hundert, als eine Mittel-Zahl kan man füglich 3300 rechnen. Weil die Sterbe-Listen seit etlichen Jah- ren nicht mehr zum Vorschein gekommen, so läßt sich nichts genauer setzen. Wenn man nun rechnet, daß von 25 jährlich einer stirbt, so kommen vermö- ge der 3300 gestorbenen 82500 Seelen. Folglich wird es allhier ziemlich genau zutreffen, daß von 25 jährlich einer sterbe.
In Brandenburg (§. 51.) waren im Jahr 1736 in allen 8346 Seelen. Nun waren in eben dem Jahre gestorben 290, also stürbe allda etwan von 29 jährlich einer. Nach dem Durchschnitt ei- niger Jahre war damahls die Todten-Zahl 270, das gäbe einen todten von 30.
In Breßlau rechnete Herr Halley um das Jahr 1690 die sämtlichen Einwohner, die unter des Magistrats Jurisdiction stehen, auf 34 tausend (§. 83.) Die Zahl der gestorbenen war damahls nach dem Durchschnitt von 5 Jahren 1174. Also sturb damahls allda jährlich von 28 bis 29 einer.
Aus diesen 3 Exempeln kan man vorjetzo als Regeln annehmen, daß in grossen und volckreichen Städten als Berlin und Breßlau von 25 bis 28 jährlich einer sterbe, in mittelmäßigen Städten aber als Brandenburg von 30 einer. Ausser dem aber gibt es noch 2 Fälle, die hierunter nicht begriffen, nemlich gantz grosse Städte als London und Paris, und sodann die Dörffer.
§. 105.
Aus obigen Listen der Kranckheiten und son- derlich der besondern ausserordentlichen Fälle, wo- durch viele Menschen um das Leben kommen, er-
hellet
U 5
zur Beſtimmung der Lebendigen.
hundert, als eine Mittel-Zahl kan man fuͤglich 3300 rechnen. Weil die Sterbe-Liſten ſeit etlichen Jah- ren nicht mehr zum Vorſchein gekommen, ſo laͤßt ſich nichts genauer ſetzen. Wenn man nun rechnet, daß von 25 jaͤhrlich einer ſtirbt, ſo kommen vermoͤ- ge der 3300 geſtorbenen 82500 Seelen. Folglich wird es allhier ziemlich genau zutreffen, daß von 25 jaͤhrlich einer ſterbe.
In Brandenburg (§. 51.) waren im Jahr 1736 in allen 8346 Seelen. Nun waren in eben dem Jahre geſtorben 290, alſo ſtuͤrbe allda etwan von 29 jaͤhrlich einer. Nach dem Durchſchnitt ei- niger Jahre war damahls die Todten-Zahl 270, das gaͤbe einen todten von 30.
In Breßlau rechnete Herr Halley um das Jahr 1690 die ſaͤmtlichen Einwohner, die unter des Magiſtrats Jurisdiction ſtehen, auf 34 tauſend (§. 83.) Die Zahl der geſtorbenen war damahls nach dem Durchſchnitt von 5 Jahren 1174. Alſo ſturb damahls allda jaͤhrlich von 28 bis 29 einer.
Aus dieſen 3 Exempeln kan man vorjetzo als Regeln annehmen, daß in groſſen und volckreichen Staͤdten als Berlin und Breßlau von 25 bis 28 jaͤhrlich einer ſterbe, in mittelmaͤßigen Staͤdten aber als Brandenburg von 30 einer. Auſſer dem aber gibt es noch 2 Faͤlle, die hierunter nicht begriffen, nemlich gantz groſſe Staͤdte als London und Paris, und ſodann die Doͤrffer.
§. 105.
Aus obigen Liſten der Kranckheiten und ſon- derlich der beſondern auſſerordentlichen Faͤlle, wo- durch viele Menſchen um das Leben kommen, er-
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zur Beſtimmung der Lebendigen.
hundert, als eine Mittel-Zahl kan man fuͤglich 3300
rechnen. Weil die Sterbe-Liſten ſeit etlichen Jah-
ren nicht mehr zum Vorſchein gekommen, ſo laͤßt
ſich nichts genauer ſetzen. Wenn man nun rechnet,
daß von 25 jaͤhrlich einer ſtirbt, ſo kommen vermoͤ-
ge der 3300 geſtorbenen 82500 Seelen. Folglich
wird es allhier ziemlich genau zutreffen, daß von
25 jaͤhrlich einer ſterbe.
In Brandenburg (§. 51.) waren im Jahr
1736 in allen 8346 Seelen. Nun waren in eben
dem Jahre geſtorben 290, alſo ſtuͤrbe allda etwan
von 29 jaͤhrlich einer. Nach dem Durchſchnitt ei-
niger Jahre war damahls die Todten-Zahl 270,
das gaͤbe einen todten von 30.
In Breßlau rechnete Herr Halley um das
Jahr 1690 die ſaͤmtlichen Einwohner, die unter des
Magiſtrats Jurisdiction ſtehen, auf 34 tauſend
(§. 83.) Die Zahl der geſtorbenen war damahls
nach dem Durchſchnitt von 5 Jahren 1174. Alſo
ſturb damahls allda jaͤhrlich von 28 bis 29 einer.
Aus dieſen 3 Exempeln kan man vorjetzo als
Regeln annehmen, daß in groſſen und volckreichen
Staͤdten als Berlin und Breßlau von 25 bis 28
jaͤhrlich einer ſterbe, in mittelmaͤßigen Staͤdten aber
als Brandenburg von 30 einer. Auſſer dem aber
gibt es noch 2 Faͤlle, die hierunter nicht begriffen,
nemlich gantz groſſe Staͤdte als London und Paris,
und ſodann die Doͤrffer.
§. 105.
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/361>, abgerufen am 16.02.2025.
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