dung vorhanden, weil man mir gesagt, daß die Herren Land-Räthe ein richtiges Verzeichniß von allen in ihrem Crayse lebenden Menschen, nach dem Geschlecht und Alter aufgenommen haben. Allein ich zweifle, daß man mir ohne Königl. Befehl der- gleichen geben werde, weil viele gleich argwohnen, man werde daraus gleich, ich weiß nicht was für Geheimnisse, verrathen, welches doch weder kan noch wird geschehen. Ich dürfte nur die Nahmen, so wie ich es bey angeführten Aemtern gethan, ver- schweigen, so fiele alle Furcht weg.
Weil ich aber doch vermuthe, es werde in an- dern Dörffern eben so seyn wie es in denen ange- führten ist, so will also lieber hiebey bleiben und an- nehmen, daß von dem Uberschuß der gebohrnen Knaben bis zum 10ten Jahr und weiter etwas blei- be, so daß bis um die Jahre, da Mannsen sich ver- heyrathen und da sie anfangen müssen die schwehren Arbeiten und Strapazen zu übernehmen, mehr vom männlichen als weiblichen Geschlechte leben.
§. 59.
Und dieses wird auch bestättiget, wenn man sowohl die Sterbe-Listen als die Listen der lebenden überschlägt. Im Jünglings-Alter, das ist vom 15ten bis etwan 25 Jahre, sind in nachstehenden Städten gestorben:
[Tabelle]
Verhältniß wie 1124:1000
Doch
L 4
des Maͤnnl. und Weibl. Geſchlechtes.
dung vorhanden, weil man mir geſagt, daß die Herren Land-Raͤthe ein richtiges Verzeichniß von allen in ihrem Crayſe lebenden Menſchen, nach dem Geſchlecht und Alter aufgenommen haben. Allein ich zweifle, daß man mir ohne Koͤnigl. Befehl der- gleichen geben werde, weil viele gleich argwohnen, man werde daraus gleich, ich weiß nicht was fuͤr Geheimniſſe, verrathen, welches doch weder kan noch wird geſchehen. Ich duͤrfte nur die Nahmen, ſo wie ich es bey angefuͤhrten Aemtern gethan, ver- ſchweigen, ſo fiele alle Furcht weg.
Weil ich aber doch vermuthe, es werde in an- dern Doͤrffern eben ſo ſeyn wie es in denen ange- fuͤhrten iſt, ſo will alſo lieber hiebey bleiben und an- nehmen, daß von dem Uberſchuß der gebohrnen Knaben bis zum 10ten Jahr und weiter etwas blei- be, ſo daß bis um die Jahre, da Mannſen ſich ver- heyrathen und da ſie anfangen muͤſſen die ſchwehren Arbeiten und Strapazen zu uͤbernehmen, mehr vom maͤnnlichen als weiblichen Geſchlechte leben.
§. 59.
Und dieſes wird auch beſtaͤttiget, wenn man ſowohl die Sterbe-Liſten als die Liſten der lebenden uͤberſchlaͤgt. Im Juͤnglings-Alter, das iſt vom 15ten bis etwan 25 Jahre, ſind in nachſtehenden Staͤdten geſtorben:
[Tabelle]
Verhaͤltniß wie 1124:1000
Doch
L 4
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des Maͤnnl. und Weibl. Geſchlechtes.
dung vorhanden, weil man mir geſagt, daß die
Herren Land-Raͤthe ein richtiges Verzeichniß von
allen in ihrem Crayſe lebenden Menſchen, nach dem
Geſchlecht und Alter aufgenommen haben. Allein
ich zweifle, daß man mir ohne Koͤnigl. Befehl der-
gleichen geben werde, weil viele gleich argwohnen,
man werde daraus gleich, ich weiß nicht was fuͤr
Geheimniſſe, verrathen, welches doch weder kan
noch wird geſchehen. Ich duͤrfte nur die Nahmen,
ſo wie ich es bey angefuͤhrten Aemtern gethan, ver-
ſchweigen, ſo fiele alle Furcht weg.
Weil ich aber doch vermuthe, es werde in an-
dern Doͤrffern eben ſo ſeyn wie es in denen ange-
fuͤhrten iſt, ſo will alſo lieber hiebey bleiben und an-
nehmen, daß von dem Uberſchuß der gebohrnen
Knaben bis zum 10ten Jahr und weiter etwas blei-
be, ſo daß bis um die Jahre, da Mannſen ſich ver-
heyrathen und da ſie anfangen muͤſſen die ſchwehren
Arbeiten und Strapazen zu uͤbernehmen, mehr vom
maͤnnlichen als weiblichen Geſchlechte leben.
§. 59.
Und dieſes wird auch beſtaͤttiget, wenn man
ſowohl die Sterbe-Liſten als die Liſten der lebenden
uͤberſchlaͤgt. Im Juͤnglings-Alter, das iſt vom
15ten bis etwan 25 Jahre, ſind in nachſtehenden
Staͤdten geſtorben:
Verhaͤltniß wie 1124:1000
Doch
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/213>, abgerufen am 16.02.2025.
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