Da nun in Brandenburg von 30 einer stirbt, so solte es wohl gar nicht zu viel scheinen, wenn man auf dem Lande von 40 bis 45 jährlich einen todten rechnete. Ich habe von Predigern gehöret, daß in Dörffern, wo doch wohl ein paar hundert Seelen, in manchem Jahre nicht zwey begraben würden. Doch dieses wird durch epidemische Jah- re wiederum ersetzet.
Da die Städte in einem gantzen Lande einen ziemlich grossen Theil Einwohner enthalten, so schei- net es, als müste man eine besondere Regel an- nehmen, wornach ein gantzes Land zu berechnen, wenn Städte und Dörffer zusammen genommen werden. Allein weil der grossen Städte wenige, die meisten aber klein und dem Lande in der Lebens- Art ähnlich; so wird man eben nicht viel fehlen, wenn man für Städte und Dörffer zusammen von 40 jährlich einen todten rechnet. Diese Regeln will nun auf etliche Exempel appliciren.
§. 107.
Es wird mir erlaubt seyn, den Gebrauch vori- ger Regeln zuerst in Ausrechnung der Einwohner unseres Landes zu zeigen, als welche Herr Maitland viel zu klein gerechnet. Er hat sich seiner Verhält- niß, die er für London gebraucht, auch bey einem gantzen Lande bedienet, welches ihm doch keiner kan und wird zugestehen. Nach selbiger sterben 2976 von 73126 lebenden, oder ohngefehr 50 von 1230, das ist von 24 bis 25 einer. In 7 Jahren, nem- lich von 1722-28 waren 425748, das ist jährlich 60821 gestorben. Nach seiner Regel wäre also die Summe aller Unterthanen unseres Königes nur
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Gebrauch der Todten-Liſten
Da nun in Brandenburg von 30 einer ſtirbt, ſo ſolte es wohl gar nicht zu viel ſcheinen, wenn man auf dem Lande von 40 bis 45 jaͤhrlich einen todten rechnete. Ich habe von Predigern gehoͤret, daß in Doͤrffern, wo doch wohl ein paar hundert Seelen, in manchem Jahre nicht zwey begraben wuͤrden. Doch dieſes wird durch epidemiſche Jah- re wiederum erſetzet.
Da die Staͤdte in einem gantzen Lande einen ziemlich groſſen Theil Einwohner enthalten, ſo ſchei- net es, als muͤſte man eine beſondere Regel an- nehmen, wornach ein gantzes Land zu berechnen, wenn Staͤdte und Doͤrffer zuſammen genommen werden. Allein weil der groſſen Staͤdte wenige, die meiſten aber klein und dem Lande in der Lebens- Art aͤhnlich; ſo wird man eben nicht viel fehlen, wenn man fuͤr Staͤdte und Doͤrffer zuſammen von 40 jaͤhrlich einen todten rechnet. Dieſe Regeln will nun auf etliche Exempel appliciren.
§. 107.
Es wird mir erlaubt ſeyn, den Gebrauch vori- ger Regeln zuerſt in Ausrechnung der Einwohner unſeres Landes zu zeigen, als welche Herr Maitland viel zu klein gerechnet. Er hat ſich ſeiner Verhaͤlt- niß, die er fuͤr London gebraucht, auch bey einem gantzen Lande bedienet, welches ihm doch keiner kan und wird zugeſtehen. Nach ſelbiger ſterben 2976 von 73126 lebenden, oder ohngefehr 50 von 1230, das iſt von 24 bis 25 einer. In 7 Jahren, nem- lich von 1722-28 waren 425748, das iſt jaͤhrlich 60821 geſtorben. Nach ſeiner Regel waͤre alſo die Summe aller Unterthanen unſeres Koͤniges nur
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Gebrauch der Todten-Liſten
Da nun in Brandenburg von 30 einer ſtirbt,
ſo ſolte es wohl gar nicht zu viel ſcheinen, wenn
man auf dem Lande von 40 bis 45 jaͤhrlich einen
todten rechnete. Ich habe von Predigern gehoͤret,
daß in Doͤrffern, wo doch wohl ein paar hundert
Seelen, in manchem Jahre nicht zwey begraben
wuͤrden. Doch dieſes wird durch epidemiſche Jah-
re wiederum erſetzet.
Da die Staͤdte in einem gantzen Lande einen
ziemlich groſſen Theil Einwohner enthalten, ſo ſchei-
net es, als muͤſte man eine beſondere Regel an-
nehmen, wornach ein gantzes Land zu berechnen,
wenn Staͤdte und Doͤrffer zuſammen genommen
werden. Allein weil der groſſen Staͤdte wenige,
die meiſten aber klein und dem Lande in der Lebens-
Art aͤhnlich; ſo wird man eben nicht viel fehlen,
wenn man fuͤr Staͤdte und Doͤrffer zuſammen von
40 jaͤhrlich einen todten rechnet. Dieſe Regeln will
nun auf etliche Exempel appliciren.
§. 107.
Es wird mir erlaubt ſeyn, den Gebrauch vori-
ger Regeln zuerſt in Ausrechnung der Einwohner
unſeres Landes zu zeigen, als welche Herr Maitland
viel zu klein gerechnet. Er hat ſich ſeiner Verhaͤlt-
niß, die er fuͤr London gebraucht, auch bey einem
gantzen Lande bedienet, welches ihm doch keiner kan
und wird zugeſtehen. Nach ſelbiger ſterben 2976
von 73126 lebenden, oder ohngefehr 50 von 1230,
das iſt von 24 bis 25 einer. In 7 Jahren, nem-
lich von 1722-28 waren 425748, das iſt jaͤhrlich
60821 geſtorben. Nach ſeiner Regel waͤre alſo die
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/364>, abgerufen am 22.11.2024.
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