Wollte jemand sich die Mühe geben, und in Bemerckung der Kranckheiten specieller gehen, der würde der Natur-Geschich- te keinen unnützen Dienst erzeigen. Es könnten auch bey eini- gen Kranckheiten noch weit speciellere Listen gemacht werden. Z. E. bey der Wassersucht könnte Geschlecht und Alter angemer- cket werden, wie oben angeführet.
Zu den vorigen Titeln müsten nun 20) die durch aller- ley unvermuthete Zufälle umgekommene angezeichnet werden. Fer- ner 21) die vom Blitz getödtete. Dieser Punct scheinet vor an- dern merckwürdig zu seyn. 22) Selbstmörder. Diese sind zwar auf dem Lande selten, doch giebt es dergleichen. 23) Ermor- dete; und endlich 24) von der Obrigkeit executirte. Jedoch es stehet einem jeden frey, die besondern Zufälle eintzeln aufzuzeichnen.
§. 119.
Nebst dem wünschte ich mir noch eine specielle Liste von den auf dem Lande wircklich lebenden, dergleichen oben (§. 52.) angeführet. Die Ursachen, warum dergleichen Verzeichnisse nö- thig, können aus dem 5ten Capitel zur Gnüge erhellen. Ich wünschte aber, daß sie etwas vollständiger verfertiget würden, als die obigen, und zwar könnten die Land-Tabellen etwa nach folgen- den Titeln verfertiget werden:
1) Zahl der Familien. 2) Anzahl der Personen in Fa- milien, und zwar männlichen und weiblichen Geschlechts. 3) Zahl der Häuser oder Bauer-Höse. Ferner 4) die Anzahl der noch stehenden Ehen, und zwar besonders die fruchtbaren, oder die es doch gewesen, und die gäntzlich unfruchtbaren. 5) Zahl der Kinder, die die Ehe Leute, so nicht mehr Kinder zeugen, ge- habt. 6) Mannbare, aber noch unverheyrathete Personen. Die Mädgens könnten nur vom 18ten, und die Mannsen vom 24ten Jahre an gerechnet werden. Hierauf müsten nun alle an einem Orte lebende besonders, und zwar nach dem Alter und Ge- schlecht aufgezeichnet werden, und zwar meinem Bedüncken nach also:
1) Kinder bis zum 7ten Jahre inclusive, Knaben, Mäd- gen. 2) Vom 8ten bis 14ten inclusive, Knaben und Mädgen. 3) Vom 15ten bis 21ten. 4) Vom 22ten bis 29ten. 5) Vom 30ten bis 40ten exclusive. 6) Vom 40ten bis 50ten. 7) Vom 50ten bis 60ten. 8) Vom 60ten bis 70ten. 9) 70 bis 74ten. 10) 75. bis 79ten. 11.) 80. bis 84ten. 12) 85. bis 89ten. 13) 90. bis 94ten 14) 95. bis 99ten. 15) 100. Jahr alt. 16) 101.
u. s. w.
der Kirchen-Buͤcher.
Wollte jemand ſich die Muͤhe geben, und in Bemerckung der Kranckheiten ſpecieller gehen, der wuͤrde der Natur-Geſchich- te keinen unnuͤtzen Dienſt erzeigen. Es koͤnnten auch bey eini- gen Kranckheiten noch weit ſpeciellere Liſten gemacht werden. Z. E. bey der Waſſerſucht koͤnnte Geſchlecht und Alter angemer- cket werden, wie oben angefuͤhret.
Zu den vorigen Titeln muͤſten nun 20) die durch aller- ley unvermuthete Zufaͤlle umgekommene angezeichnet werden. Fer- ner 21) die vom Blitz getoͤdtete. Dieſer Punct ſcheinet vor an- dern merckwuͤrdig zu ſeyn. 22) Selbſtmoͤrder. Dieſe ſind zwar auf dem Lande ſelten, doch giebt es dergleichen. 23) Ermor- dete; und endlich 24) von der Obrigkeit executirte. Jedoch es ſtehet einem jeden frey, die beſondern Zufaͤlle eintzeln aufzuzeichnen.
§. 119.
Nebſt dem wuͤnſchte ich mir noch eine ſpecielle Liſte von den auf dem Lande wircklich lebenden, dergleichen oben (§. 52.) angefuͤhret. Die Urſachen, warum dergleichen Verzeichniſſe noͤ- thig, koͤnnen aus dem 5ten Capitel zur Gnuͤge erhellen. Ich wuͤnſchte aber, daß ſie etwas vollſtaͤndiger verfertiget wuͤrden, als die obigen, und zwar koͤnnten die Land-Tabellen etwa nach folgen- den Titeln verfertiget werden:
1) Zahl der Familien. 2) Anzahl der Perſonen in Fa- milien, und zwar maͤnnlichen und weiblichen Geſchlechts. 3) Zahl der Haͤuſer oder Bauer-Hoͤſe. Ferner 4) die Anzahl der noch ſtehenden Ehen, und zwar beſonders die fruchtbaren, oder die es doch geweſen, und die gaͤntzlich unfruchtbaren. 5) Zahl der Kinder, die die Ehe Leute, ſo nicht mehr Kinder zeugen, ge- habt. 6) Mannbare, aber noch unverheyrathete Perſonen. Die Maͤdgens koͤnnten nur vom 18ten, und die Mannſen vom 24ten Jahre an gerechnet werden. Hierauf muͤſten nun alle an einem Orte lebende beſonders, und zwar nach dem Alter und Ge- ſchlecht aufgezeichnet werden, und zwar meinem Beduͤncken nach alſo:
1) Kinder bis zum 7ten Jahre incluſive, Knaben, Maͤd- gen. 2) Vom 8ten bis 14ten incluſive, Knaben und Maͤdgen. 3) Vom 15ten bis 21ten. 4) Vom 22ten bis 29ten. 5) Vom 30ten bis 40ten excluſive. 6) Vom 40ten bis 50ten. 7) Vom 50ten bis 60ten. 8) Vom 60ten bis 70ten. 9) 70 bis 74ten. 10) 75. bis 79ten. 11.) 80. bis 84ten. 12) 85. bis 89ten. 13) 90. bis 94ten 14) 95. bis 99ten. 15) 100. Jahr alt. 16) 101.
u. ſ. w.
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[355[359]/0407]
der Kirchen-Buͤcher.
Wollte jemand ſich die Muͤhe geben, und in Bemerckung
der Kranckheiten ſpecieller gehen, der wuͤrde der Natur-Geſchich-
te keinen unnuͤtzen Dienſt erzeigen. Es koͤnnten auch bey eini-
gen Kranckheiten noch weit ſpeciellere Liſten gemacht werden.
Z. E. bey der Waſſerſucht koͤnnte Geſchlecht und Alter angemer-
cket werden, wie oben angefuͤhret.
Zu den vorigen Titeln muͤſten nun 20) die durch aller-
ley unvermuthete Zufaͤlle umgekommene angezeichnet werden. Fer-
ner 21) die vom Blitz getoͤdtete. Dieſer Punct ſcheinet vor an-
dern merckwuͤrdig zu ſeyn. 22) Selbſtmoͤrder. Dieſe ſind zwar
auf dem Lande ſelten, doch giebt es dergleichen. 23) Ermor-
dete; und endlich 24) von der Obrigkeit executirte. Jedoch es
ſtehet einem jeden frey, die beſondern Zufaͤlle eintzeln aufzuzeichnen.
§. 119.
Nebſt dem wuͤnſchte ich mir noch eine ſpecielle Liſte von
den auf dem Lande wircklich lebenden, dergleichen oben (§. 52.)
angefuͤhret. Die Urſachen, warum dergleichen Verzeichniſſe noͤ-
thig, koͤnnen aus dem 5ten Capitel zur Gnuͤge erhellen. Ich
wuͤnſchte aber, daß ſie etwas vollſtaͤndiger verfertiget wuͤrden, als
die obigen, und zwar koͤnnten die Land-Tabellen etwa nach folgen-
den Titeln verfertiget werden:
1) Zahl der Familien. 2) Anzahl der Perſonen in Fa-
milien, und zwar maͤnnlichen und weiblichen Geſchlechts. 3)
Zahl der Haͤuſer oder Bauer-Hoͤſe. Ferner 4) die Anzahl der
noch ſtehenden Ehen, und zwar beſonders die fruchtbaren, oder
die es doch geweſen, und die gaͤntzlich unfruchtbaren. 5) Zahl
der Kinder, die die Ehe Leute, ſo nicht mehr Kinder zeugen, ge-
habt. 6) Mannbare, aber noch unverheyrathete Perſonen. Die
Maͤdgens koͤnnten nur vom 18ten, und die Mannſen vom 24ten
Jahre an gerechnet werden. Hierauf muͤſten nun alle an einem
Orte lebende beſonders, und zwar nach dem Alter und Ge-
ſchlecht aufgezeichnet werden, und zwar meinem Beduͤncken
nach alſo:
1) Kinder bis zum 7ten Jahre incluſive, Knaben, Maͤd-
gen. 2) Vom 8ten bis 14ten incluſive, Knaben und Maͤdgen.
3) Vom 15ten bis 21ten. 4) Vom 22ten bis 29ten. 5) Vom
30ten bis 40ten excluſive. 6) Vom 40ten bis 50ten. 7) Vom
50ten bis 60ten. 8) Vom 60ten bis 70ten. 9) 70 bis 74ten.
10) 75. bis 79ten. 11.) 80. bis 84ten. 12) 85. bis 89ten.
13) 90. bis 94ten 14) 95. bis 99ten. 15) 100. Jahr alt. 16) 101.
u. ſ. w.
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 355[359]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/407>, abgerufen am 22.11.2024.
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