zu fehlen, wenn er für gantz Holland jährlich Theil gestorbene annehme. Wolte man aber lie- ber setzen, daß in denen Holländischen Städten jährlich zwischen und oder Theile stür- ben, welches doch nicht aus der Erfahrung genom- men, wie er ausdrücklich erinnert: dann würde es von der Zahl des gantzen Volckes in Holland, Städ- te und Dörffer durcheinander gerechnet, Theil machen. Oder wenn für Städte gerechnet wer- den, so machte es durch gantz Holland Theil. [b]
§. 104.
Das allergewisseste hierin wäre wohl, wenn man von etlichen Jahren und verschiedenen Orten die Anzahl der lebenden und der gestorbenen wüste, um dadurch etwas zu bestimmen. Daher glaube, daß folgende Regeln, die auf solchen Gründen beruhen, so lange gelten können, bis man sie durch mehrere Exempel genauer bestimmen kan.
In Berlin war um das Jahr 1734 die Mittel- Zahl aller gezehleten Einwohner 65000 (§. 51. p. 151.) die 3 Jahr darnach schon auf 68000 ange- wachsen. Hierunter aber waren nicht begriffen die 5 Regimenter Infanterie, die Artilleristen, Gens d'Armes, desgleichen nicht die Charite, Waysen- Haus und Hospitäler. Wenn man alles das nur auf 15000 Seelen rechnet, denn weniger kön- nen nicht seyn, so hatte Berlin damahls wenigstens an 80 tausend Seelen, zwey oder drey tausend weni- ger oder mehr kan man nicht rechnen. Die An- zahl der sterbenden war damahls 3000 und etliche
hundert,
[b]Inleid. P. 2. p. 379.
Gebrauch der Todten-Liſten
zu fehlen, wenn er fuͤr gantz Holland jaͤhrlich Theil geſtorbene annehme. Wolte man aber lie- ber ſetzen, daß in denen Hollaͤndiſchen Staͤdten jaͤhrlich zwiſchen und oder Theile ſtuͤr- ben, welches doch nicht aus der Erfahrung genom- men, wie er ausdruͤcklich erinnert: dann wuͤrde es von der Zahl des gantzen Volckes in Holland, Staͤd- te und Doͤrffer durcheinander gerechnet, Theil machen. Oder wenn fuͤr Staͤdte gerechnet wer- den, ſo machte es durch gantz Holland Theil. [b]
§. 104.
Das allergewiſſeſte hierin waͤre wohl, wenn man von etlichen Jahren und verſchiedenen Orten die Anzahl der lebenden und der geſtorbenen wuͤſte, um dadurch etwas zu beſtimmen. Daher glaube, daß folgende Regeln, die auf ſolchen Gruͤnden beruhen, ſo lange gelten koͤnnen, bis man ſie durch mehrere Exempel genauer beſtimmen kan.
In Berlin war um das Jahr 1734 die Mittel- Zahl aller gezehleten Einwohner 65000 (§. 51. p. 151.) die 3 Jahr darnach ſchon auf 68000 ange- wachſen. Hierunter aber waren nicht begriffen die 5 Regimenter Infanterie, die Artilleriſten, Gens d’Armes, desgleichen nicht die Charite, Wayſen- Haus und Hoſpitaͤler. Wenn man alles das nur auf 15000 Seelen rechnet, denn weniger koͤn- nen nicht ſeyn, ſo hatte Berlin damahls wenigſtens an 80 tauſend Seelen, zwey oder drey tauſend weni- ger oder mehr kan man nicht rechnen. Die An- zahl der ſterbenden war damahls 3000 und etliche
hundert,
[b]Inleid. P. 2. p. 379.
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Gebrauch der Todten-Liſten
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von der Zahl des gantzen Volckes in Holland, Staͤd-
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machen. Oder wenn fuͤr Staͤdte [FORMEL] gerechnet wer-
den, ſo machte es durch gantz Holland [FORMEL] Theil. [b]
§. 104.
Das allergewiſſeſte hierin waͤre wohl, wenn man
von etlichen Jahren und verſchiedenen Orten die
Anzahl der lebenden und der geſtorbenen wuͤſte, um
dadurch etwas zu beſtimmen. Daher glaube, daß
folgende Regeln, die auf ſolchen Gruͤnden beruhen,
ſo lange gelten koͤnnen, bis man ſie durch mehrere
Exempel genauer beſtimmen kan.
In Berlin war um das Jahr 1734 die Mittel-
Zahl aller gezehleten Einwohner 65000 (§. 51. p.
151.) die 3 Jahr darnach ſchon auf 68000 ange-
wachſen. Hierunter aber waren nicht begriffen die
5 Regimenter Infanterie, die Artilleriſten, Gens
d’Armes, desgleichen nicht die Charite, Wayſen-
Haus und Hoſpitaͤler. Wenn man alles das
nur auf 15000 Seelen rechnet, denn weniger koͤn-
nen nicht ſeyn, ſo hatte Berlin damahls wenigſtens
an 80 tauſend Seelen, zwey oder drey tauſend weni-
ger oder mehr kan man nicht rechnen. Die An-
zahl der ſterbenden war damahls 3000 und etliche
hundert,
[b] Inleid. P. 2. p. 379.
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/360>, abgerufen am 16.02.2025.
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