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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741.

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zur Bestimmung der Lebendigen.
oder etwas mehr als einer, sterbe, dahingegen es
ihm offenbahr zu seyn scheinet, daß in London jähr-
lich einer von 32 sterbe, ohne diejenigen zu rechnen,
die die Pest wegnimmt. [y]

In denen Hällischen Intelligentz-Blättern [z]
finde ich eine Nachricht, die vermuthlich von dem
hochverdientem Herrn Geh. Raht Hoffmann her-
rühret, daß die Könige von Engelland und Franck-
reich ehedem die Einwohner einiger Städte und ge-
wisser Districte zehlen lassen, da man denn bemer-
cket, daß in denen Städten mehrentheils unter 30
Personen einer, auf dem Lande aber unter 40 nur
einer sterbe. Im Durchschnitt für beide würde die
Regel folgen, daß von 35 jährlich einer die Schuld
der Natur bezahlen müsse. Ich wünschte, daß die
Geschicht-Schreiber angeführet wären, worinn die-
se Nachrichten zu finden.

Herr Maitland hat bey seinen Nechnungen zum
Grunde gesetzet, daß von 73126 lebenden jährlich
2976 sterben. [a] Das wäre ohngefehr von 241/2
oder von 25 jährlich einer. Soll aber diese Regel
allgemein seyn und für Städte und Dörffer gelten?

Herr Struyck erwehnet der Engelländer, daß
sie mehrentheils Theil annehmen, wenn alles
durch einander gerechnet wird. Er gedencket der
Schwierigkeit, die vom unterschiedenen sterben her-
rühret. Nach seiner eigenen Anmerckung von un-
terschiedenen Holländischen Dörffern findet er, daß
jährlich Theil sterbe. Doch glaubt er nicht viel

zu
[y] Observations vpon the bills of mortality c. 12. §. 11.
p. 93. edit.
5.
[z] Im Jahr 1730. Num. 3. p. 38.
[a] Bibliotheque Britan. T. XI. p. 413.
U 4

zur Beſtimmung der Lebendigen.
oder etwas mehr als einer, ſterbe, dahingegen es
ihm offenbahr zu ſeyn ſcheinet, daß in London jaͤhr-
lich einer von 32 ſterbe, ohne diejenigen zu rechnen,
die die Peſt wegnimmt. [y]

In denen Haͤlliſchen Intelligentz-Blaͤttern [z]
finde ich eine Nachricht, die vermuthlich von dem
hochverdientem Herrn Geh. Raht Hoffmann her-
ruͤhret, daß die Koͤnige von Engelland und Franck-
reich ehedem die Einwohner einiger Staͤdte und ge-
wiſſer Diſtricte zehlen laſſen, da man denn bemer-
cket, daß in denen Staͤdten mehrentheils unter 30
Perſonen einer, auf dem Lande aber unter 40 nur
einer ſterbe. Im Durchſchnitt fuͤr beide wuͤrde die
Regel folgen, daß von 35 jaͤhrlich einer die Schuld
der Natur bezahlen muͤſſe. Ich wuͤnſchte, daß die
Geſchicht-Schreiber angefuͤhret waͤren, worinn die-
ſe Nachrichten zu finden.

Herr Maitland hat bey ſeinen Nechnungen zum
Grunde geſetzet, daß von 73126 lebenden jaͤhrlich
2976 ſterben. [a] Das waͤre ohngefehr von 24½
oder von 25 jaͤhrlich einer. Soll aber dieſe Regel
allgemein ſeyn und fuͤr Staͤdte und Doͤrffer gelten?

Herr Struyck erwehnet der Engellaͤnder, daß
ſie mehrentheils Theil annehmen, wenn alles
durch einander gerechnet wird. Er gedencket der
Schwierigkeit, die vom unterſchiedenen ſterben her-
ruͤhret. Nach ſeiner eigenen Anmerckung von un-
terſchiedenen Hollaͤndiſchen Doͤrffern findet er, daß
jaͤhrlich Theil ſterbe. Doch glaubt er nicht viel

zu
[y] Obſervations vpon the bills of mortality c. 12. §. 11.
p. 93. edit.
5.
[z] Im Jahr 1730. Num. 3. p. 38.
[a] Bibliotheque Britan. T. XI. p. 413.
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[311/0359] zur Beſtimmung der Lebendigen. oder etwas mehr als einer, ſterbe, dahingegen es ihm offenbahr zu ſeyn ſcheinet, daß in London jaͤhr- lich einer von 32 ſterbe, ohne diejenigen zu rechnen, die die Peſt wegnimmt. [y] In denen Haͤlliſchen Intelligentz-Blaͤttern [z] finde ich eine Nachricht, die vermuthlich von dem hochverdientem Herrn Geh. Raht Hoffmann her- ruͤhret, daß die Koͤnige von Engelland und Franck- reich ehedem die Einwohner einiger Staͤdte und ge- wiſſer Diſtricte zehlen laſſen, da man denn bemer- cket, daß in denen Staͤdten mehrentheils unter 30 Perſonen einer, auf dem Lande aber unter 40 nur einer ſterbe. Im Durchſchnitt fuͤr beide wuͤrde die Regel folgen, daß von 35 jaͤhrlich einer die Schuld der Natur bezahlen muͤſſe. Ich wuͤnſchte, daß die Geſchicht-Schreiber angefuͤhret waͤren, worinn die- ſe Nachrichten zu finden. Herr Maitland hat bey ſeinen Nechnungen zum Grunde geſetzet, daß von 73126 lebenden jaͤhrlich 2976 ſterben. [a] Das waͤre ohngefehr von 24½ oder von 25 jaͤhrlich einer. Soll aber dieſe Regel allgemein ſeyn und fuͤr Staͤdte und Doͤrffer gelten? Herr Struyck erwehnet der Engellaͤnder, daß ſie mehrentheils [FORMEL] Theil annehmen, wenn alles durch einander gerechnet wird. Er gedencket der Schwierigkeit, die vom unterſchiedenen ſterben her- ruͤhret. Nach ſeiner eigenen Anmerckung von un- terſchiedenen Hollaͤndiſchen Doͤrffern findet er, daß jaͤhrlich [FORMEL] Theil ſterbe. Doch glaubt er nicht viel zu [y] Obſervations vpon the bills of mortality c. 12. §. 11. p. 93. edit. 5. [z] Im Jahr 1730. Num. 3. p. 38. [a] Bibliotheque Britan. T. XI. p. 413. U 4

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Zitationshilfe: Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/359>, abgerufen am 22.11.2024.