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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741.

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Von Verhältniß der Sterbenden
de ich, der wie vielste allezeit fort gemust. Hier-
aus läßt sich nun beurtheilen, wie die Lebens-Kräf-
te zunehmen, und dieses giebt auch die Grösse der
Hofnung, die mit den Kräften wächset.

Hiernach stirbt in Wien von lebenden Kin-
dern

Im ersten Jahre der dritte,
Im 2ten " " siebente,
Im 3ten " " siebente,
Im 4ten " " eilfte,
Im 5ten " " zwölfte,
Im 6ten " " sechszehente,
Im 7ten " " ein und zwantzigste,
Im 8ten " " ein und viertzigste,
Im 9ten " " acht und funfzigste,
und so auch im 10ten Jahre.

Weil also im 9ten und 10ten Jahre von 58
oder 60 nur einer stirbt, so ist die Hoffnung un-
gleich grösser, daß ein Kind werde leben bleiben als
im 1sten Jahre, da von dreyen eines stirbt. Be-
sonders ist merckwürdig, daß nach dem 7ten Jahre
die Sterblichkeit so sehr abnimmt, und das Leben
gleichsam einen solchen Sprung thut von 20 auf 40
und im 9ten auf 60. Die Ursach ist wohl ohnstrei-
tig, weil alsdann die meisten Kinder die Pocken und
andere Kranckheiten gehabt, die Zähne gewechselt
und zu einer mehrern Härtigkeit gelanget.

§. 70.

Hieraus lässet sich nun auch beurtheilen, um
welches Jahr Eltern mit Hofnung des Lebens auf
ihre Kinder Leib-Renten nehmen können. Nach

dem

Von Verhaͤltniß der Sterbenden
de ich, der wie vielſte allezeit fort gemuſt. Hier-
aus laͤßt ſich nun beurtheilen, wie die Lebens-Kraͤf-
te zunehmen, und dieſes giebt auch die Groͤſſe der
Hofnung, die mit den Kraͤften waͤchſet.

Hiernach ſtirbt in Wien von lebenden Kin-
dern

Im erſten Jahre der dritte,
Im 2ten 〃 〃 ſiebente,
Im 3ten 〃 〃 ſiebente,
Im 4ten 〃 〃 eilfte,
Im 5ten 〃 〃 zwoͤlfte,
Im 6ten 〃 〃 ſechszehente,
Im 7ten 〃 〃 ein und zwantzigſte,
Im 8ten 〃 〃 ein und viertzigſte,
Im 9ten 〃 〃 acht und funfzigſte,
und ſo auch im 10ten Jahre.

Weil alſo im 9ten und 10ten Jahre von 58
oder 60 nur einer ſtirbt, ſo iſt die Hoffnung un-
gleich groͤſſer, daß ein Kind werde leben bleiben als
im 1ſten Jahre, da von dreyen eines ſtirbt. Be-
ſonders iſt merckwuͤrdig, daß nach dem 7ten Jahre
die Sterblichkeit ſo ſehr abnimmt, und das Leben
gleichſam einen ſolchen Sprung thut von 20 auf 40
und im 9ten auf 60. Die Urſach iſt wohl ohnſtrei-
tig, weil alsdann die meiſten Kinder die Pocken und
andere Kranckheiten gehabt, die Zaͤhne gewechſelt
und zu einer mehrern Haͤrtigkeit gelanget.

§. 70.

Hieraus laͤſſet ſich nun auch beurtheilen, um
welches Jahr Eltern mit Hofnung des Lebens auf
ihre Kinder Leib-Renten nehmen koͤnnen. Nach

dem
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[206/0252] Von Verhaͤltniß der Sterbenden de ich, der wie vielſte allezeit fort gemuſt. Hier- aus laͤßt ſich nun beurtheilen, wie die Lebens-Kraͤf- te zunehmen, und dieſes giebt auch die Groͤſſe der Hofnung, die mit den Kraͤften waͤchſet. Hiernach ſtirbt in Wien von lebenden Kin- dern Im erſten Jahre der dritte, Im 2ten 〃 〃 ſiebente, Im 3ten 〃 〃 ſiebente, Im 4ten 〃 〃 eilfte, Im 5ten 〃 〃 zwoͤlfte, Im 6ten 〃 〃 ſechszehente, Im 7ten 〃 〃 ein und zwantzigſte, Im 8ten 〃 〃 ein und viertzigſte, Im 9ten 〃 〃 acht und funfzigſte, und ſo auch im 10ten Jahre. Weil alſo im 9ten und 10ten Jahre von 58 oder 60 nur einer ſtirbt, ſo iſt die Hoffnung un- gleich groͤſſer, daß ein Kind werde leben bleiben als im 1ſten Jahre, da von dreyen eines ſtirbt. Be- ſonders iſt merckwuͤrdig, daß nach dem 7ten Jahre die Sterblichkeit ſo ſehr abnimmt, und das Leben gleichſam einen ſolchen Sprung thut von 20 auf 40 und im 9ten auf 60. Die Urſach iſt wohl ohnſtrei- tig, weil alsdann die meiſten Kinder die Pocken und andere Kranckheiten gehabt, die Zaͤhne gewechſelt und zu einer mehrern Haͤrtigkeit gelanget. §. 70. Hieraus laͤſſet ſich nun auch beurtheilen, um welches Jahr Eltern mit Hofnung des Lebens auf ihre Kinder Leib-Renten nehmen koͤnnen. Nach dem

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Zitationshilfe: Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/252>, abgerufen am 22.11.2024.