24tem Jahre heyrathen, nach 25 Jahren noch 40 Paar übrig, so viel also können davon die silberne Hochzeit halten, daß aber von tausend Paaren von gemeldtem Alter nur 23 Paare ihre goldene Hoch- zeit geben können, oder von 43 Paaren, die sich so jung verheyrathen, wird nur ein Paar das funfzig- ste Jahr ihres Ehestandes erreichen.
§. 89.
Die vornehmste Absicht, weshalb sich der Hr. Halley und Hr. Struyck diese Untersuchung des menschlichen Alters so sehr haben lassen angelegen seyn, ist auf die richtige Bestimmung der Leib-Ren- ten gerichtet. Da in Holland und Engelland dar- inn viel negociiret wird, so ist es der Mühe wohl werth, etwas genaues hierinn zu haben. Wie leicht man hierinn falsche Gründe könne annehmen, und also sich oder andere betriegen, zeigt das Bey- spiel des Holländers de Graaf (§. 70.) und des ungenannten Engelländers. (§. 86.) In Holland selbst ist unter denen Rechenmeistern dieser Renten viel Lerm gewesen. Mein Zweck und der Raum leiden nicht, mich in eine weitläuftige Abhandlung alles dessen einzulassen, was zur Ausrechnung der Leib-Renten zu wissen nöthig ist, man findet solches beym Lowthorp und Struyck: Doch aber kan nicht umhin, dasjenige hier anzuführen, was Herr Struyck hievon heraus gebracht, weil sich auch un- ter Teutschen oft welche finden, die würcklich in Holland Geld auf Leib-Renten zu stehen haben oder die doch dazu Lust haben.
Bey denen Holländischen Leib-Renten ist zweyerley wohl zu mercken. Erstlich wird
die
Q 3
nach dem verſchiedenem Alter.
24tem Jahre heyrathen, nach 25 Jahren noch 40 Paar uͤbrig, ſo viel alſo koͤnnen davon die ſilberne Hochzeit halten, daß aber von tauſend Paaren von gemeldtem Alter nur 23 Paare ihre goldene Hoch- zeit geben koͤnnen, oder von 43 Paaren, die ſich ſo jung verheyrathen, wird nur ein Paar das funfzig- ſte Jahr ihres Eheſtandes erreichen.
§. 89.
Die vornehmſte Abſicht, weshalb ſich der Hr. Halley und Hr. Struyck dieſe Unterſuchung des menſchlichen Alters ſo ſehr haben laſſen angelegen ſeyn, iſt auf die richtige Beſtimmung der Leib-Ren- ten gerichtet. Da in Holland und Engelland dar- inn viel negociiret wird, ſo iſt es der Muͤhe wohl werth, etwas genaues hierinn zu haben. Wie leicht man hierinn falſche Gruͤnde koͤnne annehmen, und alſo ſich oder andere betriegen, zeigt das Bey- ſpiel des Hollaͤnders de Graaf (§. 70.) und des ungenannten Engellaͤnders. (§. 86.) In Holland ſelbſt iſt unter denen Rechenmeiſtern dieſer Renten viel Lerm geweſen. Mein Zweck und der Raum leiden nicht, mich in eine weitlaͤuftige Abhandlung alles deſſen einzulaſſen, was zur Ausrechnung der Leib-Renten zu wiſſen noͤthig iſt, man findet ſolches beym Lowthorp und Struyck: Doch aber kan nicht umhin, dasjenige hier anzufuͤhren, was Herr Struyck hievon heraus gebracht, weil ſich auch un- ter Teutſchen oft welche finden, die wuͤrcklich in Holland Geld auf Leib-Renten zu ſtehen haben oder die doch dazu Luſt haben.
Bey denen Hollaͤndiſchen Leib-Renten iſt zweyerley wohl zu mercken. Erſtlich wird
die
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nach dem verſchiedenem Alter.
24tem Jahre heyrathen, nach 25 Jahren noch 40
Paar uͤbrig, ſo viel alſo koͤnnen davon die ſilberne
Hochzeit halten, daß aber von tauſend Paaren von
gemeldtem Alter nur 23 Paare ihre goldene Hoch-
zeit geben koͤnnen, oder von 43 Paaren, die ſich ſo
jung verheyrathen, wird nur ein Paar das funfzig-
ſte Jahr ihres Eheſtandes erreichen.
§. 89.
Die vornehmſte Abſicht, weshalb ſich der Hr.
Halley und Hr. Struyck dieſe Unterſuchung des
menſchlichen Alters ſo ſehr haben laſſen angelegen
ſeyn, iſt auf die richtige Beſtimmung der Leib-Ren-
ten gerichtet. Da in Holland und Engelland dar-
inn viel negociiret wird, ſo iſt es der Muͤhe wohl
werth, etwas genaues hierinn zu haben. Wie
leicht man hierinn falſche Gruͤnde koͤnne annehmen,
und alſo ſich oder andere betriegen, zeigt das Bey-
ſpiel des Hollaͤnders de Graaf (§. 70.) und des
ungenannten Engellaͤnders. (§. 86.) In Holland
ſelbſt iſt unter denen Rechenmeiſtern dieſer Renten
viel Lerm geweſen. Mein Zweck und der Raum
leiden nicht, mich in eine weitlaͤuftige Abhandlung
alles deſſen einzulaſſen, was zur Ausrechnung der
Leib-Renten zu wiſſen noͤthig iſt, man findet ſolches
beym Lowthorp und Struyck: Doch aber kan
nicht umhin, dasjenige hier anzufuͤhren, was Herr
Struyck hievon heraus gebracht, weil ſich auch un-
ter Teutſchen oft welche finden, die wuͤrcklich in
Holland Geld auf Leib-Renten zu ſtehen haben oder
die doch dazu Luſt haben.
Bey denen Hollaͤndiſchen Leib-Renten
iſt zweyerley wohl zu mercken. Erſtlich wird
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/293>, abgerufen am 24.11.2024.
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