zu gefallen, etwas schlimmes wehlen solle und könne. Und es ist vielmehr der göttlichen Gerechtigkeit ge- mäß, daß wenn der Mensch sich durch seine unor- dentliche Lüste etwas böses auf den Halß ziehet, er auch alsdann solches Ubel als einen Lohn seiner Un- ordnung trage. Und also ist so wohl a posteriori bewiesen, daß die Vielweiberei wider den Willen und Ordnung GOttes, und es ist auch a priori höchstwahrscheinlich dargethan, daß diese jetzige Or- dnung zu aller Zeit so gewesen, und an allen Orten noch so sey. Auf Seiten GOttes ist es noch jetzo, so wie es im Anfang war, ein Mann und eine Frau.
§. 65.
Die Betrachtung der Verhältniß der beiden Geschlechter nach dem verschiedenen Alter der Men- schen ist auch noch eine sehr nutzbahre Sache. In Holland, Engelland und Franckreich sind die Leib- Renten und Tontinen gar bekandte Sachen. Es ist aber die Bestimmung der Leib-Renten eine sehr schwehre Sache, die daher die geschicktesten Köpfe und grösten Algebraisten treflich geübet. Es kan eine Gesellschaft dabei so leicht banquerout machen, wenn sie zu viel pro Cent bezahlet, wovon Exempel vorhanden, als auch einen unerlaubten Gewinst ha- ben, der einem Betruge nahe kommt, wenn sie zu wenig bezahlet. Es lässet sich aber hierinn nichts gewisses muthmaassen, dafern man nicht accurate Listen der sterbenden nach denen Jahren hat, wo- von im folgendem Capitel wird gehandelt werden. Hier will ich nur das anführen, was aus der Ver- schiedenheit der Geschlechter hergeleitet worden.
Wer
des Maͤnnl. und Weibl. Geſchlechtes.
zu gefallen, etwas ſchlimmes wehlen ſolle und koͤnne. Und es iſt vielmehr der goͤttlichen Gerechtigkeit ge- maͤß, daß wenn der Menſch ſich durch ſeine unor- dentliche Luͤſte etwas boͤſes auf den Halß ziehet, er auch alsdann ſolches Ubel als einen Lohn ſeiner Un- ordnung trage. Und alſo iſt ſo wohl a poſteriori bewieſen, daß die Vielweiberei wider den Willen und Ordnung GOttes, und es iſt auch a priori hoͤchſtwahrſcheinlich dargethan, daß dieſe jetzige Or- dnung zu aller Zeit ſo geweſen, und an allen Orten noch ſo ſey. Auf Seiten GOttes iſt es noch jetzo, ſo wie es im Anfang war, ein Mann und eine Frau.
§. 65.
Die Betrachtung der Verhaͤltniß der beiden Geſchlechter nach dem verſchiedenen Alter der Men- ſchen iſt auch noch eine ſehr nutzbahre Sache. In Holland, Engelland und Franckreich ſind die Leib- Renten und Tontinen gar bekandte Sachen. Es iſt aber die Beſtimmung der Leib-Renten eine ſehr ſchwehre Sache, die daher die geſchickteſten Koͤpfe und groͤſten Algebraiſten treflich geuͤbet. Es kan eine Geſellſchaft dabei ſo leicht banquerout machen, wenn ſie zu viel pro Cent bezahlet, wovon Exempel vorhanden, als auch einen unerlaubten Gewinſt ha- ben, der einem Betruge nahe kommt, wenn ſie zu wenig bezahlet. Es laͤſſet ſich aber hierinn nichts gewiſſes muthmaaſſen, dafern man nicht accurate Liſten der ſterbenden nach denen Jahren hat, wo- von im folgendem Capitel wird gehandelt werden. Hier will ich nur das anfuͤhren, was aus der Ver- ſchiedenheit der Geſchlechter hergeleitet worden.
Wer
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des Maͤnnl. und Weibl. Geſchlechtes.
zu gefallen, etwas ſchlimmes wehlen ſolle und koͤnne.
Und es iſt vielmehr der goͤttlichen Gerechtigkeit ge-
maͤß, daß wenn der Menſch ſich durch ſeine unor-
dentliche Luͤſte etwas boͤſes auf den Halß ziehet, er
auch alsdann ſolches Ubel als einen Lohn ſeiner Un-
ordnung trage. Und alſo iſt ſo wohl a poſteriori
bewieſen, daß die Vielweiberei wider den Willen
und Ordnung GOttes, und es iſt auch a priori
hoͤchſtwahrſcheinlich dargethan, daß dieſe jetzige Or-
dnung zu aller Zeit ſo geweſen, und an allen Orten
noch ſo ſey. Auf Seiten GOttes iſt es noch jetzo,
ſo wie es im Anfang war, ein Mann und eine
Frau.
§. 65.
Die Betrachtung der Verhaͤltniß der beiden
Geſchlechter nach dem verſchiedenen Alter der Men-
ſchen iſt auch noch eine ſehr nutzbahre Sache. In
Holland, Engelland und Franckreich ſind die Leib-
Renten und Tontinen gar bekandte Sachen. Es
iſt aber die Beſtimmung der Leib-Renten eine ſehr
ſchwehre Sache, die daher die geſchickteſten Koͤpfe
und groͤſten Algebraiſten treflich geuͤbet. Es kan
eine Geſellſchaft dabei ſo leicht banquerout machen,
wenn ſie zu viel pro Cent bezahlet, wovon Exempel
vorhanden, als auch einen unerlaubten Gewinſt ha-
ben, der einem Betruge nahe kommt, wenn ſie zu
wenig bezahlet. Es laͤſſet ſich aber hierinn nichts
gewiſſes muthmaaſſen, dafern man nicht accurate
Liſten der ſterbenden nach denen Jahren hat, wo-
von im folgendem Capitel wird gehandelt werden.
Hier will ich nur das anfuͤhren, was aus der Ver-
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/233>, abgerufen am 28.07.2024.
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