Sulzer, Johann Georg: Tagebuch einer von Berlin nach den mittäglichen Ländern von Europa in den Jahren 1775 und 1776 gethanen Reise und Rückreise. Leipzig, 1780.Tagebuch von einer nach Nizza mit begriffen sind. Jene Summe kommt von Ver-pachtung der Fleischbänke und Bäckerey, auch verschie- denen andern kleinen Gefällen. Außerdem hat die Stadt ansehnliche Domainengüter, die sie verpachtet. Der feindliche Einfall von 1744 hat die Stadt in be- trächtliche Schulden gesetzt, die durch schlechte Veran- staltungen, die der Rath vor einigen Jahren mit Auf- kaufung fremden Getraides getroffen, um ein merkli- ches sind vermehrt worden. Deswegen hat der Rath im vorigen Jahre vom Könige die Erlaubniß erhalten, verschiedene Domainengüter zu veräußern, um die Schulden zu bezahlen. Der Hof hat hier folgende Bediente für die gan- nen
Tagebuch von einer nach Nizza mit begriffen ſind. Jene Summe kommt von Ver-pachtung der Fleiſchbaͤnke und Baͤckerey, auch verſchie- denen andern kleinen Gefaͤllen. Außerdem hat die Stadt anſehnliche Domainenguͤter, die ſie verpachtet. Der feindliche Einfall von 1744 hat die Stadt in be- traͤchtliche Schulden geſetzt, die durch ſchlechte Veran- ſtaltungen, die der Rath vor einigen Jahren mit Auf- kaufung fremden Getraides getroffen, um ein merkli- ches ſind vermehrt worden. Deswegen hat der Rath im vorigen Jahre vom Koͤnige die Erlaubniß erhalten, verſchiedene Domainenguͤter zu veraͤußern, um die Schulden zu bezahlen. Der Hof hat hier folgende Bediente fuͤr die gan- nen
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Tagebuch von einer nach Nizza
mit begriffen ſind. Jene Summe kommt von Ver-
pachtung der Fleiſchbaͤnke und Baͤckerey, auch verſchie-
denen andern kleinen Gefaͤllen. Außerdem hat die
Stadt anſehnliche Domainenguͤter, die ſie verpachtet.
Der feindliche Einfall von 1744 hat die Stadt in be-
traͤchtliche Schulden geſetzt, die durch ſchlechte Veran-
ſtaltungen, die der Rath vor einigen Jahren mit Auf-
kaufung fremden Getraides getroffen, um ein merkli-
ches ſind vermehrt worden. Deswegen hat der Rath
im vorigen Jahre vom Koͤnige die Erlaubniß erhalten,
verſchiedene Domainenguͤter zu veraͤußern, um die
Schulden zu bezahlen.
Der Hof hat hier folgende Bediente fuͤr die gan-
ze Grafſchaft: 1) Den Gouverneur, welche Stelle
aber ſeit langer Zeit nicht beſetzt geweſen. Denn ſie kann
nur ein Prinz aus dem regierenden Hauſe bekleiden.
Dieſes wuͤrde freylich der Stadt wohl thun: aber
es iſt gegen die heutige Politik der Souveraine, daß
Prinzen von ihrem Hauſe in den Provinzen ihre Hof-
ſtatt aufſchlagen. Jnzwiſchen vertritt der Commen-
dant der Stadt ihre Stelle. 2) Den Commendant
von Nizza, der zugleich auch Oberbefehlshaber uͤber
die Feſtung St. Alban iſt, die auf dem hohen, na-
he an der Stadt liegenden Berge dieſes Namens liegt,
und woraus nicht nur die Ebene um Nizza, ſondern
auch die jenſeit des Berges liegende Stadt Villa
franca und ihr Hafen kann beſchoſſen werden. Der
Commendant iſt immer ein Kriegsbedienter von an-
ſehnlichem Range, und hat in der That großes Anſe-
hen in der Stadt und auf dem Lande. Jn ſeinen oͤf-
fentlichen Policeyverordnungen bedient er ſich der For-
mul: Wir N. N. u. ſ. f. befehlen ꝛc. Um den klei-
nen
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