Für die Marck, Magdeburg, Pommern etc. wie 10 zu 14
Für die Westphälischen Lande wie 10 zu 12
Für alle Lande und Jahre, gute und epidemische in einander gerechnet, wie 10 zu 13.
§. 7.
Es erhellet also hieraus, daß sich zwar unter denen Verhältnissen einiger Unterscheid finde; daß aber dieselben darinn sämtlich übereinstimmen, daß nicht eine einige ist wie 1 zu 2, sondern sie sind alle zwischen 12 und 16 bis 17 zu 10. Da nun aber bewiesen, (1.) daß das Gegentheil sehr leicht möglich zu seyn scheine; (§. 6.) da auch (2.) die Summen, die verglichen worden, in ihrer Grösse sehr unterschieden sind, z. Ex. in der Chur-Marck sind der gebohrnen 380 tausend, in der Neu-Marck 164 tausend etc. Da auch (3.) die Länder ziemlich weit voneinander entlegen sind, als Preussen und Cleve; dennoch aber sich die angeführte Ubereinstimmung hierinn findet: so gibt uns solches Anlaß die hierinn waltende Ord- nung zu erkennen und zu bewundern. Diese Ord- nung, die sich bey dem Uberschuß der gebohrnen er- eignet, ist zwiefach. Daß allezeit der Gebohrnen überhaupt mehr sind, zeiget eine Ordnung an. In- dem aber dieser beständige Uberschuß in Ansehung der gestorbenen seine gewisse Gräntzen hat, wie erst bewiesen ist, so wird solche Ordnung dadurch ver- doppelt. Da nun diese zwiefache Ordnung so we- nig wie einige andere von sich selbst oder vom Ha- zard seyn kan, so leitet uns selbige auf die Betrach- tung der Weißheit GOttes, die solche nach gewissen Absichten erwehlet, einrichtet und erhält.
Man
Von der Vermehrung
Fuͤr die Marck, Magdeburg, Pommern ꝛc. wie 10 zu 14
Fuͤr die Weſtphaͤliſchen Lande wie 10 zu 12
Fuͤr alle Lande und Jahre, gute und epidemiſche in einander gerechnet, wie 10 zu 13.
§. 7.
Es erhellet alſo hieraus, daß ſich zwar unter denen Verhaͤltniſſen einiger Unterſcheid finde; daß aber dieſelben darinn ſaͤmtlich uͤbereinſtimmen, daß nicht eine einige iſt wie 1 zu 2, ſondern ſie ſind alle zwiſchen 12 und 16 bis 17 zu 10. Da nun aber bewieſen, (1.) daß das Gegentheil ſehr leicht moͤglich zu ſeyn ſcheine; (§. 6.) da auch (2.) die Summen, die verglichen worden, in ihrer Groͤſſe ſehr unterſchieden ſind, z. Ex. in der Chur-Marck ſind der gebohrnen 380 tauſend, in der Neu-Marck 164 tauſend ꝛc. Da auch (3.) die Laͤnder ziemlich weit voneinander entlegen ſind, als Preuſſen und Cleve; dennoch aber ſich die angefuͤhrte Ubereinſtimmung hierinn findet: ſo gibt uns ſolches Anlaß die hierinn waltende Ord- nung zu erkennen und zu bewundern. Dieſe Ord- nung, die ſich bey dem Uberſchuß der gebohrnen er- eignet, iſt zwiefach. Daß allezeit der Gebohrnen uͤberhaupt mehr ſind, zeiget eine Ordnung an. In- dem aber dieſer beſtaͤndige Uberſchuß in Anſehung der geſtorbenen ſeine gewiſſe Graͤntzen hat, wie erſt bewieſen iſt, ſo wird ſolche Ordnung dadurch ver- doppelt. Da nun dieſe zwiefache Ordnung ſo we- nig wie einige andere von ſich ſelbſt oder vom Ha- zard ſeyn kan, ſo leitet uns ſelbige auf die Betrach- tung der Weißheit GOttes, die ſolche nach gewiſſen Abſichten erwehlet, einrichtet und erhaͤlt.
Man
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Von der Vermehrung
Fuͤr die Marck, Magdeburg, Pommern ꝛc. wie 10
zu 14
Fuͤr die Weſtphaͤliſchen Lande wie 10 zu 12
Fuͤr alle Lande und Jahre, gute und epidemiſche
in einander gerechnet, wie 10 zu 13.
§. 7.
Es erhellet alſo hieraus, daß ſich zwar unter
denen Verhaͤltniſſen einiger Unterſcheid finde; daß
aber dieſelben darinn ſaͤmtlich uͤbereinſtimmen, daß
nicht eine einige iſt wie 1 zu 2, ſondern ſie ſind alle
zwiſchen 12 und 16 bis 17 zu 10. Da nun aber
bewieſen, (1.) daß das Gegentheil ſehr leicht moͤglich
zu ſeyn ſcheine; (§. 6.) da auch (2.) die Summen, die
verglichen worden, in ihrer Groͤſſe ſehr unterſchieden
ſind, z. Ex. in der Chur-Marck ſind der gebohrnen
380 tauſend, in der Neu-Marck 164 tauſend ꝛc.
Da auch (3.) die Laͤnder ziemlich weit voneinander
entlegen ſind, als Preuſſen und Cleve; dennoch aber
ſich die angefuͤhrte Ubereinſtimmung hierinn findet:
ſo gibt uns ſolches Anlaß die hierinn waltende Ord-
nung zu erkennen und zu bewundern. Dieſe Ord-
nung, die ſich bey dem Uberſchuß der gebohrnen er-
eignet, iſt zwiefach. Daß allezeit der Gebohrnen
uͤberhaupt mehr ſind, zeiget eine Ordnung an. In-
dem aber dieſer beſtaͤndige Uberſchuß in Anſehung
der geſtorbenen ſeine gewiſſe Graͤntzen hat, wie erſt
bewieſen iſt, ſo wird ſolche Ordnung dadurch ver-
doppelt. Da nun dieſe zwiefache Ordnung ſo we-
nig wie einige andere von ſich ſelbſt oder vom Ha-
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/66>, abgerufen am 30.11.2024.
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