn, und ihnen wird Antwort ertheilet. Jhr Himmel, oder ihre innigſte Freude iſt, gerecht leben von dem Herrn.
215. Die Regierung in dem geiſtlichen Reich des Herrn heißt das Gericht, weil alle, ſo ſich allda befinden, in dem geiſtlichen Guten ſind, welches das Gute der thaͤtigen Liebe gegen den Naͤchſten iſt, und dieſes Gute iſt in ſeinem We- ſen das Wahre; und das Wahre iſt dem Gericht, und das Gute der Gerechtigkeit eigen. Dieſe werden eben auch vom Herrn gefuͤhret, aber mittelbar, man leſe Num. 208, deswegen haben ſie Vorgeſetzte, und zwar wenigere und mehrere, ſo wie es die Geſellſchaften beduͤrfen: ſie haben auch Geſetze, nach welchen ſie unter einander leben muͤſſen. Die Vorgeſetzten verwalten alles nach den Geſetzen, ſie verſtehen ſolche, weil ſie weiſe ſind, und in zweifelhaften Sachen erhalten ſie vom Herrn Erlaͤuterung.
216. Weil die Regierung aus dem Guten, ſo wie ſie in dem himmliſchen Reich des Herrn iſt, die Gerechtigkeit genennet wird, und die
Regier-
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Vom Himmel.
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das Wahre des Gerichts genennet wird, iſt
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empfindet und ſiehet daſſelbe, weswegen niemals
Gerichts-Sachen zur Unterſuchung kommen, ſon-
dern Sachen der Gerechtigkeit, welches
Sachen des Lebens ſind: die weniger weiſe
befragen derentwegen die weiſern, und dieſe den
Herrn, und ihnen wird Antwort ertheilet. Jhr
Himmel, oder ihre innigſte Freude iſt, gerecht
leben von dem Herrn.
215. Die Regierung in dem geiſtlichen Reich
des Herrn heißt das Gericht, weil alle, ſo
ſich allda befinden, in dem geiſtlichen Guten ſind,
welches das Gute der thaͤtigen Liebe gegen den
Naͤchſten iſt, und dieſes Gute iſt in ſeinem We-
ſen das Wahre; und das Wahre iſt dem Gericht,
und das Gute der Gerechtigkeit eigen. Dieſe
werden eben auch vom Herrn gefuͤhret, aber
mittelbar, man leſe Num. 208, deswegen haben
ſie Vorgeſetzte, und zwar wenigere und mehrere,
ſo wie es die Geſellſchaften beduͤrfen: ſie haben auch
Geſetze, nach welchen ſie unter einander leben
muͤſſen. Die Vorgeſetzten verwalten alles nach
den Geſetzen, ſie verſtehen ſolche, weil ſie weiſe
ſind, und in zweifelhaften Sachen erhalten ſie
vom Herrn Erlaͤuterung.
216. Weil die Regierung aus dem Guten,
ſo wie ſie in dem himmliſchen Reich des Herrn
iſt, die Gerechtigkeit genennet wird, und die
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Swedenborg, Emanuel: Auserlesene Schriften. Bd. 1. Frankfurt (Main), 1776, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/swedenborg_schriften01_1776/273>, abgerufen am 16.02.2025.
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